Einmal auseinander gefaltet – sollte man in keiner Weise den Anspruch erheben, den Beipackzettel wieder in seine ursprüngliche Form bringen zu wollen. Das erübrigt sich aber ohnehin. Denn man ist nach zwei Seiten umständlicher Medizinersprache in Schriftgrößte 6pt gewillt, den Zettel direkt und unwiederbringlich zu entsorgen.
Um Widerspruch zuvor zu kommen. Natürlich müssen Beipackzettel sein – keine […]