Wer viel lacht und viel weint, wird sehr alt.
Chinesisches Sprichwort
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Baxters offizielle Zeckeninfos
Österreich und der Ixodes ricinus (gemeiner Holzbock) – eine besondere Beziehung. Die allgegenwärtige Warnungen vor Zecken in den Medien und die Aufforderung zu Impfung gegen den durch Zeckenbisse übertragenen FSME-Virus haben zu einer Verunsicherung der Bevölkerung geführt, die auch in den Notfallambulanzen bemerkt wird.
Auf die Spitze treibt dies das Boulevard-Blatt Krone mit einer Horrorstory über einen “Zeckenangriff”. “Mehr als 70 Zecken” krabbelten am Kopf des zweijährigen Leonid, viele hatten sich festgebissen” – wie viele verschweigt der Artikel. Genau wie die Tatsache, dass Menschen nur von adulten Tieren als Endwirt “angefallen” werden. In den vorhergehenden Entwicklungsstadien arbeiten sich die Nymphen über andere Zwischenwirte zur “Krone der Schöpfung” vor.
Als serviceorientierte Zeitung verweist der online-Artikel auf einen Link zur “offiziellen Zeckeninfo”.
Dahinter verbirgt sich zecken.at, ein vom Impfstoff-Hersteller Baxter finanziertes Portal. So eng wie Baxter in Österreich mit Ärzten, Gesundheitsministerium und Verbänden kooperiert, könnte das mit dem “offiziell” sogar stimmen.
Wie man dem Leben mehr Jahre hinzugefügt
Ein sehr interessantes (englisches) Interview mit zwei der angesehendsten Experten in der Anti-Aging-Forschung: Aubrey de Grey und Dan Buettner.
Witwer will Pfizer zur Offenlegung von Zoloft®-Unterlagen…
Der Kölner Lothar Schröder ringt nach dem Suizid seiner Frau unter dem Einfluss des Antidepressivums Zoloft® seit Jahren mit deutschen Behörden und dem Pharmakonzern Pfizer. Nun steht er offenbar vor einem Teilerfolg.
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Nachdem auch Beschwerden gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft erfolglos blieben, beantragte er Akteneinsicht beim „Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte“, das Zoloft 1996 zugelassen hat. Drei Jahre brauchte die Behörde, bis sie einen Termin nannte. Auf die Frage, weshalb dies so lange gedauert hat, erhielt der „Kölner Stadt-Anzeiger“ keine konkrete Antwort.
[…]
Für die 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln, die Anfang nächsten Monats über den Fall verhandeln will, scheint zumindest der Wunsch Schröders, die internen Akten des Pharmaunternehmens lesen zu dürfen, berechtigt zu sein. Die Einsichtnahme beim Bundesinstitut alleine reiche jedenfalls nicht aus, um den Auskunftsanspruch des Klägers zu erfüllen, heißt es in einer Verfügung. Denn der Zulassungsbehörde würden nicht sämtliche Unterlagen des Medikamentenherstellers vorliegen.
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Nachtrag: Lothar Schröder hat auch ein zwei Blogs zum Thema.