Ehe- oder Partnerschaftskonflikte,
Arbeitslosigkeit,
beengte Wohnverhältnisse,
finanzielle Sorgen?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz kritisiert in seinem Jahresbericht (129 ff) die teilweise gesetzeswidrige Praxis der Sozialdatenerhebung, die den gläsernen Patienten möglich macht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Aber was ist das schon gegen den Anspruch, man wolle etwas für die Beitragszahler tun.