«Co-Marketing-Arzneimittel»: Ein Unternehmen registriert dasselbe Produkt unter zwei oder mehr verschiedenen Namen, die dann auch unter diesen unterschiedlichen Namen vermarktet werden.
Wieso macht man das?
In der Schweiz ist es so: für Arzneimittel, die von der Krankenkasse übernommen werden (auf der Spezialitätenliste stehen), darf man keine Werbung machen.
Da aber nicht alle von denen rezeptpflichtig sind, und die Pharmafirmen ja ihre Produkte auch dem breiten Publikum (Dir und mir) zugänglich machen wollen, haben sie einen Trick entwickelt, um das zu umgehen.
Man stellt also ein Medikament her, das auf der SL Liste steht und von den Ärzten verschrieben wird und dann nimmt man dasselbe Medikament, gibt ihm einen leicht anderen Namen, eine andere Verpackung und macht Werbung dafür.
Inzwischen haben wir einige von der Sorte, zum Beispiel:
…Man kann nicht sagen, dass es sich dabei um Generika handelt, denn die Produkte sind ja identisch, werden von derselben Firma hergestellt und auch vom Preis her unterscheiden sie sich meist kaum bis gar nicht.
…Und dann gibt es noch einige, die zwar von einer Firma hergestellt werden, aber von verschiedenen anderen Firmen vermarktet werden. In dem Fall können auch beide Präparate auf der SL Liste sein und es wird für beide nicht Werbung gemacht. Hier besteht oft ein Preisunterschied und eines der beiden gilt als Generikum – bei denen soll mir keiner mehr kommen und sagen, es wirke nicht gleich wie das Original!