(NORDWEST) Noch ein paar Bilder und die ersten Beiträge des Junge Pflege Kongresses sind nun online. (Zi)
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Einheitliche Regelungen für medizinische Versorgung von Asylbewerbern notwendig
Die nach Deutschland geflüchteten Menschen haben Anspruch auf eine angemessene gesundheitliche Versorgung. Es liegt in gesamtstaatlicher Verantwortung, bundesweit den gleichen Zugang zu den erforderlichen Leistungen sicherzustellen. Angesichts des im Bundesgebiet weiterhin sehr heterogen ausgestalteten Zugangs zur medizinischen Versorgung erneuert der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes seinen bereits im September 2015 an Bund, Länder und Kommunen gerichteten Appell, eine bundesweit geltende Regelung herbeizuführen, die eine einheitliche und angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern ermöglicht. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes bekennt sich zur Mitverantwortung der Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten und bekräftigt die Bereitschaft der gesetzlichen Krankenversicherung, den Ländern und Kommunen mit ihrem Know-how und ihrer Infrastruktur als verlässlicher Kooperationspartner zur Verfügung zu stehen. Solange eine verbindliche bundesgesetzliche Vorgabe nicht besteht, appelliert der Verwaltungsrat an die für die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Länderregierungen bzw. obersten Landesbehörden, zumindest jeweils auf Landesebene flächendeckend einheitliche Regelungen sicherzustellen. Zum Hintergrund In seiner 17. Sitzung am 02.09.2015 fasste der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im Öffentlichen Teil unter TOP 5 folgenden Beschluss: Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert an Bund, Länder und Kommunen, zeitnah eine bundesweit geltende Regelung herbeizuführen, die eine einheitliche und angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern ermöglicht. Zwischenzeitlich hat der Bundesgesetzgeber mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 die Vorschrift des § 264 Absatz 1 SGB V zur auftragsweisen Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach den §§ 4 und 6 AsylbLG neu geregelt. Geändert wurde, dass zur bislang optionalen Übernahme der Krankenbehandlung für besondere Personengruppen durch die Krankenkassen nunmehr die für die Krankenkassen verpflichtende Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach den §§ 4 und 6 AsylbLG hinzukommt, soweit ein Bundesland oder die zuständige oberste Landesbehörde eine entsprechende Vereinbarung für die Asylbewerber einfordert. Zudem hat der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden auf Bundesebene Rahmenem¬pfehlungen zur Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen sowie zum Abrechnungs- und Kostenerstattungsverfahren zu vereinbaren, die Grundlage für die Vereinbarungen auf der örtlichen bzw. Landesebene sein sollen. Inzwischen haben fünf bilaterale Verhandlungsrunden mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Abstimmung von Bundesrahmenempfehlungen stattgefunden. Die fachlichen Beratungen sollen am 23.03.2016 abgeschlossen werden. Sie konzentrieren sich auf offene Fragen der Umsetzung des nach den §§ 4 und 6 AsylbLG eingeschränkten Leistungsanspruchs in einzelnen Leistungsbereichen, die Frage des angemessenen Verwaltungskostenersatzes in Abhängigkeit von den jeweils unterschiedlichen Regelungen auf Landes- bzw. örtlicher Ebene sowie die Haftung für die missbräuchliche Nutzung der eGK nach Wegfall der Leistungsberechtigung. In sechs Bundesländern bestehen Vereinbarungen zur auftragsweisen Übernahme der Krankenbehandlung durch die Krankenkassen, die zwar einem einheitlichen Grundmuster folgen, in Details jedoch voneinander abweichen. Die Verhandlungssituation in den anderen Bundesländern ist sehr heterogen. Selbst in Bundesländern mit Landesrahmenvereinbarungen ist die Bereitschaft der örtlichen Träger, durch ihren Beitritt zu einem einheitlichen Vorgehen im Land beizutragen, unterschiedlich ausgeprägt. Zu diesem differenzierten Vorgehen dürften auch unterschiedliche landesrechtliche Regelungen hinsichtlich der Finanzierungsverantwortung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beitragen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Zusätzliche Gelder für bessere psychotherapeutische Versorgung
„Die gestern vom Bewertungsausschuss beschlossenen Vergütungen der psychotherapeutischen Sprechstunden und der Akutbehandlungen sowie weitere Neuregelungen wie beispielsweise Verbesserungen bei den Gruppentherapien führen unmittelbar zu zusätzlichen Einnahmen der Psychotherapeuten von ca. 100 Mio. Euro. Mit den neuen Leistungen und der zusätzlichen Vergütung haben es die Psychotherapeuten selbst in der Hand, die Versorgung der Patienten ganz praktisch zu verbessern. Es ist bedauerlich, dass die KBV reflexhaft über zu wenig Geld jammert, nur weil die Beitragszahler über ihr nicht das Füllhorn ausschütten“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des GKV-Spietzenverbandes
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FC St. Pauli und Techniker Krankenkasse kooperieren – Im Blickpunkt: Nachwuchsförderung und KIEZHELDEN
Der FC St. Pauli hat einen neuen Gesundheitspartner: Am 1. Januar 2015 beginnt die auf dreieinhalb Jahre angelegte Kooperation zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und dem Hamburger Zweitligisten. Ziel ist es, mit gemeinsamen Aktionen vor allem jüngere Menschen von den Themen Sport und Gesundheit zu überzeugen. Auch will sich die TK bei KIEZHELDEN, der sozialen Seite des FC St. Pauli, engagieren. “Es geht uns nicht um Werbebanden im Stadion. Wir wollen innerhalb der Kooperation spannende Aktionen entwickeln und so rund um das Thema Gesundheit Akzente setzen”, sagt Andreas Bündert, Marketing-Chef der TK. “Mit der TK haben wir einen guten Partner gefunden, um auch weiter an dem großen Infrastrukturprojekt für unseren Nachwuchsbereich, dem Nachwuchsleistungszentrum, arbeiten zu können. Das ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Nachwuchsarbeit”, erklärt Jens Duve, im Präsidium des FC St. Pauli zuständig für den Sport. Auch Präsident Stefan Orth freut sich über die Partnerschaft: “Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit unserem Vermarktungspartner UFA Sports die TK von unseren Ideen überzeugt haben. Besonders, weil es nun mit der TK einen weiteren Ermöglicher für KIEZHELDEN gibt, so dass wir unser soziales Engagement weiter ausbauen können.” Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse
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