Primum nil nocere

… oder “first do no harm” – an die hippokratische Regel, vor allem nicht zu schaden sollte nochmal erinnert werden. Als Arzt ist man ja oft in der Rolle “etwas tun zu müssen” – und dadurch gewöhnt man sich daran, etwas tun zu wollen. Aus eigener Erfahrung und aus vielen Leserbriefen im Ärztblatt weiss ich, dass der Arzt im Allgemeinen etwas tun will – auch dann, wenn es keinen Nutzenbeleg gibt. “Wird schon nicht schaden”, lautet oft die Begründung. Auch wenn man den Geldbeutel mal vergißt, ist gut gemeint aber nicht gut getan. Ein solches klassisches Beispiel von “gut gemeint” wurde gerade im BMJ zerlegt: Die Blutzuckerselbstmessung bei Typ-2 Diabtikern. In der ESMON-Studie, der DIGEM-Studie und dem zugehörigen Editoral wird berichtet, dass diese einfache und logisch erscheinende Intervention nicht die Blutzuckereinstellung verbessert. Dafür sind als Nebenwirkung die Selbstmesser depressiver.

Auch bei noch unverdächtigeren Interventionen wie Schulungen sind negative Wirkungen möglich. Ein Beispiel aus meiner aktuellen Arbeit: Asthmaschulung für Eltern kranker Kinder könnte z.B. durch ein mehr an Therapieverantwortung für die Eltern durch mehr Sorge deren Lebensqualität senken…

Logisch ist nicht biologisch!

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