Forschung & Wissenschaft
Krebs-Studie: Mobilfunkkritiker räumt Fehler ein
Psyche
So langsam wird es amtlich: Krebsdiagnose stresst das Gehirn
Ratgeber
Arzt, Patient, Krankenkasse – wem gehören eigentlich die Röntgenbilder?
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“Mr. Gesundheit” hofft auf ein Comeback:
Bankhofer: Das war eine Intrige.
news.de: Dass Sie rausgeworfen wurden?
Bankhofer: Ja, und diese Intrige war drei Jahre vorbereitet worden – von Medizinjournalisten, von Wissenschaftlern, und es dürften auch ein oder zwei Pharmaunternehmen beteiligt gewesen sein.
Nicht beteiligt an der Intrige war nach Informationen der Stationären Aufnahme dagegen der usbekische Geheimdienst SNB.
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) dürfen die Pharmaunternehmen nur zwei Musterpackungen jedes Jahr an den Arzt abgeben.
Es gibt Hersteller, die das sehr genau nehmen und von ihrem Aussendienst Nachweise verlangen, wo die Muster gelandet sind. Andere sehen das besonders bei Markteinführungen nicht so eng und verteilen grosszügig entgegen den Vorschriften des AMG Medikamentenpackungen unter die Ärzte.
Zu den letzteren scheint Bayer im Falle der neuen Verhütungspille Qlaira® (gesprochen Klära) zu gehören. Im Internet findet man immer wieder Berichte von Frauen, die zwei oder gar drei Monatspackungen von ihrem Frauenarzt in die Hand bekommen haben. Und dies, obwohl die Medikamentenmuster üblicherweise mit Vorliebe unter den Angestellen der Praxis ihre Verwendung finden. Sozusagen als Ausgleich für den Stress und das karge Gehalt.
Nachzuvollziehen wäre ein nachlässiger Umgang mit der Begrenzung der Medikamentenmuster als Teil des Marketings. Kontrazeptiva sind Selbstzahlerinnenpillen, Qlaira® das teuerste Produkt auf dem Markt und es gibt kaum zwingende Gründe, die zum Teil längjährige Anwenderinnen eines Konkurrenzpräparats zum Umstieg bewegen würden. Die Pille greift tief in den Hormonhaushalt der Patientinnen ein – mit entsprechenden Nebenwirkungen, was lustiges Ausprobieren zum unkalkulierbaren Risiko zumindest für das Wohlbefinden macht. Einmal die intransparente Datenlage aussen vor zu lassen, die eigentlich für die Ärzte ein Grund zum zurückhaltenden Umgang mit den Medikamentenmustern sein sollte.
Auch nach dem unfreiwilligen Abgang Hademar Bankhofers beim ARD-Morgenmagazin wegen “Verdachts auf Schleichwerbung” finden sich zahlreiche Spuren seines einschlägigen Wirkens auf den Internetseiten der ARD.
Zu den Produkten, die Bankhofer seit Jahren besonders am Herzen liegen, gehört der “Brottrunk”. Seit’ an Seit’ mit der “Gesellschaft für Ernährungsmedizin und Diätetik e.V.”, der “Qualimedic.com AG” und dem alten Bankhofer-Getreuen Sven David Müller-Nothmann setzt sich Bankhofer leidenschaftlich für den verstärkten Konsum von “Brottrunk” ein.
Sogar gegen die Folgen eines übermäßigen Konsums von Klosterfrau Melissengeist ist “Brottrunk” – offenbar ein eher übelschmeckendes Gebräu – nach den Worten Bankhofers ideal:
Mehr noch:
Wer Bankhofer kennt, ahnt, wie die Geschichte weitergeht.
“Brottrunk” ist eine beim DPMA unter der Registernummer 2910145 eingetragene Marke der Kanne Brottrunk GmbH & Co. Betriebsgesellschaft KG. Die Firma Kanne ist “Partner” von Bankhofers Internetauftritt gesundheitswelten.com (http://www.gesundheitswelten.com/partner/kanne.asp).
Und “Brottrunk” war in den vergangenen Jahren überraschend häufig ein Thema in den Bankhofer-Sendungen der ARD, zumindest ergibt sich dieses Bild aus den sendungsbegleitenden Internetseiten. Beispiele:
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 03.04.2008
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 07.02.2008
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 04.10.2007
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 24.08.2006
ARD Morgenmagazin – Servicethema vom 12.01.2006
Auf den Internetseiten zu den Bankhofer-Sendungen des Hessischen Rundfunks hat sich Bankhofer noch nicht einmal Mühe gegeben, den Hersteller des Wunderdrinks zu verschleiern. Wiederholt taucht dort der Name “Kanne Brottrunk” ganz ungeniert in voller Länge auf.
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Update, 9.9.: Eine erste Reaktion der ARD-Zuschauerredaktion liegt mittlerweile vor:
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Update 2: Der “Brottrunk” wurde mittlerweile von den Internetseiten des ARD-Morgenmagazins getilgt. Beim HR arbeitet man noch dran, der MDR ahnt noch nichts.
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Update 3: Das e-comm-Blog weist zu recht darauf hin, dass aus dem breit gefächerten PR-Arsenal von Bankhofer natürlich auch TW1 wieder mit von der Partie ist. Bankhofer wäre jedoch nicht Bankhofer, wenn das Thema “Brottrunk” nicht auch in seiner Sendung “Spektrum Gesundheit” (u.a. RTL Bayern) gründliche Beachtung gefunden hätte. Belegt wird das durch verschiedene Bilder aus der Sendung in den diversen “Brottrunk”-Broschüren zu unterschiedlichen Krankheitsbildern auf seinem Internetportal. Einen erneuten Hinweis auf das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel gemäß Heilmittelwerbegesetz bzw. LFGB erspare ich mir an dieser Stelle.
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Update 4: Ich habe den “MDR-Fernseharzt” Dr. Thomas Höhn (und die MDR-Zuschauerredaktion) per E-Mail gebeten, u.a. zu einem weiteren möglichen Schleichwerbeproblem in der MDR-Sendung “Natürlich Gesund” Stellung zu nehmen.
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Update 5: Keine Antwort, aber auf der MDR-Website sind hektische Aktivitäten zu beobachten.