Der Artikel ist sehr offen formuliert und enthält keine Angaben darüber, wie diese Berücksichtigung konkret aussehen soll.
Es tönt ja im Prinzip nicht schlecht, gibt aber ein paar Dinge zu bemerken:
Es gibt in der Schweiz etwa 200 verschiedene Arten und Methoden, die unter das Label „Komplementärmedizin, „alternative Medizin“ oder „traditionelle Medizin“ fallen. Das reicht von der bekannten, bewährten und in Studien getesteten Phytotherapie über relativ seriöse Dinge wie die Homöopathie, die anthroposophische Medizin und Akupunktur, über zumindest lang bewährtes wie der traditionellen chinesischen Medizin zu sehr esotherischem wie Aura Soma, Kinesiologie, Pulsierende Magnetfeld Therapie, Steinheilkunde … eigentlich sogar Uriellas gesegnetes Badewannenwasser…
Bei den letztgenannten und vielen weiteren Methoden hat man weder Studien noch Nachweise über die Wirkung noch die Sicherheit.
…Im Moment ist es so, dass gemäss dem Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) Leistungen unter der Bedingung bezahlt werden, “wenn nachgewiesen ist, dass sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.“
Ich kann nicht einsehen, warum ein Standard festgelegt wird, wie die Wirksamkeit nachgewiesen werden muss, nur um dann eine ganze Gruppe von genau diesem Nachweis zu befreien.
Es gibt darüber hinaus eine Menge Zusatzversicherungen, die man für wenige Franken im Monat bekommen kann, welche dann doch eine Menge der obengenannten Methoden übernehmen.
…Und zur „Wirtschaftlichkeit“: Ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust, meine Krankenkassenprämie für die Grundversicherung noch mehr steigen zu sehen – und das wäre unter Garantie der Fall, wenn auf einmal einfach alles übernommen wird,
…Eine Voraussetzung für die Zulassung einer Methode sollte sein, dass der Sicherheitsnachweis der Methode und der entsprechenden Produkte vorliegt und dass ausschliesslich Personen, die eine anerkannte Aus- Weiter- und Fortbildung absolviert haben, autorisiert werden.