Ein Dauerrezept ist im Normalfall 6 Monate nach Austellungsdatum gültig – während dieser Zeit kann man die Menge Medikamente beziehen, die man braucht. In Ausnahmefällen kann ein Dauerrezept auch kürzer (ein paar Wochen) oder länger (bis maximal ein Jahr) sein, aber dann muss der Arzt das explizit angeben.
…Das Betäubungsmittelrezept besteht aus 3 Teilen: ein gelber Teil, der beim Arzt bleibt, ein weisser Teil, der in der Apotheke bleibt und ein rosa Teil, das an die Krankenkasse geht (oder den Patienten selbst, wenn es Selbstzahler ist).
…Manche Krankenkassen sind den eigenen Kunden gegenüber etwas kulanter als der Apotheke gegenüber, darum lohnt es sich manchmal, sie trotzdem selbst einzuschicken.
…Jemand, der sein Rezept selbst in der Apotheke bezahlt – im Gegensatz zu jemandem, der sein Rezept via die Apotheker direkt der Krankenkasse abrechnen lässt. Selbstzahler ist man aus verschiedenen Gründen: Man weiss schon im Voraus, dass man die Franchise nicht erreichen wird, darum nimmt man den direkten Weg und zahlt. Man will unbedingt die Kontrolle über alle Rechnungen behalten (kann von Vorteil sein, denn von manchen Krankenkassen bekommt man nur so eine Art Sammelrechnung, wo nicht detailliert aufgelistet ist, was jetzt wie viel gekostet hat. Oder man ist Kunde bei der Assura oder Supra, die keinen Vertrag mit den Apotheken abgeschlossen haben was die Abrechnung betrifft.
…Ausser Samstags, wo es keine Nachmittagsbestellung gibt, die Bestellung bis 16 Uhr kommt dann am Montag morgen.
…Falls ich etwas ausgelassen habe oder jemand noch eine Frage hat, kann man mir auch einen Kommentar hinterlassen und ich beantworte das dann.