Kunde: „Sie haben mir nur 1 Packung gegeben, auf dem Rezept steht aber 10 Packungen!“
…Derartige Situationen kommen in der Apotheke gelegentlich mal vor, darum hier ein paar Erläuterungen:
…Nach dem Ausstellen ist ein Rezept in der Regel 1 Jahr lang gültig, d.h. das Medikament kann innerhalb dieses Jahres bezogen werden. Ausnahmen: Antibiotika und andere Antinifektiva und derartiges: denn: braucht der/die Kundin das nach so langer Zeit wirklich noch?
…Es ist ein Dauerrezept, dann ist es (ab Ausstellungsdatum) 6 Monate gültig – soll es länger oder kürzer sein, muss der Arzt das draufschreiben. Maximal darf es aber auch nur 1 Jahr gültig sein.
…B. ad rep 3x = 3 mal zu wiederholen), dies darf innert des Jahres bezogen werden.
…In Ausnahmefällen kann der Apotheker auf ein Rezept, das bereits bezogen wurde noch eine Packung abgeben. Ausser es steht drauf, dass das nicht gemacht werden darf: „ne rep“ oder es ist ein Betäubungsmittel oder Medikament der Liste A – das bedeutet: verschärft rezeptpflichtig.
Es macht Sinn, dass man – auch bei chronischen Erkrankungen, wenn man seine Medikation kennt, einmal jährlich zum Arzt zur Kontrolle geht.