Werbung für verscheibungspflichtige Medikamente darf in Deutschland nur Fachkreise erreichen. Ein dreister Fall, wie Pharmaunternehmen trotzdem direkt den Patienten ansprechen (DTC – direct to consumer) erreichte, mich heute per E-mail. Dieser Artikel soll am 21. Mai in der Verdener Aller-Zeitung veröffentlicht worden sein.
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG) lädt zu einer Informationsveranstaltung in Verden ein, bei der es um nur ein Medikament geht – den monoklonalen Antikörper Tysabri®. Das Präparat wird natürlich schon im Artikel mit Handelsnamen genannt. Die Veranstaltung wird vom Hersteller Biogen Idec bezahlt, inkl. ein paar Schnittchen für die Besucher. Ich nehme mal an, dass auch die Referentin nicht für Gottes Lohn auftritt.
Sehr unverfroren. Das Thema wurde noch nicht einmal unverbindlicher formuliert, etwa: “Einsatzmöglichkeiten neuer gentechnisch hergestellter Medikamente” oder so. Irgendwie habe ich das Gefühl Österreich ist überall.
Übrigens ist die DMSG auch Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe. Deren Mitglieder haben sich zu der Einhaltung von Leitsätzen verpflichtet. Ein paar Punkte:
a. In Kooperationen mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln sowie Dienstleistungen und anderen Unternehmen, die Produkte für behinderte und chronisch kranke Menschen herstellen oder vertreiben, wird auf eine eindeutige Trennung zwischen Informationen der Selbsthilfeorganisation, Empfehlungen der Selbsthilfeorganisation und Werbung des Unternehmens geachtet. Die Selbsthilfeorganisationen informieren über Angebote, beteiligen sich aber nicht an der Werbung.
Werbung von Wirtschaftsunternehmen ist grundsätzlich zu kennzeichnen.
b. Die Selbsthilfeorganisation gibt grundsätzlich weder Empfehlungen für einzelne Medikamente, Medikamentengruppen oder Medizinprodukte, noch Empfehlungen für bestimmte Therapien oder diagnostische Verfahren ab.
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Die Selbsthilfeorganisation trägt dafür Sorge, dass bei von ihr organisierten und durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
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Bei der Festlegung der Inhalte und bei der Auswahl der Referenten achtet die Selbsthilfeorganisation insbesondere darauf, dass die Sachverhalte objektiv dargestellt und behandelt werden. Dies schließt eine einseitige Darstellung zu Gunsten eines bestimmten Unternehmens, einer bestimmten Therapie oder eines bestimmten Produktes grundsätzlich aus. Die Selbsthilfeorganisation trägt Sorge dafür, dass die behandelten Themenbereiche nicht allein von Referenten, die bei dem jeweiligen Sponsor angestellt sind oder vom dem jeweiligen Sponsor finanziell abhängig sind, behandelt werden.