In der Diskussion zu diesem Posting ist die Frage angesprochen worden, ob der Unterschied zwischen “Fachkreisen” und “Laien” bei der Information und Werbung bei Arzneimitteln überhaupt gebraucht wird. Dazu zunächst ein Clip von Consumers International. Der Hintergrund: Pharmakonzerne arbeiten an einem eigenen TV-Kanal, der Informationen an die Patienten bringen soll, wenn die Informationseinschränkungen in Europa gelockert sind.
Das kann bald Wirklichkeit werden. Die EU-Kommission plant die Werbe- und Informationseinschränkungen lockern. Der Kommissar für Industrie und Unternehmenspolitik, Günter Verheugen, hatte Anfang des Jahres ein Konzept vorgelegt und zu Stellungnahmen aufgerufen. Einige davon sind im Folgenden verlinkt. Trotz der überwiegend zurückhaltenden bis negativen Reaktionen, auch von Regierungen, hat Verheugen seinen Vorschlag als Richtlinienentwurf in die EU-Kommission eingebracht und ist gescheitert. Innerhalb der EU-Kommision ist die Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou eine der vehementesten Kritiker. Ende November will “EU-Pharma-Kommissar” Verheugen einen zweiten Anlauf nehmen.
Hauptkritikpunkt ist, dass die Pharmaunternehmen die Möglichkeit bekommen, unkontrolliert ihr Marketing auf die Patienten auszudehnen – DTC-Marketing (direct-to-consumer) genannt. Zwischen Werbung und sachlicher Information könnte nicht klar unterschieden werden. Verheugens Vorschlag sieht eine Genehmigung von Informationsangeboten durch einzelstaatliche Aufsichtsbehörden lediglich in Einzelfällen vor.
pharmaceutical company information provided direct to patients/public will very likely have the direct or indirect effect of promoting products – even if the information material does not fall within a definition of ‘advertising’
PPOSI believes that the distinction between “advertising” and “information” as presented in the consultation document continues to remain somewhat confusing” and requires further clarification.
CI believes that in light of the considerable effort by the pharmaceutical industry to expand operations in emerging markets, the EU legal proposal could set a dangerous precedent for countries who are simply not equipped to cope with the monitoring and enforcement of information to patients as envisaged by this proposal.
The legitimate concerns of patients could have been addressed while recognising the well founded concern about industry involvement in this area. Instead they offer a future in which the pharmaceutical industry can freely communicate information about its products in the mass media, but with a system of weak sanctions, conflicts of interest at national level, and a watered down system of quality criteria.
In a highly competitive environment, drug companies must promote their products above the use of other preventive or curative options, thus any “information” they provide is, by definition, of promotional nature. This inevitable conflict of interest means that a drug company could never be expected to provide reliable comparative information.
Die Industrie verfolgt legitimerweise primär das Ziel, Gewinne zu erzielen. Sie ist daher stets bestrebt, ihre Produkte als attraktiv und wertvoll darzustellen. Es kann vernünftigerweise nicht erwartet werden, dass sie Informationen über eigene Produkte verbreitet, die diese in einem ungünstigen Licht erscheinen lassen.
Im Spannungsfeld von Wissenschaft und Marketing könnten die Patienten die Verlierer sein. Dass diese Befürchtung nicht unbegründet ist, zeigt eine Untersuchung aus den USA („Government Accountability Office Report“), wo die Pharmaindustrie sich schon seit vielen Jahren direkt an den Patienten wenden kann („direct to comsumer“). Das wichtigste Ergebnis dieser Untersuchung aus dem Jahr 2007 ist, dass sich Auswahl und Inhalt der von der pharmazeutischen Industrie initiierten Aufklärungskampagnen weniger am Bedarf der Patienten orientiert, sondern sich vielmehr nach den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen richtet.
Am 9. Feb. dürfen die Schweizer Wähler und Wählerinnen entscheiden, ob Abtreibungen weiterhin von der Krankenkasse bezahlt werden (Offizielle Wahlunterlagen).
Einer der Gründe für ständig höhere Prämien ist, der sich ständig ausweitende Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen. Jede enthaltende oder neu aufgenommene Leistung muss von den Krankenkassen gezahlt werden. Bezahlte Leistungen werden danach an die Prämienzahler überwälzt. Als obligatorische Versicherung sind alle von höheren Prämien betroffen. Grundsätzlich befürworte ich deshalb eine Ausdünnung des Leistungskatalogs der Grundversicherung. Also eine Reduktion auf die medizinisch notwendigen Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.
Um es Vorweg zu sagen: Jede Abtreibung ist eine Art von Mord. In der Schweiz bis zur 12. Woche legal („Fristenlösung“).1
Einige Gedanken zur den Pro- und Contra-Argumenten:
Pro
Eine medizinisch nicht notwendige Leistung kann aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.
Es wird argumentiert, dass die jährlichen Kosten von ungefähr 8 Millionen Franken nur 0.03% der jährlichen Gesamtkosten der Grundversicherung betragen und somit unbedeutend sind. Wer den Rappen nicht ehrt, ist des Frankens nicht wert. 8 Millionen Franken sind 8 Millionen Franken.
