(NORDWEST) 4 Monate sind nun seit Inkrafttreten der Pflegeversicherungsreform vergangen – und bei der Umsetzung der so hoch gelobten und vom BMG angepriesenen Verbesserungen, insbesondere für Demenzerkrankte, hakt es gewaltig, insbesondere bei der Einstellung der sogenannten zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeheimen.
Das Problem liegt allerdings nicht daran, dass die Pflegeeinrichtungen auf zusätzliche Betreuungskräfte verzichten, sondern daran, dass die Pflegekassen offenbar an einer zeitnahen Umsetzungsregelung wenig Interesse haben. Oder gibt es alternative Interpretationen für die Tatsache, dass sich die Anträge bei den Pflegekassen türmen und die Bescheide bisher auf sich warten lassen?
Im Moment läuft das Prozedere wie folgt ab: Die Einrichtungen ermitteln, wie viele Bewohner ihrer Meinung nach zu der anspruchberechtigten Personengruppe zählen. Diese werden dann namentlich den Pflegekassen gemeldet. Die Pflegekassen überprüfen, zum Beispiel anhand von Altgutachten, ob sie diese Versicherten tatsächlich für leistungsberechtigt halten (was in vielen Fällen nicht der Fall ist). Die Rückmeldung geht dann an die Einrichtung, die im Interesse der Leistungsberechtigten Widerspruch einlegen muss. Mit der Bearbeitung der Widerspruchsfälle wird dann in der Regel der MDK betraut – und dieser ist personell im Augenblick nicht in der Lage, die Unzahl an eingehenden Fällen zeitnah zu bearbeiten. Dass das BMG diese Situation nun so hinstellt, als hätten die Pflegeeinrichtungen keinen Bedarf an zusätzlichem Betreuungspersonal, zeugt im besten Fall von hochgradiger Inkompetenz und im schlechtesten Fall von einem Zynismus, der kaum zu überbieten ist!!! (Al)