Ohne Fraktionszwang und mit klarer Mehrheit stimmten die Parlamentarier für neue Regeln im Schwangerschaftskonfliktgesetz, die eine bessere psychosoziale Beratung bei vorgeburtlichen Untersuchungen vorsehen und eine dreitägige Bedenkzeit, bevor die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt. Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe: Das ist eine wirkliche Hilfe für schwangere Frauen, die ja meist völlig unvorbereitet mit der Diagnose konfrontiert werden, dass sie ein behindertes Kind erwarten. Es hat sich gelohnt, dass die Lebenshilfe immer wieder eine Änderung des Gesetzes verlangt hat.
Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen während der Schwangerschaft aufmerksam, die zu schwer wiegenden Konflikten für die werdenden Eltern führen kann. Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, über die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend zu informieren. So können die Eltern in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie später nicht bereuen müssen. Als Elternverband steht die Lebenshilfe mit ihren bundesweit 527 örtlichen Vereinigungen schon heute allen Paaren zur Seite, die sich über das Leben mit einem behinderten Kind beraten lassen möchten.
Robert Antretter dankt den Bundestagsabgeordneten dafür, mit welcher Ernsthaftigkeit sie über dieses sensible Thema debattiert haben. Er hofft nun, dass auch der Bundesrat den neuen Regeln im Schwangerschaftskonfliktgesetz zustimmen wird. pf
(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe)