BEHANDLUNG DES RAUCHENS

Da Tabakrauch auch in geringer Konzentration eindeutig gesundheitsschädigende Auswirkungen hat,besteht bei jedem Raucher die Indikation für eine Abstinenz.Bei Vorliegen einer Abhängigkeit besteht die medizinische Indikation für eine spezifische Behandlung.

Das Ziel einer Behandlung ist die dauerhafte Abstinenz des Rauchers,die oft erst im Wiederholungsfall erreicht wird.Eine besondere Abstinenznotwendigkeit ist auch dann gegeben,wenn körperliche Gesundheitsstörungen drohen oder schon eingetreten sind und die eigentliche Abhängigkeitserkrankung noch nicht entstanden ist.

Bei schwangeren und stillenden Raucherinnen ist aufgrund der schädlichen Auswirkungen des Rauchens auf das ungeborene bzw.neugeborene Kind eine Abstinenz dringend geboten.

Schwangere Frauen sollten so früh wie möglich in der Schwangerschaft aufgefordert werden,den Tabakkonsum einzustellen.Sie können hierdurch die tabakvermittelte Gefährdung des Kindes nahezu beseitigen.Der starke Tabakkonsum bei Rauchern mit einer psychischen Erkrankung und die daraus resultierende erhöhte Morbidität und Mortalität macht eine auf die psychische Begleiterkrankung zugeschnittene intensivierte Behandlung erforderlich.Ziel der Behandlung ist die Tabakabstinenz,wenigstens jedoch der reduzierte Tabakkonsum.

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