Wiederauffüllen? Sorry geht nicht mehr.

Neben dem, dass es allgemein immer schwieriger wird selbst Chemikalien abzufüllen (ich rede hier von den neuen Etikettiervorschriften auch für so einfache Dinge wie Alkohol 70% zur Hautdesinfektion, Wundbenzin, Fleckenbenzin und Baldriantinktur) – ist es nach neuem Recht auch nicht mehr erlaubt gewisse Dinge wiederaufzufüllen.

Das Problem ist dieser Auszug aus der Pharmakopöe: Da steht unter dem Punkt 20.1.5.8 „Verpackungsvorgänge“:

„Das Etikettieren muss unmittelbar auf das Auffüllen und Verschliessen folgen, um Verwechslungen oder Falschetikettierung auszuschliessen.

…Die Pharmakopöe ist eine Sammlung von Vorschriften über die Qualität von Arzneimitteln, pharmazeutischen Hilfsstoffen und einzelnen Medizinalprodukte und damit das zuständige Gesetzeswerk.

Ein Arzneimittel  ist ein Produkt zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen Organismus, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen.

Das bedeutet also dass Mittel, die der Mensch einnimmt oder auf der Haut anwendet nicht wieder aufgefüllt werden dürfen (Baldrianextrakt, Kamillentinktur, Franzbranntwein, Alkohol 70%, Rizinusöl, Mandelöl und auch Tees) – solche, die zur technischen Zwecken verwendet werden (Fleckenentfernung, Farben lösen, Brennsprit) aber schon (noch).

Man kann sich vorstellen, was das für Diskussionen mit der meist älteren Kundschaft gibt, die es gewohnt ist, ihre Mittel auffüllen zu lassen.

Die meisten sehen das als bloss eine weitere Methode ein, Geld zu verdienen (ist es nicht, uns kostet das Fläschchen oder der Beutel ja auch, plus es ist noch ein Mehraufwand) oder aber sie fangen an über den Unsinn in Bezug auf die Umwelt zu reden – ich bin ganz der Meinung: das gibt auch wieder mehr Abfall.

Und ganz abgesehen davon ist es auch nur wieder ein Ausdruck dafür, dass der Staat seine Bürger offenbar immer mehr als unmündig ansieht, nämlich als nicht in der Lage selbst für seine Gesundheit verantwortlich zu sein.

…Nachzulesen auch auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit.

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