Wenn Sie vielleicht dachten, die Ablehnung der Hospizpflege beim Intensivkind sei ein Einzelfall. Unseres Wissens muss ich die dies verneinen. Und es beschränkt sich nicht nur auf die stationäre Versorgung bei Kindern, sondern ist ausgedehnt auf die Palliativversorgung an sich, wie jetzt die epd-sozial berichtete:
„‚Die meisten zahlen erst nach einer ,Klage im Eilverfahren“, erzählt der Mediziner. Es sei denn, der Patient sterbe während des Prozesses, dann bleibe er auf seinen Behandlungskosten sitzen.“ So ein Arzt im: Streit ums Geld im Sterbezimmer. Patienten müssen oft ihr Recht auf eine ambulante Palliativversorgung einklagen. epd-Sozial Nr. 36. 5. September 2008
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