(DÜSSELDORF) In Nordrhein-Westfalen steht die Einrichtung von Pflegestützpunkten unmittelbar bevor. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung ist vom Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände und Vorständen der Pflege- und Krankenkassen und Sozialminister Karl-Josef Laumann unterzeichnet worden. Das gab das Ministerium am 27.Februar mit einer Pressemitteilung bekannt. Die Umsetzung erfolgt nun durch die Kreise und kreisfreien Städte und den Pflegekassen vor Ort. Die Stützpunkte müssen die in der Rahmenvereinbarung formulierten Anforderungen erfüllen. Im laufenden und im kommenden Jahr soll die Einrichtung der Stützpunkte zunächst erprobt werden, betonte Laumann. Demnach sollen zunächst je Kreis oder kreisfreier Stadt drei Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Für die Personal- und Sachkosten der Pflegestützpunkte kommen nach den bundesgesetzlichen Regelungen die Kassen und Kommunen auf. Die Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln beträgt einmalig 45.000 Euro pro Stützpunkt. Pflegestützpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Engagierten zusammen arbeiten, erhalten einmalig 5.000 Euro zusätzlich. (Zi)
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