Da wiehert der Amtsschimmel

  ich darf nur das auf den Gestellen haben, was man theoretisch auch in anderen Läden bekommen kann. Das, was man nur in der Drogerie bekommt, muss ich so präsentieren, dass es der Kunde nicht selbst nehmen kann – also hinter dem Ladentisch oder hinter Glas, oder in den Schubladen.

…Dazu gehören Sachen wie: Elmex Gel – aber die Zahnpasten dürfen draussen sein, Blistex und Dermophil Lippenbalsam aber alle anderen Lippenpflegeprodukte sind nicht gelistet, die ganzen Sidroga Tees, die meisten Vitamine (Burgerstein, Supradyn, Berocca), Plak Out, Corsodyl und Chlorhexamed – aber die anderen Mundwasser sind draussen.. usw.

Oh, und wenn es mal eine Aktion gibt und ein Steller auf den Korpus gestellt wird – dann müssen es Leerpackungen sein.

…Das alles sind Sachen, die ein „D“ draufhaben und nur in Drogerien (und Apotheken) abgegeben werden dürfen.

Das alles sind aber auch Produkte, von denen man andere findet, die nicht bei der swissmedic registriert sind und darum nicht gelistet sind – also kein D, C, oder sowas draufhaben. Dort haben die Hersteller auf eine Registrierung verzichtet (heute meist aus dem Grund, dass es zu teuer ist) und sie nur beim BAG (Bundesamt für Gesundheitswesen) registrieren lassen.

Nachteil: sie dürfen nicht Werbung machen mit medizinischen Heilversprechen (weil sie es nicht bewiesen haben, dass es nützt)  und es wird nicht von den Kassen übernommen,

…Wir haben also Drogerien, die Drogerie-Sachen nicht „im Laden“ haben dürfen.

…Dafür gibt es immer mehr Produkte mit eigentlich medizinischer Anwendung, die von unwissendem Verkaufspersonal in Warenhäusern vertrieben werden – kein Wunder kämpfen die Drogerien so ums Überleben.

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