vom Scheißen im Krankenhaus (Teil 2)

man stelle sich folgendes Rundschreiben von Seiten der Verwaltung vor:

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie noch einmal dringend auf Ihre Verpflichtung zur gewissenhaften und wahrheitsgemäßen Anwendung des Zeiterfassungssystems hinweisen.

Im betreffenden Fall hatte sich ein ärztlicher Mitarbeiter bis 18 Uhr 23 im Hause aufgehalten, obwohl von Seiten des zuständigen Oberarztes keine Überstunden angeordnet waren. Auf…

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