Die Chroniker-Bescheinigung 1

Unwissenheit kostet Geld
Heute haben sich gleich drei Patienten bei mir darüber beschwert, dass ihre Behandlung so viel kostet: Praxisgebühr, Rezeptgebühr, anteilige Krankenhauskosten und, und, und. Zwei von diesen drei Patienten hatten noch nichts von der sogenannten Chronikerbescheinigung gehört.
Ein Formular zum Geldsparen
Haben Sie seit Jahren Bluthochdruck, leiden Sie unter Asthma bronchiale oder unter Dauer-Rückenschmerzen? Dann sind Sie ein Patient mit einer klassischen chronischen Erkrankung. Diese Art Erkrankungen sind gemeint, wenn es darum geht, die Belastungsgrenze von chronisch kranken Patienten abzusenken.
Laut Gesetz soll niemand mehr als zwei Prozent seines Bruttoeinkommens für Zuzahlungen im Gesundheitswesen aufbringen müssen. Chronisch Kranke treffen solcherlei Gebühren besonders hart, weil sie keine Chance haben, ihnen zu entgehen. Sobald eine Bescheinigung Ihres Hausarztes darüber vorliegt, dass Ihre Erkrankung chronisch ist, wird die Belastungsgrenze auf ein Prozent des Bruttoeinkommens abgesenkt. Die höchst möglichen Zuzahlungen betragen in diesen Fällen somit die Hälfte des Normalfalls.
Vorsicht!
In der Regelung sind einige Fallen eingebaut und noch weiß niemand so recht, ob sie dazu da sind, damit jemand hineintappt. Niedergelassene Ärzte jedenfalls sind in dieser Hinsicht grundsätzlich skeptisch, weil sie schon alles erlebt haben und ihnen keine Tücke des Gesundheitssystems fremd ist.
Voraussetzungen:
1. Der Patient/die Patientin ist in Pflegestufe 2 oder 3 nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung eingeordnet, oder…
2. es liegt eine Behinderung oder Erwerbsminderung von mindestens 60 % vor, oder…
3. der Patient/die Patientin ist nach ärztlicher Einschätzung dauerhaft behandlungsbedürftig, auf Medikamente/Behandlungen angewiesen, um die Gesundheit zu erhalten oder die Lebensqualität im zumutbaren Rahmen zu erhalten.
Darüberhinaus muss der Patient/die Patientin im zurückliegenden Jahr mindestens einmal pro Quartal einen Arzt aufgesucht haben!
Einer der Punkte 1-3 muss zutreffen, dazu der Zusatz der mindestens einjährigen Dauerbehandlung mit regelmäßigem Arztkontakt. In manchen Patienten-Infos erscheint diese Zusatzforderung als Punkt 4 und erweckt so den Anschein, dass dies ebenfalls ein “oder”-Kriterium ist. Dem ist nicht so, diese letzte Forderung muss zusätzlich erfüllt sein.

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