US-Präsident Obama muss einen weiteren Rückschlag bei der Besetzung wichtiger Posten in seiner Verwaltung hinnehmen. Sanya Gupta, der derzeit als Chef-Medizinkorrespondent bei CBS und CNN tätig ist, hat seinen Verzicht auf das Amt als “Surgeon General”, eine Art oberster Amtsarzt erklärt.
Er begründet den Schritt damit, dass er mehr Zeit seiner Familie widmen und weiter als Arzt und CNN-Korrespondent arbeiten will. Nach seiner Nominierung Anfang des Jahres waren kritische Stimmen laut geworden, die Gupta eine zu grosse Nähe zur Pharmaindustrie vorwarfen. Nicht zuletzt könnte eine Rolle gespielt haben, dass Gupta als Beamter erhebliche Einkommenseinbussen gegenüber seinen derzeitigen Jobs gehabt hätte, wie die Washington Post berichtete.
Ausser der Absage Guptas hatte Obama gestern noch ein Treffen zur Zukunft des US-Gesundheitswesens zu verdauen, zu der er 150 Vertreter von Stakeholdern, wie Kongressabgeordnete, Ärzte, Gewerkschafter, Vertreter von Unternehmen, Kliniken, Krankenversicherungen und Verbraucherorganisationen eingeladen hatte. Schon die Tatsache, dass alle sich versammelt hatte, wurde als Erfolg gewertet. Der US-Präsident wies wiederholt auf die steigenden Kosten für das US-Gesundheitssystem hin.
Beim Weg zu Reform zeigte er sich zu Zugeständnissen bereit, die eine Abkehr von seinen Plänen bedeuten könnten, eine staatliche Krankenversicherung im Wettbewerb mit privaten Anbietern zu etablieren.
Schon der sich selbst gesetzte Zeitdruck, bis Ende des Jahres eine Reform auf den Weg gebracht zu haben, wird ihn zu Kompromissen mit der Pharmaindustrie, Versicherern und Kliniken zwingen.
Ein Teil der Kostenexplosion wird den horrenden Schadensersatzklagen in den USA zugeschrieben. Dazu hat der oberste Gerichtshof am Mittwoch entschieden, dass Pharmakonzerne in den USA weiter für Gesundheitsschäden haftbar gemacht werden können, die durch Verabreichung ihrer Medikamente hervorgerufen worden sind. In einer von vielen unerwarteten Entscheidung votierten die Richter mit sechs gegen drei Stimmen dafür, dass die Klägerin Diana Levine das Pharmaunternehmen Wyeth auf Schadenersatz für die Nebenwirkungen durch die falsche Anwendung des Medikaments Phenergan® (Wirkstoff Promethazin) verklagen darf.
Durch das Grundsatzurteil stellte das Gericht klar, dass auch die Zulassung durch die Arzneimittelbehörde FDA die Hersteller nicht vor Schadensersatzansprüchen schützt. Auf die Anerkennung dieses Preemption hatten die Pharmakonzerne gesetzt. Nun steht ein Gesetz, dass Medizinproduktehersteller vor Klagen bewahren sollte, auf dem Prüfstand.
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Und wenn dies nicht genug wäre: Die NY Times berichtet über die Schwierigkeiten Kick-Back-Zahlungen von Pharmaunternehmen und Medizinprodukteherstellern zu unterbinden.
Fazit: Kostensenkung im US-Gesundheitswesen ist genauso aufreibend wie in Deutschland.