(NORDWEST) Noch ein paar Bilder und die ersten Beiträge des Junge Pflege Kongresses sind nun online. (Zi)
Related Posts
IKK classic senkt Zusatzbeitragssatz zum 1. Mai 2018 – Selbstverwaltung braucht keine Aufforderungen aus der Politik
Die IKK classic wird zum 1. Mai 2018 ihren Zusatzbeitragssatz um 0,2 Prozentpunkte absenken. Darauf weist die Kasse mit Blick auf die jüngsten Aussagen des Bundesgesundheitsministers zur Möglichkeit von Beitragssenkungen in der GKV hin. „Die Entscheidung zur Anpassung des Beitragssatzes hat der Verwaltungsrat der IKK classic bereits im Dezember 2017 getroffen“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Die Selbstverwaltung handelt bei der Bewertung finanzieller Spielräume zur Entlastung der Beitragszahler weitsichtig und mit Augenmaß und bedarf dazu nicht der Aufforderung durch die Politik.“ Die Beitragsentlastung zum 1. Mai 2018 kommt gut 3,3 Millionen Versicherten der IKK classic zu Gute. Pressemitteilung der IKK classic
The post IKK classic senkt Zusatzbeitragssatz zum 1. Mai 2018 – Selbstverwaltung braucht keine Aufforderungen aus der Politik appeared first on Healthcare Netzwerk.
Verwaltungsrat kritisiert Eingriff des Gesundheitsausschusses in Personalentscheidung
„Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes kann die Ablehnung seines einstimmig beschlossenen Personalvorschlages für die Besetzung der Unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nicht nachvollziehen und hält diese Entscheidung für falsch. Die unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages in die Personalentscheidungen der Selbstverwaltung widersprechen einem aus gutem Grund subsidiär organisierten Gesundheitswesen und damit einem wesentlichen und wichtigen Prinzip der Steuerung des Gesundheitswesens durch die Selbstverwaltung“, so der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in einer heute beschlossenen Erklärung. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post Verwaltungsrat kritisiert Eingriff des Gesundheitsausschusses in Personalentscheidung appeared first on Healthcare Netzwerk.
Krankenkassen könnten Patienten stärker entlasten: Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vorjahr war es noch jedes dritte Medikament. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist die Befreiungsquote zu Jahresbeginn 2017 auf 22,8 Prozent gefallen, nachdem sie Ende 2016 noch bei 31,6 Prozent gelegen hatte. Ursachen dafür sind das Auslaufen alter Rabattverträge und das Inkrafttreten neuer Rabattverträge zum Jahreswechsel. Rabattverträge sind Verträge einzelner Krankenkassen mit bestimmten Pharmaherstellern. Die Krankenkassen verpflichten sich dabei, dass ihre Versicherten auf Rezept nur die Medikamente ihrer Partner erhalten, während die Hersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewähren. Die Krankenkassen können zudem entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. „Die Rabattverträge schränken zwar die Versorgungsfähigkeit und Therapiebreite in den Apotheken erheblich ein, helfen aber den Krankenkassen, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Umso unverständlicher ist es deshalb, wenn die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an den Ersparnissen teilhaben lassen.“ Becker sagt auch: „Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen.“ Zum Hintergrund: Im Jahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge mehr als 3,6 Mrd. Euro eingespart; allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beliefen sich die Ersparnisse schon auf mehr als 2,8 Mrd. Euro – ein neuer Jahresrekord für 2016 ist in Sicht. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zu Gunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als 2 Mrd. Euro. Knapp sieben Millionen Menschen – etwa zehn Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – sind nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze generell von Zuzahlungen befreit. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
The post Krankenkassen könnten Patienten stärker entlasten: Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei appeared first on Healthcare Netzwerk.