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AOK Bayern: Mehr Geld für Selbsthilfe
Die AOK Bayern stellt 2016 für die gesundheitliche Selbsthilfe in Bayern mehr als zwei Millionen Euro als kassenindividuelle Förderung zur Verfügung. „Die Förderung kommt direkt den lokalen Selbsthilfegruppen und Projekten der Selbsthilfe zugute“, so Matthias Jena, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern. Hinzu kommen nochmals über zwei Millionen Euro von der AOK Bayern für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Die bayerischen Selbsthilfegruppen sind wichtige Anlaufstellen für meist chronisch kranke Menschen, die dort Unterstützung bei ihrer Krankheitsbewältigung erfahren. Die AOK Bayern unterstützt die Selbsthilfe dabei nicht nur finanziell. Sie stellt unter anderem vor Ort Räume für Treffen von Selbsthilfegruppen zur Verfügung. „Eine weitere Hilfe ist der für alle zugängliche AOK-SelbsthilfeNavigator“, so Jena. Er ermöglicht den Selbsthilfeeinrichtungen, sich mit ihren Ansprechpartnern und Terminen zu präsentieren. Das Angebot wird ständig gepflegt und Pressemitteilung der AOK Bayern
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Neue Mitgliedschaft: ACD tritt Forum MedTech Pharma bei
Die ACD Elektronik GmbH aus dem süddeutschen Achstetten ist nun Mitglied im Forum MedTech Pharma. Für Unternehmen und Kunden entstehen auf diese Weise zahlreiche Vorteile. So hat ACD künftig Zugriff auf Forschungsergebnisse, Entwicklungen und Märkte in allen zentralen Themen der Medizintechnik und kann bei Bedarf auf zahlreiche Weiterbildungsangebote des Forums zurückgreifen. Für Kunden bedeutet dies, dass ACD über das Netzwerk auf speziell für die Entwicklung und Fertigung von Medizinprodukten relevantes Know-how zurückgreifen kann. „An unsere Entwickler werden gerade in diesem Bereich immer komplexere Anforderungen gestellt“, macht ACD-Geschäftsführer Andreas Zwißler deutlich. „Mittlerweile kommen unsere Produkte wie beispielsweise ein Terminal zur Steuerung von Chirurgie-Mikroskopen in Operationssälen auf der ganzen Welt zum Einsatz“, so Zwißler weiter. Bei Entwicklungsleistungen und Fertigung elektronischer Baugruppen möchte das Unternehmen daher mittelfristig das Risikomanagement in die Betrachtung mit aufnehmen. Das Forum MedTech Pharma e.V. ist europaweit das größte Netzwerk der Gesundheitsbranche. Der Verband fördert Kooperationen, vermittelt Kontakte und informiert die Mitglieder über Trends und Innovationen mithilfe von Workshops, Fachtagungen, Kongressen und Weiterbildungsveranstaltungen. Die mehr als 600 Mitglieder aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und dem Gesundheitswesen kommen aus dem gesamten Bundesgebiet sowie 14 weiteren Ländern. Der Fokus liegt auf den Fachgebieten Medizin, Medizintechnik, Pharma und den angrenzenden Bereichen. Das Netzwerk bietet ACD die Möglichkeit, schneller Kontakt zu den Unternehmen aufzunehmen, die im Medizinbereich agieren. „Das hilft uns, viele Bereiche der Medizintechnik besser kennenzulernen“, ist sich Zwißler sicher. Pressemitteilung der ACD Elektronik GmbH
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„Monitor Patientenberatung 2016“ zeigt aktuelle Herausforderungen des Gesundheitssystems aus Sicht der Patienten auf
Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, stellt heute in Berlin gemeinsam mit Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD),den „Monitor Patientenberatung 2016“ der UPD vor. Auf der Basis von rund 94.000 Beratungen im Jahr 2016 macht dieser sehr deutlich, auf welche Probleme und Herausforderungen die Patienten im deutschen Gesundheitssystem stoßen. Besondere Beratungsschwerpunkte zeigen sich dabei unter anderem beim Krankengeld, bei Behandlungsfehlern, bei der Inanspruchnahme von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), beim Einsichtsrecht in die Patientenakte und bei zahnmedizinischen Leistungen. Zum Thema Krankengeld suchten Patienten im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Mal Rat bei der UPD. Diese hat dabei insbesondere zwei Problemlagen identifiziert: Erstens bestehe nach wie vor ein Risiko, den Krankengeldanspruch zu verlieren, weil es Lücken bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebe. Dieses Risiko sei nicht nur den Versicherten, sondern auch den Leistungserbringern oftmals nicht bewusst. Daher müssten die Krankenkassen zu mehr Transparenz und Information verpflichtet werden. Die zweite Problemlage zeige sich bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage durch Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dessen Arbeit werde hier als wenig patientenorientiert empfunden. Die UPD empfiehlt daher eine sorgfältigere Prüfung der Akten auf Aktualität und eine Stärkung der persönlichen Begutachtung durch die Mitarbeiter des MDK. Bei psychischen Erkrankungen müsse diese sogar verpflichtend sein. Laumann unterstützt die beiden Vorschläge der UPD: „Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen. Und das braucht unser Gesundheitssystem und gerade auch die Krankenkassen. Außerdem kann es nicht sein, dass Patienten ihren Krankengeldanspruch verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte geraten, nur weil sie nicht richtig informiert wurden. Was die Rolle des MDK anbelangt: Auch mir gegenüber sagen viele Versicherte, dass sie den MDK als verlängerten Arm der Krankenkassen empfinden. Patienten müssen jedoch ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt ist. Daher bin ich der Meinung: Der MDK muss sowohl personell als auch inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden.“ Auch im Hinblick auf mögliche Behandlungsfehler suchten Patienten im vergangenen Jahr vergleichsweise häufig Rat bei der UPD – und zwar fast 4.700 Mal. Dabei stellt die UPD unter anderem fest, dass es Ratsuchende als entmutigend finden, dass die Beweislast für den Behandlungsfehler bei ihnen liegt. „Es gibt Informations- und Kommunikationsdefizite im Verhältnis zwischen Patienten und Ärzten: Ratsuchende fühlen sich oftmals nicht ernst genommen und mit ihren Fragen und Problemen alleine gelassen“, sagt Thorben Krumwiede, UPD-Geschäftsführer. Vor diesem Hintergrund erneuert Laumann seine Forderung nach Erleichterungen bei der Beweislast: „Bisher müssen Betroffene zweifelsfrei nachweisen, dass ein Behandlungsfehler Ursache für einen erlittenen Schaden ist. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin jedoch kaum zu führen. Deshalb muss es künftig reichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist.“ Zugleich unterstützt Laumann die Forderung der UPD nach einem offeneren Umgang der Ärzte mit vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehlern. „Der schlimmste Fehler ist der, der verschwiegen oder sogar vertuscht wird. Denn aus ihm kann man nicht lernen. Wir brauchen eine Fehlerkultur, die weder skandalisiert noch bagatellisiert, sondern die transparent aufarbeitet, was geschehen ist“, sagt Laumann. Knapp 1.600 Mal wandten sich Bürger an die UPD, um sich über das Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen beraten zu lassen. Dabei sei immer wieder geschildert worden, dass Ärzte die Einsichtnahme pauschal verweigern, einschränken, hinauszögern oder sogar hohe Kosten ankündigen. Nach Ansicht von Laumann ist das ein unhaltbarer Zustand: „Mit dem Patientenrechtegesetz ist das Einsichtsrecht glasklar geregelt worden. Und die Ärzte müssen dem ohne Wenn und Aber nachkommen. Wir können das Problem zugleich damit lösen, indem wir die Digitalisierung weiter vorantreiben: In Zukunft muss jeder Patient, wenn er es denn will, automatisch Einsicht in die Krankenunterlagen bekommen – eben dadurch, dass er sie jeweils aktuell auf seiner elektronischen Gesundheitskarte hat.“ „Mit dem Bericht zeigen wir kompakt und verständlich, wie die Bürger unser Gesundheitssystem derzeit erleben. Die UPD will auf diese Weise auch als Seismograf für grundlegende Problemlagen dienen und dazu beitragen, dass unser Gesundheitssystem noch patientenfreundlicher wird“, sagt UPD-Geschäftsführer Krumwiede. Die für die unterschiedlichen Bereiche jeweils Verantwortlichen müssten nun entscheiden, welche Verbesserungen auf den Weg gebracht und wie Verbesserungen umgesetzt werden könnten. Der „Monitor Patientenberatung 2016“ sowie die Unterlagen der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts sind im Internet sowohl auf der Seite des Patientenbeauftragten (www.patientenbeauftragter.de) als auch auf der Seite der UPD (www.patientenberatung.de) abrufbar. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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