Neue Leitlinie in der Endoskopie bringt Sicherheit, aber auch Probleme mit sich


Get the Flash Player to see this player.

(GÜTERSLOH) Die Szene im Video sieht dramatischer aus, als sie tatsächlich ist: hier wird nur geübt. Das soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es den Kolleginnen und Kollegen, die sich am 12.November im städtischen Klinikum Gütersloh im Umgang mit Propofol unterrichten ließen, um eine durchaus ernste Vorbereitung auf den Ernstfall geht. Knapp 30 Pflegekräfte in der Endoskopie versammelten sich auf Einladung des DBfK Nordwest e.V. und  der Arbeitsgruppe Endoskopie im DBfK in Gütersloh. Die Klinik ist Wirkungsstätte von Brigitte Schmidt-Rades, die hier die Medizinische Funktionsdiagnostik leitet und zudem aktives AG-Mitglied ist. Der Workshop verfolgt ein klares Ziel: Endoskopiefachkräfte im Umgang  mit Propofol zu schulen.

Brigitte Schmidt-Rades bei ihrem Vortrag

Beim Umgang mit Propofol gibt es offensichtlich einiges zu bedenken – das beginnt mit dem Management der Sedierung, weiß Dipl.-Pflegewirt (FH) Bernd Gruber. Große Unsicherheiten bestehen bei der juristischen Bewertung der Frage, wer darf eigentlich was im Umgang mit der Substanz, erläuterte die Juristin Elke Bachstein. Der Chefarzt der Anästhesie im Klinikum, Prof. Paravicini, stellte die Risikogruppen vor und erläutert, wie sich Komplikationen vermeiden lassen. Dr. Beer, Biologe bei Fresenius-Kabi, gab einen detaillierten Einblick in die Eigenschaften des Hypnotikums. Brigitte Schmidt-Rades berichtete aus ihrer Praxis über das Entlassungsmanagement nach einer Endoskopie unter Gabe von Propofol. Und falls die Pflegenden doch in die Situation kommen sollten, eine Wiederbelebung durchführen zu müssen, schulte Intensivpfleger Norbert Füchte und sein Team die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in der richtigen Technik.

Der rote Faden, der sich durch die Tagesveranstaltung zog,  sind die brandaktuell veröffentlichten S3-Leitlinien. Diese regeln den Umgang mit Sedierung in der Endoskopie. Die Leitlinien lassen eigentlich keinen Zweifel: Pflegepersonal darf in der Endoskopie Sedativa  verabreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind. Ganz wichtig – der Untersucher darf es nicht, wenn er neben der Sedativa-Gabe zudem noch das Endoskop zu bedienen hat. Eine der Rahmenbedingungen sieht vor, dass eine geschulte Person die Sedierung durchführt und überwacht. Ist das nicht gewährleistet, darf keine Sedierung erfolgen. Und hier liegt eine der großen Herausforderungen – die Personaldecke ist auch in den Endoskopie-Abteilungen sehr dünn, die Umsetzung der S3-Leitlinien unter diesen Bedingungen nicht möglich. Die 21.000 Pflegestellen, die die Bundesregierung im September versprochen haben, müssten zu einem großen Teil direkt in die Endoskopie-Abteilungen abgestellt werden, um den Leitlinien zu entsprechen. Dabei ist es schon mehr als fraglich, ob überhaupt so viel Pflegepersonal zur Verfügung steht.Wenn nicht, stehen die Gastroenterologen und Pulmonolgen vor einem großen Problem. Sie könnten sich zukünftig die Frage stellen, ob sie eine Untersuchung ohne Sedierung durchführen – oder gar nicht. (Zi)

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *