Die Paketannahme des Hauses Ⅶ

„Alltagssprachlich wird als Nachbar regelmäßig der Bewohner des angrenzenden (Einfamilienhaus‑) Grundstücks bezeichnet. … Auf der anderen Seite gelten in städtischen Miets‑ und Mehrfamilienhäusern nur die Bewohner einer anderen Wohnung im selben Haus als Nachbarn, in sehr großen Wohnanlagen sogar nur die Bewohner der nahegelegenen – insbesondere auf derselben Etage befindlichen – Wohnungen, aber nicht die Bewohner der angrenzenden Häuser und schon gar nicht der Inhaber eines dort betriebenen Geschäfts.“ Oberlandesgericht Düsseldorf, (AZ: I-18 U 163⁄06) http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2007/I_18_U_163_06urteil20070314.html

So definiert sich in einem Urteil vom Oberlandesgericht die Nachbarschaft in einem Rechtsstreit um die Paketablieferung bei einem „Nachbar“. Wir haben den ersten Advent und gerade zur Weihnachtszeit wird der Paketdienst für viele wieder ein guter Freund werden. Die Familie ist weit gestreut über die Republik und wartet auf ein kleines Präsent oder aber man kauft, aufgrund des Zeitmangels, eh lieber im Internet ein. Und da wird es schon kritisch, wenn unser Paket dann im Nebenhaus abgegeben wird. Der dortige Mieter, bezieht man sich auf das Zitat, zählt demnach nicht mehr zum Nachbar, einschränkend würde ich sogar sagen, weil man vielleicht nicht mal dessen Gesicht kennt.

Und das Problem sei dann, wie man beim ARD:Ratgeber Recht erfahren kann: Ist das Paket beim Nachbar, so sei der Paketdienst nicht mehr dafür zuständig, egal was mit dem Paket passiere. Erreicht man also seinen Nachbar nicht mehr, heißt es wohl nach dieser Philosophie: Pech gehabt! Schlecht ist es aber auch, wenn man sein Paket erst nach 14 Tagen bekommt, eben weil man sich nie trifft. Das übliche Rückgaberecht beim Versandhandel ist futsch, genauso kann dann einem eher die erste Mahnung ins Haus geflattert kommen, wenn man per Rechnung bestellt hat, als man die Wahre erhält.

Aber selbst als Paketannehmer sollte man diese Aussage auch ernst nehmen. Schließlich möchte man nicht noch seinen Nachbar hinterher rennen, der drei Etagen über einem wohnt oder zwei Stock weiter weg. Denn dieser Ärger kann auch auf einem selbst zurück fallen. Bei uns kann es schnell passieren, dass wir in die Klinik müssen. In dem Fall muss sich der Nachbar schon gedulden können. Macht er es nicht, tja, dann sind Unterstellungen schnell zur Hand, insbesondere wenn dann noch der Inhalt vom Paket defekt ist. Man selbst kann dafür nichts, doch wie soll man es glaubhaft machen.

Doch sehe wir dies nicht so pessimistich. Denn zu über 95 % verlief bisher unsere Paketannahme für den Nachbarn reibengslos. Sie wurden rechtzeitig abgeholt. Die 5 % sind dem verschuldet, denn man noch das Paket hinterher tragen musste, weil man jetzt nun doch für länger die Wohnung verlässt.

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