Und wir bleiben beim Thema in dieser Woche, die den Menschen wohl eher nach seinen Kosten für die Gemeinschaft beurteilt und danach die Teilhabe „genehmigt“. In der Schweiz heißt es nämlich in: Bei Einbürgerung in die Schweiz diskriminiert auf bizeps.or.at:
„wegen mangelnder wirtschaftlicher Selbsterhaltungsfähigkeit wurde die geistig behinderte Person nicht eingebürgert.“