Die eine oder andere Privatklinik redet gern von Kunden statt von Patienten: nicht nur intern, sondern auch gegenüber den betroffenen. Man fragt sich dabei so einiges: Bekanntlich ist der Kunde der König. Heisst das, in diesen Kliniken sucht sich der Patient, vermutlich in einem bunten Katalog, selbst aus, was medizinisch indiziert ist? Und wer zahlt […]
Related Posts
Unfreiwillige Teilzeit in der Pflege: Viele Wege führen zu mehr Vollzeit
Auf Einladung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat in Berlin das Werkstattgespräch „Fachkräftepotenziale heben“ stattgefunden. Rund 40 Experten aus ganz Deutschland, u. a. der Pflegeeinrichtungen und Kostenträger, diskutierten über die Frage, wie in der Altenpflege mehr unfreiwillige Teilzeitstellen in Vollzeitstellen umgewandelt werden können. „Pflegenotstand oder der Ruf nach Pflegekräften aus dem Ausland sind häufig gehörte Schlagworte. Aber wir wissen: In einigen Regionen wird fast 50 Prozent der Teilzeitkräfte keine Vollzeitstelle angeboten. Wir haben es hier mit unfreiwilliger Teilzeit zu tun. Das ist für unsere Pflegekräfte ein absolutes Unding. Gerade junge Menschen nach der Ausbildung müssen – sofern sie das wollen – auch die Möglichkeit haben, Vollzeit zu arbeiten. Sonst werden diese Leute der Pflege fernbleiben. Das heutige Werkstattgespräch mit seinen vielfältigen Beiträgen und Erfahrungsberichten hat hierfür wichtige Erkenntnisse geliefert“, erklärte Staatssekretär Laumann nach Abschluss des Gesprächs. Hintergrund des Werkstattgesprächs: Eine von Laumann in Auftrag gegebene Studie hatte Anfang des Jahres gezeigt, dass es vor allem in Ostdeutschland einen hohen Anteil an Pflegekräften gibt, die eigentlich eine Vollzeittätigkeit suchen, diese aber nicht finden. Vor diesem Hintergrund stellte Laumann gleich zu Beginn die Frage: „Wie passt das zum vielfach beklagten Fachkräftemangel?“ Einen wesentlichen Grund für Teilzeitbeschäftigungen sah der Großteil der Experten im Lebensrhythmus der Pflegebedürftigen und der Tagesstruktur in der Pflege: Dies führe zu Arbeitsspitzen, etwa bei der morgendlichen Grundpflege und den Mahlzeiten. Unternehmen mit einer guten Organisationsstruktur gelänge es dennoch, in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine überdurchschnittlich hohe Vollzeitquote für Pflegefachkräfte zu realisieren. Erschwert würde dies allerdings neben der körperlichen Belastung oft auch durch Defizite bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein weiterer wichtiger Hebel zur Erhöhung der Vollzeitbeschäftigung sei zudem die Vereinbarung besserer Personalschlüssel und höherer Pflegevergütungen auf Einrichtungsebene. Einrichtungen, die Einzelverhandlungen und ggf. Schiedsverfahren führten, seien hier klar im Vorteil. Laumann forderte, dass die Kosten- und Einrichtungsträger auf Landesebene auch die Möglichkeiten zur sektorenübergreifenden Beschäftigung auf den Prüfstand stellen müssten: „Die in der Pflege tätigen Unternehmen sollten gemeinsam mit den Kostenträgern neue, kreative Wege bei der Arbeits- und Aufgabenverteilung gehen. Gerade Unternehmen, die sektorenübergreifende Pflegeangebote haben, d. h. sowohl ambulant als auch teil- und vollstationär tätig sind, sollten beispielsweise die Möglichkeiten eines Gesamtversorgungsvertrages prüfen und nutzen.“ Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Unfreiwillige Teilzeit in der Pflege: Viele Wege führen zu mehr Vollzeit appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Flächendeckende Versorgung – künftig bis zu 72 Pflegestützpunkte und klare Qualitätsanforderungen
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Pflegestützpunkte hat sich am Donnerstag (26.11.2015) für den Ausbau der Pflegestützpunkte im Stadt- und Landkreis Karlsruhe und im Landkreis Rastatt entschieden. Damit gibt es künftig insgesamt 51 Beratungsstellen im Land. „Zusammen mit den Außenstellen in den Landkreisen sind es jetzt 112 Stellen, an denen Experten über die Pflegeangebote in Baden-Württemberg beraten. Dieses Angebot an Ratsuchende in Baden-Württemberg ist einmalig und kann beispielgebend für andere Bundesländer sein“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte und Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg. Einigkeit konnte auch über den Ausbau der Pflegestützpunkte erzielt werden, der an klare Qualitätsanforderungen geknüpft ist: Baden-Württemberg wird bis 2018 bis zu insgesamt 72 Pflegestützpunkte bekommen und somit das Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger im Land signifikant erweitern. Spitzenvertreter der Kranken- und Pflegekassen sowie der kommunalen Landesverbände einigten sich aktuell am 12.11.2015 auf die Entwicklung eines Ausbaukonzepts, das stärker als bisher die Beratung, Koordinierung und Vernetzung als Aufgabe der Pflegestützpunkte definiert. Teil des Ausbaukonzepts ist auch ein Qualitätssicherungskonzept, das vom Stuttgarter Institut für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS) unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Susanne Schäfer-Walkmann bis zum Frühjahr 2016 erarbeitet wird. „Angesichts der vielfältigen Aufgaben, die von den Mitarbeitenden in den Pflegestützpunkten schon heute und insbesondere künftig im Zuge des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes geleistet werden, dienen Qualitätsstandards als Orientierungshilfe, die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflegestützpunkte