Ein neuer Film mit vielen Stars aus The Secret und What The Bleep Do We Know?!
Er beschäftigt sich mit der Frage: Wie wirklich ist die Wirklichkeit?
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Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),
…
§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
…
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.
Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?
Durch nette Buttons in Magenta.
Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.
Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
…
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.
In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.
Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
Weihnachten bei MedCom international und der Deutschen…
Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Besinnung und des Rückblicks.
Grund genug, noch einmal einen Blick auf die erstaunliche Bonner PR-Firma Medcom international medical&social communication GmbH zu werfen. Deren Geschäftsmodell scheint u.a. darauf zu beruhen, dass sie die PR-Botschaften ihrer Kunden verdeckt unter dem Label “Deutsche Seniorenliga (DSL)” in die Welt verbreitet. Überhaupt gibt es eine Nähe zwischen der PR-Firma Medcom international und der “gemeinnützigen” Seniorenliga, die mit dem Wort “erstaunlich” nur ungenügend charakterisiert ist. Darüber hatten wir im April ausführlich berichtet.
Die Deutsche Seniorenliga (DSL) hat in den vergangenen Monaten ihre Aktivitäten etwas reduziert, jedenfalls scheint das Echo in den Medien nach mehreren Jahren einen Tiefststand erreicht zu haben. Inzwischen scheint im Pharmasektor gar eine plötzliche Zurückhaltung, zumindest jedoch eine Schüchternheit ausgebrochen zu sein, was die Zusammenarbeit mit der Firma Medcom angeht. Dafür spricht ein beunruhigender Rückgang der Pharma- und Medizintechnik-Kunden in der Referenzenliste der MedCom. Von den im April aufgeführten elf Kunden aus diesem Sektor sind mittlerweile acht Firmen spurlos aus der Referenzenliste verschwunden (Essex, Fumedica, Fujisawa, Merz, Novartis, Orthomol, Dr. Pfleger und Schering).
Mit den Referenzkunden verschwunden sind einige, aber nicht alle Broschüren der Deutschen Seniorenliga, von denen man annehmen konnte, dass sie von interessierten Pharmafirmen finanziert wurden, ohne dass dies in den Broschüren ausgewiesen war. Immer noch zu haben sind aber beispielsweise die Alzheimer-Broschüren der Seniorenliga, die man für getarntes PR-Material der Firma Merz halten könnte.
Die Firma Merz gehört dennoch zu den Pharmafirmen, die spurlos aus der MedCom-Referenzenliste verschwunden sind. Wenn es darum geht, mit einem kongenialen Auftritt des früheren ARD-Gesundheitsexperten Hademar Bankhofer und des Seniorenliga-Vorsitzenden Erhard Hackler in der mutmaßlichen Dauerschleichwerbesendung “Spektrum Gesundheit” auf der hauseigenen Internetseite www.alzheimerinfo.de Werbung zu machen (www.alzheimerinfo.de/metadata/vodcast200706/), zeigt sich die Firma Merz bislang weniger zurückhaltend.
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Beim Betrachten des Videos wird es mehr als deutlich, trotzdem noch der Hinweis: Natürlich ist das höchst umstrittene verschreibungspflichtige Medikament “Memantine” das Merz-Produkt, das der Seniorenliga seit vielen Jahren – und Bankhofer für die Dauer der Aufzeichnung dieser Sendung – am Herzen liegt.
Funstücke der Woche (1)
Die Fundstücke der Woche vom 20.3. – 26.3.2010…
Wissenschaftler aus den USA haben einen Zusammenhang zwischen zu wenig Schlaf und der Menge an viszeralem Fett im Körper entdeckt. Menschen, die nachts durchschnittlich nur auf …