Die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) hat gegen die Stada Arzneimittel AG ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Grundlage sind die in der ZDF-Sendung Frontal21 vom 17. März 2009 erhobenen Vorwürfe, das Unternehmen habe bei Ärzten und Apothekern mit Geld- und Sachgeschenken nachgeholfen, Stada-Produkte zu verordnen bzw. verkaufen.
Während der FSA bei Mitgliedern, in der Regel forschende Pharmaunternehmen, klare Sanktionsmöglichkeiten hat, kann er beim Generika-Hersteller Stada lediglich abmahnen. Stada hat sich nicht dem Kodex des Vereins unterworfen. Der FSA ist hier auf die Funktion als Abmahnverein gegen wettbewerbswidriges Verhalten beschränkt.