Die von der Initiative betroffenen Abtreibungen sind ein soziales Problem, kein medizinisches.
Die Gegner der Initiative stellen die Initiative als Angriff auf die aktuell gültige „Fristenlösung“ dar. Die „Fristenlösung“ erlaubt die straffreie Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. In der Initiative geht es aber lediglich um die Bezahlung.
Wenn die Kosten für Abtreibungen nicht mehr bezahlt werden, werden von Gegnern der Initiative illegale oder medizinisch ungenügende Abtreibungen befürchtet. Den Zahnarzt müssen wir in der Schweiz auch selbst bezahlen. Wir gehen trotz den Kosten zum Zahnarzt und nicht mehr zum Barbier.
Medizinisch begründete Abtreibungen oder Abtreibungen aus Vergewaltigung sollten nicht betroffen sein.
Contra
Die Kosten betreffen wahrscheinlich einseitig die Frauen.
Betroffen sind tendenziell junge, sozial schwächere Schichten.
Die obligatorischen Beratungsgespräche können vielleicht Abtreibungen verhindern und zu Adoptionen führen.
Die Initianten führen hauptsächlich moralische, nicht finanzielle Gründe an. Sie möchten Abtreibungen am liebsten wieder verbieten.
Fazit
Eine Einsparung von 8 Millionen Franken Krankenkassenprämien bei Abtreibungen scheint willkürlich. Es trifft die falschen. Es würde am falschen Ende gespart.
Deshalb Nein zur Abtreibungsfinanzierungsinitiative.
Abstimmungsresultat
Die Abtreibungsfinanzierungsinitiative wurde vom Schweizer Stimmvolk mit 70% deutlich ablehnt. Tagesanzeiger
12 Wochen sind eine willkürliche Zeit. Warum nicht zwei Jahre nach der Geburt über Leben und Tod entscheiden? ↩
Dieses „Zehn-Minuten-Briefing“ beschreibt ohne großen Aufwand realisierbare Möglichkeiten, eine Praxis-Homepage als Baustein des Marketingkonzeptes noch intensiver zu nutzen, um Stammpatienten zu binden und Neupatienten zu gewinnen. Einfach umzusetzende Tipps für die Nutzung der Praxis-Homepage als Marketing-Instrument Zehn-Minuten-Briefing für niedergelassene Ärzte
Auf zahlreichen Unterseiten der von Merz verantworteten Internet-Sites merz.de, alzheimerinfo.de und memantine.com finden sich werbliche Texte über das verschreibungspflichtige Medikament Memantine (Axura® bzw. Ebixa®), die man als dreisten Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz auffassen kann.
Aufgrund der Vielzahl der entsprechenden Fundstellen auf diesen Websites – Google zählt mehrere hundert Erwähnungen des Medikaments auf diesen Seiten – sei nur ein Beispiel herausgegriffen (www.alzheimerinfo.de/therapie/medikamentoes/):
Was macht Memantine?
Die Patienten werden geistig aktiver, die Alltagskompetenz wird verbessert. Auch bei pflegebedürftigen Patienten kommt es zu Verbesserungen: Die Kranken sind beim Bettenmachen beweglicher, können besser ihrer persönlichen Hygiene nachkommen, sich selbst anziehen, erkennen Personen wieder, können bei einem Gespräch besser den Inhalt verstehen und auch besser antworten. Wegen der aktiveren Teilnahme der Patienten am Tagesgeschehen wird auch die Betreuung durch Angehörige und das Pflegepersonal leichter. Memantine führt neben den psychischen und physischen Verbesserungen auch zu einer signifikanten Reduktion der Betreuungszeit, denn durch Memantine können mehr als 50 Pflegestunden im Monat eingespart werden.
Vergleicht man die euphorischen und weitgehend unbelegten Aussagen von Merz mit dem tatsächlich insgesamt fraglichen Nutzen des Medikaments (IQWiG: Es liegt kein Nutzenbeleg für die Behandlung von moderater bis schwerer Alzheimer Demenz (AD) mit Memantin vor), so könnte ein schlecht gelaunter Staatsanwalt vielleicht sogar eine irreführende Werbung für Arzneimittel annehmen, die empfindlich geahndet werden kann. Auszüge aus dem Heilmittelwerbegesetz:
§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben
[…]
§ 10
(1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden
[…]
§ 14
Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Erst auf unseren Hinweis hin wurde kürzlich bereits auf den österreichischen Internetseiten von Merz illegale Laienwerbung für Memantine und andere verschreibungspflichtige Medikamente mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen.
Auch auf dem Internetauftritt der “Deutsche Seniorenliga” (dsl-alzheimer.de) und in verschiedenen Broschüren dieser Organisation, die nach im April erstmals veröffentlichten Angaben von Merz alleine im vergangenen Jahr eine sechsstellige Summe vom Unternehmen erhalten hat und die offenbar seit vielen Jahren verdeckte PR für die Firma Merz betreibt, wird der Wirkstoff weiterhin in rechtlich fragwürdiger Weise beworben.
Unser Versuch, mit der Unternehmenssprecherin Ute Weinhold in dieser Sache noch einmal Kontakt aufzunehmen, ist bislang erfolglos geblieben.
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