(NORDWEST) Noch ein paar Bilder und die ersten Beiträge des Junge Pflege Kongresses sind nun online. (Zi)
Related Posts
Statement von Dr. Hans Unterhuber anlässlich der aktuellen Festlegung der Krankheitsauswahl für das Jahr 2017
Das Bundesversicherungsamt hat festgelegt, welche Krankheitsauswahl 2017 dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zugrunde gelegt wird. Die Frage, welche Krankheiten in den Morbi-RSA einfließen, ist so alt wie der Morbi-RSA selbst. Vor der Einführung 2009 gab es eine politische Entscheidung dafür, die Häufigkeit einer Krankheit im Verhältnis zu den Kosten über die Wurzelfunktion zu gewichten. Auch für das Jahr 2017 legt das Bundesversicherungsamt diese Berechnungsweise nun unverändert zugrunde. Aus Sicht der SBK ist das eine vertane Chance. Nach mehr als sechs Jahren ist es an der Zeit, die Entscheidung von damals auf den Prüfstand zu stellen. Manipulationsanreize im aktuellen System? Eine wissenschaftliche Bewertung der Krankheitsauswahl hat das IGES Institut in einem Gutachten kürzlich vorgelegt. Durch die starke Gewichtung der Prävalenz, also der Häufigkeit, werden sogenannte Volkskrankheiten im Morbi-RSA finanziell bevorzugt, die häufig auftreten, nicht übermäßig kostenintensiv sind und einer Prävention zugänglich wären. Sehr kostspielige Krankheiten, die mehr schicksalhaft sind, bleiben außen vor. Auffällig ist zudem: Seit der Aufnahme dieser Volkskrankheiten in den Morbi-RSA ist die Anzahl der betroffenen Patienten, bei denen entsprechende Diagnosen vorliegen, deutlich gestiegen. Waren 2013 noch 470.000 Patienten an Adipositas erkrankt, sind zwei Jahre später bereits 1,1 Millionen Personen betroffen. Wird diese Zunahme durch den Morbi-RSA forciert? Die Wissenschaftler des IGES Instituts zeigen entsprechende Hinweise, denen dringend nachgegangen werden muss. Unser Ziel muss ein neutrales System sein, das keinerlei Anreize für Einflussnahme bietet. Mehr Verteilungsgerechtigkeit Die IGES-Experten empfehlen eine geringere Berücksichtigung der Prävalenz durch eine Gewichtung nach Logarithmus. Für einen fairen Kassenwettbewerb wäre diese Lösung ein wichtiger Schritt. Denn: Das Verhältnis zwischen Ausgaben und Zuweisungen, die sogenannte Deckungsquote, variiert aktuell deutlich nach Kassenart. Spreizungen von 99 Prozent (IKK) bis 101 Prozent (AOK) klingen zunächst gering. Fakt ist jedoch: Diese Differenz von rund 2 Prozentpunkten in der Deckungsquote entspricht rund 0,3 Beitragssatz-Punkten. Eine veränderte Gewichtung der Prävalenz kann ein Baustein sein, um ungerechtfertigte Über- und Unterdeckungen anzugleichen. Diese Chance müssen wir ergreifen. Denn mehr Verteilungsgerechtigkeit sorgt für einen fairen Kassenwettbewerb. Und davon profitieren am Ende immer unsere Kunden. Fazit Wir fordern, die Diskussion über die Zusammensetzung der Krankheitsliste mit Nachdruck und mit Offenheit zu führen. Ziel muss eine gute Mischung aus seltenen teuren und häufig vorkommenden chronischen Krankheiten sein, die die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA stärkt und die vorhandenen Mittel gerechter verteilt. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse
The post Statement von Dr. Hans Unterhuber anlässlich der aktuellen Festlegung der Krankheitsauswahl für das Jahr 2017 appeared first on Healthcare Netzwerk.
Zu hohe Kaiserschnittrate aufgrund mangelnder Aufklärung?
