Aufgespritzt

Kurz notiert:

(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden

5. mit der bildlichen Darstellung

b) der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,

§ 11 Heilmittelwerbegesetz.

Wie werde ich nach der Behandlung aussehen? Welche Ergebnisse kann ich erwarten? Hier finden Sie einige Fotos von Personen, die mit Restylane® behandelt wurden, aufgenommen vor und nach der Behandlung.

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