Ob Reha oder Kur vs. Mitspracherecht

Bei einem Landessozialgerichtsurteil in Hesse wurde das Mitspracherecht bei der Krankenkasse zur Wahl der Rehaklinik bekräftigt. Ein Urteil, was in seiner Grundsätzlichkeit und Gedanken vielleicht auch hilfreich sein könnte für die freie Wahl des passenden Sanitätshauses. Diese steht ja nächstes Jahr bei vielen Patienten in Gefahr.

Doch bin ich beim Artiel auf imedo:Gesundheitsnews ein bisschen verwirrt, nicht etwa weil das Aktenzeichen fehlt zu diesem Urteil, sondern war ich mir beim Lesen nicht sicher, ob es nun um eine Rehabilitationsmaßnahme geht oder einer Kur. Beides unterscheidet sich, so zumindest verstehe und lernte ich es.

Aber zuerst zum Aktenzeichen (L 1 KR 2⁄05 , Hessisches Landessozialgericht). Vielleicht meinen Sie, liebe Leser, es sei nicht weiter tragisch, wenn es nicht genannt wurde. Doch finde ich, es gehört bei einem Nachricht über ein Urteil einfach dazu, da man als Hilfesuchender bei einer solchen Frage nicht mehr lange weiter suchen muss. Nicht jeder Leser ist fit in der Recherche im Netz und manchmal braucht man er oder sie es eben für den Anwalt oder für den Widerspruch sofort.

Nun aber zum Thema Kur und Rehamaßnahme. Wie unterscheiden sich eigentlich beide Begriffe, also darf man sie in einem „Atemzug“ nennen? So wie manche Leute beide Begriffe gebrauchen, ist kein Unterschied mehr zwischen diesen zu erkennen. Aber an sich ist eine Kur eine vorbeugende Maßnahme, wie bei Erschöpfung, die durch den Erholungseffekt für einer schweren körperlichen oder seelischen Krise schützen soll.  Zu einer Rehabilitationsmaßnahme kommt es eben dann, wenn ein gesundheitlicher „Schaden“ besteht, um die „Leistungsfähigkeit“ des Kranken wieder herzustellen oder um die Schäden der Erkrankung möglichst wieder auszugleichen. Rehabilitation eben, zumindest verstehe ich so diese Begriffe.

Verwirrend wird dies erst richtig, wenn man von Rehabilitationskur redet, wie in dem Urteil. Aber manchmal lässt sich, insbesondere bei schweren chronischen Erkrankungen, keine klare Linie ziehen, da eine Maßnahme vor einer Verschlechterung der Gesundheit schützen kann, Erholung bietet und gleichzeitig sogar eine frühere Leistungsfähigkeit oder Gesundheit wieder herstellt.

Als Eltern von einem chronischen kranken Kind wird dieser Unterschied aber schnell deutlich, wenn sie mit dem Kind in eine Rehaklinik fahren. Da, so unsere Erfahrung, geht es nicht um die Erholung von einem selbst, was einer Kur entspricht, sondern es dreht sich alles um das Kind, um dessen Gesundheit bestmöglich wieder herzustellen und um die Behinderung auszugleichen.

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