Die Kritik an den Krebs-Vorsorgeuntersuchungen wird immer lauter. Nach dem Medizinstatistiker Hans-Hermann Dubben meldet sich nun die Medizinerin und Gesundheitsforscherin Ingrid Mühlhauser zu Wort. Unter folgendem Link finden Sie ihr Interview mit dem Deutschlandradio:
Medizinerin Mühlhauser: Weniger Kontrolle ist besser
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Österreich vor den Nationalratswahlen
Österreich wählt am Sonntag einen neuen Nationalrat. Gesundheitspolitisch ist von der neuen Regierung, wie immer sie sich zusammensetzen wird, nicht viel zu erwarten.
Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky hat erklärt, nicht wieder für ein Amt zur Verfügung zu stehen. Kein Verlust, war sie doch in Sachen Gesundheitsreform ein Totalausfall. Meine Prognose: Ihr Nachfolger wird es angesichts des Filzes im Gesundheitswesen nicht besser machen.
Die Parteien haben den Wählern allerlei finanzielle Bonbons versprochen. Bis hin zum Wegfall der Mehrwertsteuer für Arzneimittel. Einen Vorgeschmack gaben SPÖ und ÖVP am Mittwoch im Nationalrat mit dem Beschluss, die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel zu halbieren. Auch in Deutschland eine alte Forderung der Pharmaindustrie. Dies kostet zwichen 300 und 350 Millionen Euro und besonders die maroden durch Vetternwirtschaft durchsetzten Krankenkassen profitieren davon. So wird der Reformdruck verringert, statt erhöht. Selbstredend erhalten sie weiterhin eine seit 1997 geltende Beihilfe aus dem Bundesbudget, die eigens dazu geschaffen wurde, um ihnen die Belastung durch die hohe Mehrwertsteuer zumindest teilweise auszugleichen. Beim österreichischen Patienten wird am wenigsten ankommen, da die Pharmaindustrie die Senkung sicher nur zum Teil an die Kunden weitergeben wird.
In Österreich widmet sich die Verbraucherorganisation Verein für Konsumenteninformation (VKI), vergleichbar mit der deutschen Stiftung Warentest, verstärkt der Gesundheitsversorgung. Ärzte, Arzneimittel, Apotheken – die Tester des VKI fanden nicht selten mangelhafte Transparenz und Qualität der Leistungen und Produkte. Dies hat in dem, vorsichtig ausgedrückt, freundschaftlichen Klima zwischen Pharmaindustrie, Regierung, Sozialversicherunge und Ärzteverbänden, nach einem Bericht von medianet.at zu harschen Reaktionen geführt.
Besonders bemerkenswert:
Absurd, wenn man hier im Blog immer wieder mit Staunen verfolgt, wie in Österreich die Mitglieder des Verbands der pharmazeutischen Industrie (Pharmig) keine Gelegenheit auslassen im trickreich das Verbot der Laienwerbung zu umgehen. Kommunikation ist halt nur dann gut, wenn man das Ergebnis bestimmen kann.
Aktuelles Thema des VKI sind die Medikamentenpreise. Der VKI fand bei rezeptfreien Arzneimitteln zum Teil drastische Preissteigerungen in diesem Jahr.
In Deutschland sind die Preise für verschreibungsfreie Medikamente frei gegeben. Ausserdem sind Versandapotheken seit einiger Zeit zugelassen worden. Zwar wird immer wieder bemängelt, dass dies nicht zu einem verstärkten Wettbewerb geführt hätte, aber im Vergleich zu unserem Nachbarland erscheinen die Preise geradezu günstig.
Spitzenreiter in Sachen Teuerung bei den rezeptfreien Präparaten war in Österreich das Pharmaunternehmen Solvay, das für Pankreoflat® Dragees den Preis für eine 25-Stück-Packung um 198,8% von 4,15 auf 12,40 Euro erhöhte. Hierzulande beträgt der Apothekenverkaufspreis für 100 Tabletten 30,15 Euro. Wem der Magen allzusehr drückt kann auch eine N3-Packung mit 200 Tabletten für regulär 52,43 Euro erwerben. In Versandapotheken sind 100 Stück Pankreoflat® schon für unter 20 Euro zu bekommen – umgrechnet 60% preiswerter als in Österreich.
