Eine Gesetzlücke sei es, so meint die BKK für Heilberufe in den Westfaelische Nachrichten vom 30.10.08, dass sie nicht mehr als den Festbetrag zahlen können bei den Säureblockern (Protonenpumpenhemmer), also bei uns nicht die vollen Kosten vom Antra mups übernehmen wollen.
Ich persönlich kann keine erkennen, doch wenn eine bestehen würde, wie soll dann dieser das Gericht abhelfen können, gehört hierzu nicht eine Gesetzesinitiative, und was machen wir hier mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Festbeträgen (ⅴ. 17.12.2002; 2003 Ⅰ 126 – 1 BvL 28⁄95), dass Versicherte sich nicht mit einer Teilkostenerstattung zu frieden geben müssen, und was ist mit dem §2a SGB V, dass eben Belange von Behinderten berücksichtigt werden müssen.
Und dann kommt noch das Wirtschaftlichkeit dazu. Die BKK für Heilberufe sieht sich als Unternehmen, so der Artikel, und diese müssen wirtschaftlich handeln. Doch kostet die „Gesetzeslücke“ der Kasse bei uns gut Geld, weit mehr als das, was sie zahlen müssten beim vollen Preis des Medikaments. Die Austauschsonde(n) mit dem Zubehör haben jetzt schon über 600 Euro gekostet in keine zwei Monaten, eben weil die Generika nicht passend sind und die Sonde immer erneut verstopft. Wirtschaftich ist dies im Verhältnis zu 2,60 Euro Eigenanteil pro Monat nicht. (Und schauen Sie mal, was Sie im Monat an Krankenkassenbeiträgen zahlen.)
Da liegt doch eher der Gedanke nah, wenn die Krankenkasse wirtschaftlich arbeiten will, warum hilft die sie diesen „Missstand“ nicht selbst ab, moniert dies Thema selbst nach oben hin zu ihren Spitzenverbänden, zum Bundesministerium für Gesundheit, eben dorthin, wo die Festbeträge festgelegt werden. Und sorgt so für eine Klarstellung mit dem Ausgang:
„Im Einzelfall wird der volle Preis eines Medikemants übernommen, wenn bestätigt ist, dass andere therapeutisch gleichwertige Medikamente innerhalb des Festbetrags nicht gefunden werden können für den Patienten.“
Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass dem Einzelfall, wie den mit dünnen Magensonden,jetzt nicht schon abgeholfen werden kann. Bei Hilfsmittel, welche auch über den Festbetrag liegen im Preis, geht dies auch, wie wir selbst bei uns gelernt haben beim Thema „Winterschlupfsack“, über den teueren Weg „Sozialgericht“. Dort lag keine Gesetzeslücke vor.