Zweitversorgung: Dieses Jahr nun angepasst

Dieser Eintrag ist Teil 15 von 15 in der Serie Zweitversorgung in der Tagesstätte

Vors Gericht mussten wir noch nicht, aber zwei Monate hat sie diesmal gedauert, die jährliche Anpassung der Sitzschale. Nein, nicht der Bau oder Umbau des Hilfsmittels sorgte dafür, sondern was sich hinzog war die Genehmigungspraxis beim Sozialamt und die Vertauschung der Rezepte bei der Krankenkasse. Zwei Schalen, zwei Kostenträger, zwei Rezepte. Das  kann schon für die nötige Verwirrung sorgen, auch wenn es zwei gleiche Hilfsmittel sind, so haben sie doch ihren Unterschied im Alter und verlangen somit eine jeweils andere Erneuerung mit anderen Kosten.

Häufig kann aber die Zweitversorgung auch für mehr Trouble sorgen, wo am Ende der Weg zum Sozialgericht führt. Das für eine doppelte oder mehrfache Versorgung von bestimmten Hilfsmitteln sogar ein Rechtsanspruch entstehen kann, wird bei Therapage hingewiesen.

Doch, was für mich immer noch ungeklärt ist, wer trägt eigentlich die Kosten für das Hilfsmittel im Kindergarten oder in der Schule. Denn da kann das Sozialamt zuständig sein, wie bei uns, mit der Begründung, es diene der Eingliederung. Oder aber eben die Krankenkasse übernimmt die Zweitversorgung, wie bei einem anderen Kind in der Kita, da es sich um “medizinischer Rehabilitation” handele. Schwierig, denn wenn beide jeweils auf den anderen verweisen, dann sitzen die Eltern zwischen zwei Stühlen und wissen selbst nicht, wer muss nun wirklich zahlen.

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