Im Vergleich zu allen anderen Kindern stehen die Kinder im Unterhaltsvorschuss im Eisregen.
Während für Kinder im SGB-II-Bezug noch teilweise der Schulbedarf erhöht wird, Kinder die Unterhalt vom Elternteil beziehen wenigstens drei bis acht Euro Kindergelderhöhung verbuchen, stehen viele Kinder im Unterhaltsvorschuss vor null Euro Erhöhung. Unterkühlt reagiert die VAMV-Bundesvorsitzende Edith Schwab auf die fehlende Neuregelung im Unterhaltsvorschuss: Es ist kaum zu glauben, dass eine halbe Million Kinder in Deutschland nicht von dem so genannten Familienleistungsgesetz profitiert. Die verantwortlichen Politiker(innen) haben bisher nicht auf unsere Vorschläge einer Übergangsregelung geantwortet. Es bleibt zu hoffen, dass sie nun aus ihrer Kältestarre erwachen
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Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter stellt den Alleinerziehenden, die sich jetzt Hilfe suchend an ihn wenden, Musterbriefe zur Verfügung.
Alle Alleinerziehenden, deren Kinder Unterhaltsvorschuss beziehen, können sich mit Briefen an das Bundesfamilienministerium wenden, um so auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik flammende Appelle der Alleinerziehenden hört und handelt. Kinder im Unterhaltsvorschuss können nichts dafür, dass der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Sie sind die Gruppe, die auf die finanzielle Unterstützung des Staates angewiesen ist. Wer diese Kinder vergisst, kann es mit der Bekämpfung von Kinderarmut nicht ernst meinen, so die Bundesvorsitzende weiter.
Musterbriefe für eine Übergangsregelung im Unterhaltsvorschuss stehen unter www.vamv.de zum Download bereit.
Quelle: Pressemitteilung des Verband alleinerziehender Mütter und Väter vom 7.1.2009