(NORDWEST) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, dem Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters und dem Präsidenten des Verbandes der Deutschen Krankenhausdirektoren, Herrn Heinz Kölking einen Offenen Brief unterzeichnet und veröffentlicht, der die Vertragsparteien dazu auffordert, die im letzten Jahr offerierten Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Pflegestellen in Krankenhäusern abzurufen. (Zi)
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Innovative Leistungen bei der augenchirurgischen Versorgung
Um ihren Versicherten eine innovative augenchirurgische Versorgung zu bieten, hat die AOK Bayern zum 1. April einen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher OphthalmoChirurgen (BDOC) geschlossen. Zu den neuen Leistungen gehört beispielsweise das sogenannte korneale Crosslinking – eine spezielle Behandlung mit UVA-Licht. Mit der neuartigen Methode kann bei Versicherten, die unter einer zu geringen Hornhautstabilität (z.B. bei Keratokonus) leiden, das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt oder unter Umständen sogar aufgehalten werden. Das korneale Crosslinking ist derzeit im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten. Für AOK-Versicherte, die am Vertrag teilnehmen, ist das Verfahren künftig kostenfrei. Vorteile bietet der Vertrag auch Versicherten, die unter speziellen Erkrankungen der Netzhaut leiden – etwa der feuchten altersbedingten Makuladegeneration. Dabei entstehen unter der Netzhautmitte (Makula) krankhafte Blutgefäße, aus denen Flüssigkeit oder Blut unter oder in die Netzhaut austritt. Durch die wiederholte Injektion von Medikamenten in das Auge lässt sich der Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Der Eingriff wird ambulant unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Auch bei der Nachsorge profitieren AOK-Versicherte von besonderen Leistungen. So lässt sich der Krankheitsverlauf mittels spezieller Schichtaufnahmen des Auges (sogenannte optische Kohärenztomographie) optimal überwachen. Diese Leistung wird bisher privat in Rechnung gestellt. Für eingeschriebene AOK-Versicherte entstehen künftig keine Zusatzkosten. Weitere Informationen über die Einschreibung in den Vertrag und die teilnehmenden Augenärzte gibt es in den AOK-Geschäftsstellen oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 265 10 20. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Knapp 500 Behandlungsfehler im Jahr 2015
Die AOK Bayern verzeichnete 2015 insgesamt 499 bestätigte Behandlungsfehler. Danach erwies sich jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als tatsächlicher Behandlungsfehler. In den Vorjahren war es im Schnitt noch jeder Siebte. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der AOK Bayern. Insgesamt hat die größte Krankenkasse im Freistaat im vergangenen Jahr 2943 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten. In 1497 Fällen gab die Krankenkasse ein für die Versicherten kostenloses Gutachten in Auftrag. Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es 2015 in den Bereichen Chirurgie (977), gefolgt von Orthopädie (261) und Zahnmedizin/Kieferchirurgie (224). Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland und lange vor der gesetzlichen Verpflichtung hat die AOK Bayern im Jahr 2000 das Behandlungsfehlermanagement als einen wichtigen Baustein zur Stärkung des Patientenschutzes eingeführt. Seitdem haben sich rund 34.500 AOK-Versicherte wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In 5164 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler. Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, zog eine kritische Bilanz: „Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden intensiver und die Regressverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern langwieriger.“ Schirmer betonte, dass es nicht um Konfrontation, sondern Kooperation mit den Leistungserbringern gehe. „Viele Probleme entstehen aus einer Verkettung vieler kleiner und oft vermeidbarer Fehler.“ Ziel sei es, eine angstfreie Fehlerkultur zu etablieren. Schirmer forderte daher eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes. „Wir brauchen ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler. Es macht keinen Sinn, dass Ärztekammer, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen.“ Zugleich plädierte Schirmer für eine erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern. Damit würde die Position der Patienten in Haftungsprozessen deutlich gestärkt. Wie lange es in manchen Fällen dauern kann, bis Patienten zu ihrem Recht kommen, erläuterte der auf Medizinrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Marcel Vachek. Berufshaftpflichtversicherer würden sich zunehmend gegen eine außergerichtliche Regulierung von Arzthaftungsansprüchen stemmen und die Patienten stattdessen auf den Klageweg verweisen. Eine Entscheidung vor Gericht könne jedoch Jahre dauern. Vachek warnte zudem potentiell Betroffene davor, zu spät zu handeln und damit Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr durchsetzen zu können. Die AOK Bayern berät Versicherte bei einem vermuteten Behandlungsfehler mit zwei speziell geschulten Fachteams an den Standorten Bamberg und Ingolstadt. Zudem unterstützt ein medizinisch-juristisches Serviceteam in der Zentrale der AOK Bayern. Wie das Verfahren zur Überprüfung eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers in der Praxis abläuft, schilderte Nicole Streit von der AOK-Patientenberatung Nord: „Der Patientenberater fungiert als Lotse für den Versicherten. Er führt durch die Komplexität des Arzthaftungsrechts und weist den Versicherten auch auf die Sicherung seiner privaten Ansprüche wie zum Beispiel Schmerzensgeld hin.“ Streit empfiehlt Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, ein Gedächtnisprotokoll über den Hergang zu erstellen und zur Beratung mitzubringen. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Über 12.000 eArztbriefe ausgetauscht – Verlängerung Feldtest
Die KV Telematik GmbH verlängert die mit 26 Arztnetzen gemeinsam erfolgende Erprobung des eArztbriefes bis zum 31. Dezember 2016. Bereits über 12.000 eArztbriefe wurden zwischen niedergelassenen Haus- und Fachärzten ausgetauscht. Die Anwender sind nach Einrichtung der technischen Grundlagen von der sicheren, schnellen und datenschutzkonformen elektronischen Kommunikation der Patientendaten begeistert. Auch Ärzte außerhalb der Erprobung nutzen den eArztbrief bereits häufig. „Das Interesse am eArztbrief ist seit Beginn des Feldtests im letzten Jahr bei den Ärzten sehr hoch“, berichtet Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KV Telematik GmbH (KVTG) und fügt hinzu, „uns ist wichtig, den eArztbrief via KV-Connect anhand der Rückmeldungen der Teilnehmer zukunftsfähig zu gestalten. Da nicht alle Teilnehmer Gelegenheit hatten, den eArztbrief hinreichend zu testen und Erfahrungen auszutauschen, verlängern wir den Feldtest bis Ende diesen Jahres“. Die bisherigen Auswertungen des Feldtests zeigen bereits deutlich, dass diejenigen, die den eArztbrief installiert haben, ihn auch schnell in ihre täglichen Arbeitsabläufe integrieren und den Nutzen hoch bewerten. Daher wird der eArztbrief auch schon von vielen Ärzten eingesetzt, die nicht am Feldtest teilnehmen. Verbesserungsbedarf wurde bislang bei der technischen Implementierung und den Installationen vor Ort geäußert. Schließlich sollen bis Jahresende Feldtestteilnehmer auch bei einem eArztbrief-Austausch mit Krankenhäusern unterstützt werden. Die fachliche Beschreibung des eArztbriefs hatte die KVTG den PVS-Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zur Qualitätssicherung wurde neben einem Audit der KVTG ein Interoperabilitätsworkshop in Berlin durchgeführt, zusammen mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e. V.). Ziel des Workshops war der Test eines systemübergreifenden Austauschs von eArztbriefen per KV-Connect und der reibungslosen Weiterverarbeitung empfangener eArztbriefe. Als technische Infrastruktur für den eArztbrief wird das „Sichere Netz der KVen (SNK)“ genutzt. Immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten schätzen die Vorzüge des SNK: Mit etwa 93.000 angeschlossenen Nutzern ist es das größte Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen und bietet den Nutzern viel Potential für zeitgemäße Kommunikation, auch im Hinblick auf die Telematikinfrastruktur. Link zum Interview: „Meine Meinung zum eArztbrief“, Dr. Thomas Koch, GPN GmbH Pressemitteilung der KV Telematik GmbH
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