messbar zu machen. Außerdem erleichtern Qualitätsstandards künftige Planungen, weil sich Aufbau und Ausgestaltung von Pflegestützpunkten stärker an den regionalen Gegebenheiten orientieren können“. Nach Einführung des neuen Ausbaukonzepts sollen für alle gestellten Anträge die darin enthaltenen Bewertungskriterien gelten. Bis dahin gestellte Anträge unterliegen dem Vertrauensschutz. Den Antragsstellern wird eingeräumt, selbst zu entscheiden, ob der Vorstand der LAG über ihren Antrag auf Grundlage der geeinten Kriterien entscheidet oder ob sie zunächst eine Überarbeitung anhand der Kriterien des neuen Ausbaukonzepts abwarten. In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe sollen jetzt jeweils sogenannte Pilotstandorte eingerichtet werden, die für Erprobung und Entwicklung des Qualitätskonzeptes des IfaS-Instituts dienen. Die dazu notwendigen Beschlüsse hat der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte am 26.11.2015 gefasst. Die LAG orientiert sich bei der Bewertung der Anträge auf den Ausbau der Pflegestützpunkte an eindeutigen Kriterien. So wird zum Beispiel die Auslastung der bestehenden Pflegestützpunkte geprüft und die Gesamtsituation im jeweiligen Kreis berücksichtigt. Bei den Beratungsleistungen spielt die wichtige Netzwerkarbeit eine Rolle, welche die Qualität der Beratung erhöht. Die Kranken- und Pflegekassen im Land fördern den Auf- und Ausbau von Pflegestützpunkten, die von den Kommunen bei der LAG beantragt werden. Vorstandschef Hermann erklärt die Bedingung klarer Richtlinien, nach denen die Anträge bewertet und vom LAG-Vorstand entschieden werden: „Pflegestützpunkte übernehmen eine wichtige Funktion im Gesamtsystem. Die Kassen bieten tiefergehende Beratung an, weshalb die Aufgabenverteilung der unterschiedlichen Beratungsangebote sorgfältig definiert sein muss. Doppelstrukturen helfen keinem weiter und schließlich geht es ja um Beitragsgelder der Solidargemeinschaft, die zielführend zu investieren sind“, so Hermann weiter. Durch das regionale Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten sei es gelungen, diese am Bedarf vor Ort ausgerichteten Strukturen im Land nachhaltig aufzubauen. Ein wichtiges Anliegen der LAG Pflegestützpunkte ist es, dieses weitreichende Angebot noch bekannter zu machen. Hermann: „Um den Bürgerinnen und Bürgern noch effizienter Hilfsangebote vorstellen zu können, sollte das Angebot noch viel bekannter werden, denn das Gute liegt in dem Fall so nah: Pflegestützpunkte sind für jeden erreichbar.“ In den Pflegestützpunkten erhalten Ratsuchende eine Erstberatung und wertvolle Tipps, um sich in den oft komplizierten Strukturen des Pflegesystems besser zurecht zu finden. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sind zur Neutralität verpflichtet, kennen die regionale Situation genau und sind so in der Lage, qualifiziert auf die individuellen Fragen besonders gut einzugehen. Der Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e. V. gehören die Landesverbände der Pflegekassen und Krankenkassen sowie die Kommunalen Landesverbände an. Die Finanzierung eines Pflegestützpunktes wird mit insgesamt 84.000 Euro jährlich gefördert und setzt eine Personalausstattung von 1,5 Vollzeitkräften voraus. Die Kosten tragen zu je einem Drittel die Kranken- und Pflegekassen sowie die Kommunen oder Kreise mit Pflegestützpunkt. Pressemitteilung der LAG Pflegestützpunkte
The post Flächendeckende Versorgung – künftig bis zu 72 Pflegestützpunkte und klare Qualitätsanforderungen appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Beitragsmittel müssen in der medizinischen Versorgung ankommen
Zur Diskussion über Zusatzbeitragsbedarfe bei einzelnen Krankenkassen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin: “Soweit notwendige Verbesserungen der medizinischen Versorgung es erfordern, müssen auch die Mittel dafür aufgebracht werden. Die Reformen von Minister Gröhe verbessern die medizinische Versorgung der Menschen und sind deshalb nicht zu teuer. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die mit der Krankenhausreform vorgesehenen Verbesserungen für die Krankenhäuser bei diesen nicht ankommen. Die Gründe dafür liegen in Verweigerungshaltung der Krankenkassen bei der konkreten Umsetzung in Vereinbarungen. Zu unterstützen ist aber die von den Krankenkassen geforderte kostendeckende Beitragsfinanzierung für die Arbeitslosengeld II-Empfänger (Hartz-IV-Bezieher). Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des zur erwartenden deutlichen Anstiegs dieses Personenkreises. Überlegungen, die Mittelzuweisungen aus dem Fonds zur Verbesserung der Kostendeckung zu erhöhen, sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Bei der Umsetzung muss allerdings sichergestellt werden, dass davon auch die Leistungserbringer, die ebenfalls erhöhte Lasten bei der Durchführung der medizinischen Versorgung haben, berücksichtigt werden. Denn bei den Krankenhäusern türmen sich immer mehr Außenstände aus nicht oder unzureichend refinanzierten Rechnungen für die Behandlung von ausländischen Patienten auf. Es reicht nicht, den Kassen die Kostenunterdeckungen zu refinanzieren, auch bei den Krankenhäusern muss die Unterdeckung ausgeglichen werden.” Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
The post Beitragsmittel müssen in der medizinischen Versorgung ankommen appeared first on Healthcare Netzwerk.