Apothekerin: „In der Schublade, das ist rezeptpflichtig.“
Mann: „Nein, ist es nicht, ich habe es schon von ihnen gekauft.
…Apothekerin: „Ich kann ihnen versichern, dass sie es nur mit einem Rezept bekommen.“
Der Mann zieht eine altes, abgegriffenes Blisterpack heraus mit noch einer Tablette Stilnox drin und fuchtelt damit vor meiner Nase herum: „Sehen Sie, das ist das, was ich will.“
Apothekerin: „Ja, ich weiss was es ist, aber sie brauchen ein Rezept vom Arzt dafür.“
Mann: „Ok, dann gehe ich eben in eine andere Apotheke.“
…Es ist ausserdem ein Medikament das nicht langfristig angewendet werden soll wegen Veränderungen der Schlafphase und weil es abhängig macht.
Es ist auch nicht gerade eines der Medikamente, die ich (und andere Apotheker) ohne Rezept abgebe. Das hört sich jetzt nach einem Widerspruch an: ist es jetzt rezeptpflichtig und ich darf es nur mit Rezept abgeben, oder ist es das nicht?
Die Sache ist die: als Apothekerin habe ich das Recht in Ausnahmefällen auch rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept vom Arzt abzugeben – aber es muss sich (für mich jedenfalls) dabei um einen Notfall handeln – und eine Nacht nicht schlafen zu können ist kein Notfall.