Deutschland gehört zu den Ländern mit der höchsten Kaiserschnittrate in Europa. Dabei stehen medizinische Interventionen seit längerem in der Kritik, den natürlichen Geburtsprozess zu stören. Auch ist die Säuglings- und Müttersterblichkeit nicht geringer als in europäischen Ländern mit niedriger Kaiserschnittrate wie Schweden und Finnland (WHO Health for Database). Warum also fällt die Entscheidung für einen Kaiserschnitt so häufig und von wem wird sie getroffen? Welche Erfahrungen haben Mütter in der Betreuung durch Ärzte und Hebammen gemacht? Wie zufrieden waren sie mit der Aufklärung über Ablauf und Folgen des Kaiserschnitts? Um das herauszufinden, hat die Handelskrankenkasse (hkk) Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG) und dem Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen sowie Prof. Dr. Petra Kolip von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld mit der Erstellung einer Studie beauftragt, die heute als hkk-Gesundheitsreport veröffentlicht wird. Dafür wurden im Juni dieses Jahres 1.627 Frauen befragt, die bis zu sechs Monate zuvor ein Kind geboren hatten. Der ausführliche Bericht „Schwangerschaft und Geburt: Ergebnisse einer Befragung von Müttern“ steht unter hkk.de/gesundheitsreport zum Download bereit. Über die Hälfte der Kaiserschnitte sind geplant Ein Drittel der befragten Mütter haben ihr Kind per Kaiserschnitt geboren, was sich mit den bundesweit vorliegenden Zahlen deckt. Bei über der Hälfte der Betroffenen fiel die Entscheidung für einen Kaiserschnitt vor Einsetzen der Wehen, mitunter (bei einem guten Drittel) bereits deutlich vor der Geburt. Jede zweite Befragte wurde vor der Geburt ausschließlich durch Ärzte begleitet, nur bei jeder Fünften fand die Betreuung zusätzlich durch eine Hebamme statt. Die Wahrscheinlichkeit für einen Kaiserschnitt stieg signifikant um 60 Prozent, wenn die Begleitung während der Schwangerschaft allein oder überwiegend durch einen Arzt erfolgte. Außerdem lag sie um 85 Prozent höher, wenn es sich um Erstgeburten handelte. Dem gegenüber hatten Risikoschwangerschaften und Verlaufsrisiken kaum Einfluss auf die Kaiserschnittrate. Von den befragten hkk-Versicherten bestand bei jeder Fünften eine attestierte Risikoschwangerschaft. Kaum Gespräche mit Ärzten und Hebammen Alarmierend sind für Studienleiter Dr. Bernard Braun die Ergebnisse zur Aufklärung und Information der betroffenen Frauen. Bei geplanten Kaiserschnitten fühlte sich jede neunte Frau nicht über den Ablauf und die Folgen des Eingriffs informiert. „Dieses Informationsdefizit bezieht sich sowohl auf Ärzte als auch auf Hebammen”, bekräftigt Braun und verweist auch auf die Nachsorgebetreuung: Über die Hälfte der befragten Frauen gab an, dass nach der Geburt kein Gespräch mit dem behandelnden Arzt stattgefunden hat. Bei der Betreuung durch Hebammen war der Anteil mit 46 Prozent nur geringfügig niedriger. Dabei gab es zwischen den Entbindungsarten (vaginal-spontan, vaginal-operativ oder Kaiserschnitt) kaum Unterschiede. Dies sei sehr unbefriedigend, da gut 70 Prozent der Mütter angaben, dass es (sehr) hilfreich gewesen wäre, nach der Geburt mit dem behandelnden Arzt oder der Hebamme zu sprechen, um das Erlebte besser verarbeiten zu können. Intensivere Begleitung kann Kaiserschnittrate senken Prof. Dr. Petra Kolip von der Universität Bielefeld mahnt, dass frühere Erkenntnisse zu den Schwachstellen der Geburtsvorsorge offensichtlich nicht zu spürbaren Veränderungen geführt haben: „Dazu bedarf es kontinuierlicher Transparenz, wie durch den hkk-Gesundheitsreport, konkreter Aufklärung und strukturverändernder Modellversuche.“ Lobend verwies die Expertin in diesem Zusammenhang auf den Hebammenkreißsaal in Bremerhaven. Schließlich sei bekannt, dass eine 1:1-Betreuung die Kaiserschnittrate senken kann. Eine kontinuierliche Betreuung durch eine Hebamme und weniger Hektik und Zeitnot wünschten sich auch die befragten hkk-Versicherten. „Es hat uns überrascht, dass nur wenige Frauen vor der Geburt die Begleitung durch eine Hebamme in Anspruch genommen haben – obwohl die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden“, resümiert Dr. Christoph Vauth, Bereichsleiter Versorgungsmanagement der hkk. Um das Vertrauen der Frauen in eine natürliche Geburt zu stärken, sei viel Aufklärungsarbeit nötig. „Werdende Eltern müssen bereits vor der Geburt ausführlich über den Eingriff des Kaiserschnitts und die Risiken aufgeklärt werden.