Eine europäische Sicherheitsnorm für Lauflernhilfen, die dazu beitragen wird, zahlreiche Unfälle zu vermeiden, wurde am 13. Januar im Anschluss an die formelle Genehmigung durch die Europäische Kommission im Amtsblatt veröffentlicht.
Daten der letzten zwanzig Jahre aus Krankenhaus-Notaufnahmen sowohl in der EU als auch in den USA zeigen übereinstimmend, dass Lauflernhilfen eine Gefahr darstellen; jährlich müssen Tausende Kleinkinder nach Unfällen mit diesen Geräten in ärztliche Behandlung.
Untersuchungen aus Australien zeigen, dass mindestens jedes dritte Kind, das eine Lauflernhilfe benutzt, irgendwann zu Schaden kommt. In einer anderen Studie kommt der britische Child Accident Prevention Trust zu dem Schluss, dass vermutlich mehr Kinder durch Lauflernhilfen verletzt werden als durch irgendein anderes Produkt im Kinderzimmer. Unfälle mit Lauflernhilfen, etwa Umkippen oder Abstürze an Treppen, können sehr schwerwiegend sein, da es in den meisten Fällen zu Kopfverletzungen kommt.
In der EU-Norm wird unter anderem gefordert, dass während der Herstellung Stabilitätsprüfungen durchzuführen sind und dass bereits bei der Konstruktion auf ein möglichst geringes Verletzungsrisiko hinzuarbeiten ist. Die Mitgliedstaaten unterstützten im Ausschuss für allgemeine Produktsicherheit im November 2008 den Vorschlag der Kommission, diese Norm einzuführen. Die Norm wird allen Wirtschaftsakteuren und Marktüberwachungsbehörden einen klaren, unkomplizierten und einheitlichen Sicherheitsmaßstab für die Herstellung, Einfuhr und Kontrolle an die Hand geben.
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva erklärte hierzu:
Diese Norm wird mithelfen, die jüngsten und am meisten gefährdeten EU-Bürger zu schützen. Auch wenn der beste Schutz für ein Kind die Beaufsichtigung durch die Eltern oder andere Erwachsene ist, sind zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen bei der Herstellung von Produkten für Kleinkinder von großer Bedeutung.
Was ist eine Lauflernhilfe?
Lauflernhilfen für Kleinkinder sind Gestelle auf Rädern, die es Kleinkindern, die noch nicht frei laufen können, erlauben, sich mit Hilfe der Füße fortzubewegen. Meistens werden die Geräte dann eingesetzt, wenn das Kleinkind ohne Hilfe aufrecht sitzen, aber noch nicht selbständig laufen kann. Üblicherweise sind diese Kinder zwischen sechs und fünfzehn Monaten alt.
Wo liegt das Problem?
In der EU werden durch Lauflernhilfen jährlich Tausende Unfälle von Kleinkindern verursacht. Meistens handelt es sich um Abstürze an Treppen oder um Umkippen, besonders, wenn die Kinder sich über unebene Flächen wie Türschwellen oder Teppichkanten bewegen.
Dabei kann es zu sehr schweren Verletzungen kommen, da in den meisten Fällen der Kopf betroffen ist. Daten aus Portugal zeigen, dass 850 Kinder zwischen sieben und 15 Monaten aufgrund von Verletzungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Lauflernhilfen eine Notfallbehandlung brauchten. In der Hälfte der Fälle handelte es sich um Treppenstürze, über 60 Prozent der Verletzungen betrafen den Kopf.
Im Vereinigten Königreich schätzt der Child Accident Prevention Trust, dass Lauflernhilfen mehr Unfälle verursachen als irgendein anderes Produkt für Kleinkinder: mehr als 2.350 Kleinkinder wurden 2002 nach Zwischenfällen mit Lauflernhilfen ins Krankenhaus gebracht, 70 Prozent davon waren jünger als ein Jahr.
Eine Studie des Centre Hospitalier der Universität Toulouse zeigte, dass in den Jahren 2003-2006 178 Kleinkinder zwischen sieben und zwölf Monaten nach einem Sturz mit einer Lauflernhilfe in die Kindernotaufnahme kamen.
Angesichts der zunehmenden Häufigkeit von Unfällen mit diesen Geräten forderten die Mitgliedstaaten die Einführung einer Sicherheitsnorm auf EU-Ebene. Die Norm wurde vom Europäischen Normenausschuss (CEN) ausgearbeitet und wird von den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Kontrolle des Marktes auf unsichere Produkte für Kleinkinder bereits angewandt.
Die Einhaltung solcher EU-Normen ist freiwillig, aber ein Produkt, das nach einer im EU-Amtsblatt veröffentlichen Norm hergestellt wird, gilt automatisch als sicher.
Weichen Hersteller von der EU-Norm ab, so müssen sie sicherstellen, dass ihr Produkt mindestens dasselbe Maß an Sicherheit gewährleistet wie in der Norm vorgesehen, und dass es die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Damit werden erhebliche zusätzliche, spezifische Zertifizierungsverfahren notwendig, die sich vermeiden lassen, indem man die EU-Norm befolgt. De facto werden EU-Normen häufig zu Industriestandards.
Welches sind die wichtigsten Veränderungen und Hauptelemente der neuen Norm?
Das größte Risiko durch Lauflernhilfen ist das Umkippen. Daher werden in der neuen Norm Stabilitätsprüfungen und andere Maßnahmen vorgeschrieben, die das Risiko des Umkippens verringern. Die neue Norm (Bezugsnummer EN 1273:2005) enthält Anforderungen an die Herstellung und Prüfung von Lauflernhilfen, damit für Kleinkinder die Möglichkeit, nach gefährlichen Objekten zu greifen oder an kritischen Stellen etwa Treppen oder Bordsteinen zu fallen, begrenzt wird.
Warnhinweise und Anweisungen für Erwachsene sind besonders wichtig für die sichere Benutzung von Lauflernhilfen, da letztlich der beaufsichtigende Erwachsene dafür sorgen muss, dass die Umgebung des sich in einer Lauflernhilfe bewegenden Kindes möglichst sicher ist.
Lauflernhilfen sind zudem kein Gerät zum Laufen lernen, und die Benutzung über längere Zeit kann das normale Laufen lernen des Kindes beeinträchtigen.
Daher schreibt die Norm auch vor, dass Lauflernhilfen einen Hinweis für die Erwachsenen tragen müssen, dass das Produkt nicht geeignet ist für Kinder ab einem bestimmten Gewicht bzw. für Kinder, die noch nicht ohne Hilfe aufrecht sitzen können.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13.1.2009