Das Amtsgericht Fritzlar hatte es mir einem kuriosen Fall zu tun: In der Notaufnahme eines Krankenhauses ist bei einem Patienten die Zahnrothese verloren gegangen. Wer trägt nun die Kosten für den neuen Zahnersatz bzw. in diesem Fall auch noch das Schmerzensgeld, das aufgrund von Schmerzen, die der neue Zahnersatz verursacht hat, geltend gemacht wurde. Weitere infos zu dem kuriosen Fall hier
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Auch in Österreich niemand falsch behandelt
Was der ORF nicht erwähnt: Kress steht – wie seine Kollegen, die in der deutschen Presse zu Wort kamen – in Diensten von Pfizer.
Und auch Kress ist ein großer Freund von Cox-2-Hemmern, einer Substanzklasse, deren Verschreibung durch die Verbreitung der gefälschten Studienergebnisse gefördert wurde. Schon kurz nach der Marktrücknahme des Cox-2-Hemmers Vioxx® im Jahr 2004 informierte er die Ärzteschaft in einem PR-Artikelchen unter der Überschrift “Celecoxib: bestens auf Herz geprüft”, dass der Cox-2-Hemmer Celecoxib (Celebrex®) von Pfizer ohne Sorge weiter verschrieben werden könne, es handle sich bei den fatalen Nebenwirkungen nicht um einen “Klasseneffekt”.
Auch im Jahr 2007 bezeichnet Kress Celebrex® als “Substanz der Wahl”, schließlich seien die unerwünschten Nebenwirkungen von Vioxx® nun doch ein “Klasseneffekt”, und zwar aller NSAR (dazu gehört neben den Cox-2-Hemmern z.B. auch Aspirin®).
Und Kress steigt in der Sache selbstverständlich auch als Sprecher für Pfizer in die Bütt:
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Auch in Sachen Oxycodon – neben den Cox-2-Hemmern eine Forschungsleidenschaft von Scott Reuben – war Kress für Mundipharma unterwegs.
Der Weg in die Gesundheitsvolkswirtschaft
Zahl des Tages: 2,472 Billionen Dollar.
Das entspricht in etwa dem Bruttoinlandsprodukt Italiens, der siebtgrössten Volkswirtschaft der Welt. Ist aber nur die Summe, die in den USA in 2009 voraussichtlich für Gesundheit ausgegeben worden ist. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt der USA, ein Massstab, der zum Vergleich von Ländern herangezogen wird, stieg von 16,2% auf 17,3%.
Der Anteil der staatlichen Ausgaben an dieser Summe, z.B. durch Programm wie Medicaid oder Medicare, wird 2011 erstmals die 50%-Marke überschreiten. Alleine die vom US-amerikanischen Steuerzahler finanzierten Gesundheitsausgaben machten 8,4% des Bruttoinlandsprodukts aus, fast soviel, wie die Bürger in einigen europäischen Ländern mit anerkannt guter Gesundheitsversorgung wie Italien oder Grossbritannien, von ihrer wirtschaftlichen Leistung insgesamt, staatlich wie privat, für die Gesundheitsversorgung benötigen.
Problem der Interessenskonflikte bei Leitlinen-Autoren
Die Vergesslichkeit eines Experten bei der Angabe möglicher Interessenskonflikte in Therapieleitlinien, sind kein Einzelfall. Es wird geschätzt, dass sich in der Mehrzahl der S2- und einem grossen Teil der S3-Leitlinien keinerlei Angaben zu Interessenkonflikten der Autoren finden lassen. Individelle und direkt einsehbare Angaben zu Interessenskonflikten der Autoren sind die Ausnahme.
Das Problem ist bekannt und beschäftigte im Dezember die Leitlinien-Beauftragten der AWMF-Mitgliedsgesellschaften in ihrer Konferenz. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ist der Dachverband von 154 medizinischen Fachgesellschaften und koordiniert seit 1995 die Entwicklung von medizinischen Leitlininien in Deutschland.
Die Betroffenen, Fachgesellschaften wie Leitlinienautoren, können sich nicht mit neuen Anforderungen und einer wachsenden Sensibilisierung in Sachen Interessenskonflikte herausreden. AWMF und das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), eine gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, haben 2005 ein “Deutsches Instrument zur methodischen Leitlinien-Bewertung” (DELBI) herausgegeben, das die Bewertung der Qualität medizinischer Leitlinien ermöglichen soll. In Domäne 6 wird in der Frage 23 die Transparenz bei der Angabe von Interessenskonflikten zur Bewertung herangezogen.
Bereits die Empfehlung des Europarats aus dem Jahr 2001 zur “Entwicklung einer Methodik für die Ausarbeitung von Leitlinien für optimale medizinische Praxis”, auf der das DELBI aufbaut, sieht die Offenlegung von Interessenkonflikten von Mitgliedern der Leitlinienentwicklungsgruppe als Kriterium vor.
Trotzdem ist es immer noch möglich, dass im “Deutschen Ärzteblatt” ein Autor einer aktualisierte S3-Leitlinie sich als frei von Interessenkonflikten bezeichnet, obwohl er nachweislich finanzielle Beziehungen zu Pharmakonzernen hatte, die Medikamente für die Therapie der Erkrankung anbieten.