(HAMBURG) Steigende Ausbildungszahlen und mehr Personal in der Pflege – was gestern aus der Pressestelle der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in die Öffentlichkeit getragen wurde, klingt nach einer Erfolgsmeldung. Die niedrigen Ausbildungsvorraussetzungen, krisensicheren Berufsaussichten und die finanzielle Unterstützung vom Staat hätten wesentlich dazu beigetragen, dass in der Hansestadt der steigende Personalbedarf in der Pflege aufgefangen werden konnte. Das hört sich wiederum an wie aus einem Rekrutierungsvideo der Armee und lässt vermuten, dass hinter der glänzenden Kulisse vielleicht doch noch die ein oder andere Baustelle zu finden sei. Zwar sei derzeit alles in Ordnung, Sorge bereite allein die Qualifizierung der Bewerber. Der Senat verweist in seiner Pressemitteilung darauf, dass schließlich die Bundesregierung die Zugangsvorraussetzungen für den Ausbildungsberuf Altenpflege angehoben habe. Um weiterhin aber auch Schulabgängern ohne Abschluss oder mit einem Hauptschulabschluss die Möglichkeit zu eröffnen, im Pflegeberuf zu arbeiten, kann in der norddeutschen Metropole bereits seit 2006 die schulische Ausbildung zur “Gesundheits- und Pflegeassistenz” absolviert werden. Dennoch, so die Sprecherin der Behörde, sollte die gesetzliche Zugangsvoraussetzung „Realschulabschluss“ für Altenpflege anhand der gemachten Erfahrung kritisch überprüft werden. Mit anderen Worten solle das Versagen des Schulsystems durch die Pflegeberufe ausgebügelt werden. Pisa goes Pflege!
P.S.: Laut Altenpflegegesetz in der aktuellen Fassung, §6, Abs. 2, gilt ein Hauptschulabschluss und eine erfolgreich absolvierte zweijährige Berufsausbildung bereits jetzt schon als eine mögliche Zugangsvoraussetzung zur qualifizierten Altenpflegeausbildung. (Zi)