Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem letzten Urteil vom 10.12.2004 (Az. 5 B 47.04) entschieden, dass das Kindergeld Einkommen dessen sei, an den es ausgezahlt werde. Werde den Eltern für ihr volljähriges Kind mit Behinderung Kindergeld gewährt, dürfe dieses daher nicht bei Grundsicherungsleistungen ihres voll erwerbsgeminderten Kindes angerechnet werden.
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