Hörtest für Neugeborene wird ab 1. Januar 2009 von den Kassen bezahlt

Bis vor wenigen Jahren wurden Störungen des Hörvermögens meist frühestens bei Zweijährigen festgestellt, wenn die Eltern eine entsprechende Vermutung äußerten.

Oft werden Hörschäden auch erst zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr, manchmal noch später, entdeckt  mit fatalen Folgen von Sprachstörungen bis zur Intelligenzminderung der Kinder.

Ein gutes Gehör in den ersten Lebensjahren ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ein Kind richtig sprechen lernt. Hörschäden kann man am effektivsten behandeln, wenn sie frühestmöglich erkannt werden. Die technischen und medizinischen Voraussetzungen, bereits beim Neugeborenen Hörtests durchzuführen, gibt es schon. Mit einem zwei Minuten langen, schmerzlosen Test können angeborene Schäden bereits nach ein paar Tagen entdeckt werden.

In Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen und dem Saarland sind diese so genannten Hörscreenings bei Babys bereits der Regelfall. 95 Prozent der Säuglinge werden dort schon getestet. In Ländern wie Österreich oder den Niederlanden gehören Hörscreenings bereits zum Standardprogramm der Neugeborenenuntersuchung. Auch Fachärzte in Deutschland setzen sich seit Jahren für diese Regelung ein.

Nun hat der gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen und Kassenärzte festgelegt, dass die Hörtests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen aufgenommen werden. Der neue Beschluss verpflichtet Eltern nicht zu den Tests, empfiehlt sie aber dringend. Ab Januar 2009 werden dann auch die Kosten übernommen. Beim bundesweiten Modell ist auch geplant, die Säuglinge zentral zu erfassen. Ziel ist es, nach der frühzeitigen Diagnose auch eine Therapie sicherzustellen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Grünen Kreuzes (pgk) Jg. 42, 11/12-2008

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