Die Mehrwertsteuer erscheint da als das kleinste Problem.
Weiter widerrechtliche Laienwerbung von MSD Austria
1. die Arzneimittelwerbung, die für Verbraucher bestimmt ist (Laienwerbung),
2. die Arzneimittelwerbung für Personen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind (Fachwerbung),
…
§ 51. (1) Laienwerbung darf nicht für
1. Arzneispezialitäten, die der Rezeptpflicht unterliegen,
…
betrieben werden.
Aus dem österreichischen Arzneimittelgesetz.
Wie trennt MSD Österreich bei dem Diabetes-Medikament Januvia® im Internet die Fachwerbung von der Laienwerbung?
Durch nette Buttons in Magenta.
Damit ist nicht sichergestellt, dass die Informationen nur Personen erreichen, die zur Verschreibung oder zur Abgabe von Arzneimitteln befugt sind. Sollte ein klarer Verstoss gegen das Arzneimittelgesetz sein. Was aber in Österreich weder Behörden noch Mitbewerber besonders interessiert. Die Seite steht unverändert schon mindestens seit Juni im Netz.
Durch die Werbung könnte MSD Österreich (dortige Tochterfirma des Pharmakonzerns Merck & Co.) auch deutsches Recht verletzen. Das Telemediengesetz legt fest:
5) Das Angebot und die Erbringung von Telemedien durch einen Diensteanbieter, der in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen ist, unterliegen abweichend von Absatz 2 den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts, soweit dieses dem Schutz
…
2. der öffentlichen Gesundheit,
3. der Interessen der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern,
vor Beeinträchtigungen oder ernsthaften und schwerwiegenden Gefahren dient und die auf der Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Betracht kommenden Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen stehen.
In Deutschland darf nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden. Das HWG dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und des Verbrauchers. Ich bin kein Jurist, aber somit sollte auch die deutschsprachige Seite zu Januvia® von MSD Österreich, trotz des Firmensitzes in Wien und der .at-Domain, in den Geltungsbereich des HWG fallen und das Herkunftsland-Prinzip nicht gelten.
Die rechtlichen Implikationen dadurch, dass im Herkunftsland die Internetseite wahrscheinlich auch nicht mit den Gesetz vereinbar ist und wie sich das auf das Privileg des freien Dienstleistungsverkehrs von Telemedien durch Anbieter, die in einem anderen Staat innerhalb der EU niedergelassen sind, auswirkt, überlasse ich mal den Juristen. Nach meiner Meinung stände einem Unterlassungsanspruch nichts entgegen, da auch nach der österreichischen Rechtsordnung ein Unterlassungsanspruch bestände.
Abschied von den Apothekenketten
Noch eine Chart – die von Celesio. Nach dem Plädoyer des Generalanwaltes beim EuGH dürfen Medikamente auch zukünftig nur in von Apothekern geführten und im Besitz befindlichen Apotheken verkauft werden. Das Fremdbesitzverbot in Deutschland und Italien scheint mit dem EU-Recht vereinbar.
Der Pharmagross- und Einzelhändler Celesio hatte sich nach der Übernahme von DocMorris am meisten Hoffnungen gemacht, von der erwarteten Aufhebung des Fremdbesitzverbots zu profitieren. Durch den DocMorris-Kauf musste Celesio herbe Umsatzverluste verzeichnen, da der Pharmagrosshändler in Deutschland mit der DocMorris-Franchise-Apotheken in direkte Konkurrenz zu seinen Kunden getreten war. Darauf reagierten viele Apotheker mit dem Wechsel zu anderen Grosshändlern. Die Umsatzverluste waren einkalkuliert und sollten nach dem Aufbau einer eigenen Apothekenkette sich auszahlen.
Wenn sich das Gericht dem Generalanwalt anschliesst, drohen düstere Aussichten für die Pharmagrosshändler in Deutschland. Schwindende Margen und die zunehmende Direktbelieferung der Apotheken durch die Pharmaunternehmen drücken auf die Gewinne.