“ Ein erster Schritt ist das Informationsblatt „Natürliche Geburt“, das die Senatorische Behörde in Bremen mit Unterstützung der Handelskrankenkasse werdenden Eltern zur Verfügung stellt. Darüber hinaus übernimmt die hkk einen Großteil der Kosten für die Hebammenrufbereitschaft sowie Geburtsvorbereitungskurse für den mitversicherten Partner. Über den hkk-Gesundheitsreport Im Auftrag der Handelskrankenkasse (hkk) haben Dr. Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG) und dem Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen sowie Prof. Dr. Petra Kolip von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld eine Untersuchung zum Thema „Schwangerschaft und Geburt: Ergebnisse einer Befragung von Müttern“ durchgeführt. Hierfür wurden 1.627 Frauen befragt, die im Juni 2014 bei der hkk versichert waren und in den sechs Monaten vor der Befragung stationär ein Kind geboren haben. Die Befragung erfolgte mit einem schriftlichen Fragebogen. Der Rücklauf betrug 41,4 Prozent. Pressemitteilung der hkk Erste Gesundheit
The post Zu hohe Kaiserschnittrate aufgrund mangelnder Aufklärung? appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Zum Europäischen Datenschutztag 2017: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein!
Aus Anlass des 11. Europäischen Datenschutztages lädt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am heutigen Montag ins Berliner Abgeordnetenhaus. Die zentrale deutsche Veranstaltung steht unter dem Motto „Diktatur der Daten? – Privatsphäre und Selbstbestimmung im Zeitalter von Big Data und Algorithmen“. Dazu erklärt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein. Angesichts der technologischen Herausforderungen der Digitalisierung wird vielen Menschen der Schutz ihrer Daten immer wichtiger. Die Chancen der Digitalisierung sind mit dem grundrechtlichen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts in Einklang zu bringen. Mit der am 25. Mai 2016 in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung steht ein Rechtsrahmen zur Verfügung, der hierzu Vorgaben setzt. Die Globalisierung der Datenströme mit einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen auszugestalten, ist zudem ein gutes Signal, um auch international Standards zu setzen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird dieses neue Regelwerk in der EU unmittelbar geltendes Recht. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert bis zum 25. Mai 2018 die jeweiligen nationalen Datenschutzrechte anzupassen. Dabei darf das Ziel, eines einheitlichen EU-Datenschutzrechts nicht aus den Augen verloren werden. Nationale Gestaltungsspielräume, fordert die BfDI, sollten zudem nicht zu Lasten des Datenschutzes genutzt werden. Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen in der digitalen Welt. Er sollte nicht als Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung verstanden, sondern als Qualitätsmerkmal angesehen und gestaltet werden. Auch Datensouveränität kann den Datenschutz nicht ersetzen. Gerade in Zeiten von Big Data kommt dem Schutz des Individuums eine grundsätzliche Bedeutung zu. Wir brauchen mehr denn je eine gesellschaftliche Debatte über die Auswirkungen der Digitalisierung auf das Persönlichkeitsrecht jedes Einzelnen, so Andrea Voßhoff. Über den Europäischen Datenschutztag Am 28. Januar 2017 wird europaweit zum elften Mal der Datenschutztag begangen. Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat ins Leben gerufen. Er erinnert jährlich an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am seit am 28. Januar 1981, eines der Gründungsdokumente für den grenzübergreifenden Datenschutz. Pressemitteilung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
The post Zum Europäischen Datenschutztag 2017: Datenschatz und Datenschutz müssen kein Gegensatz sein! appeared first on Healthcare Netzwerk.