(NORDWEST) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, dem Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters und dem Präsidenten des Verbandes der Deutschen Krankenhausdirektoren, Herrn Heinz Kölking einen Offenen Brief unterzeichnet und veröffentlicht, der die Vertragsparteien dazu auffordert, die im letzten Jahr offerierten Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Pflegestellen in Krankenhäusern abzurufen. (Zi)
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IKK classic: Mit einem ungewöhnlichen Filmclip wirbt die IKK classic in sozialen Medien für Darmkrebs-Vorsorge
Blick ins Wohnzimmer: düstere Optik, wacklige Handkamera, mysteriöse Vorbereitungen im Familienkreis, flackernde Taschenlampen, Suspense-Sound, ein verdammt seltsamer Schlauch – und am Schluss die überraschende Auflösung. Das sind die Elemente des knapp 1-minütigen Filmclips, mit dem die IKK classic das sensible Thema Darmkrebs-Vorsorge für ein web-affines Publikum aufbereitet hat. Der Film, der in sozialen Medien wie Yotube läuft, nimmt in Stil und knalliger Pointe bewusst ein junges Publikum ins Visier, das nicht zu den klassischen Zielgruppen der einschlägigen Vorsorge-Aufklärung zählt. „Die Idee ist, über die Ansprache junger Menschen einen Impuls für den Dialog in der Familie zu geben, also auf dem Weg über die Kinder die über 50-jährigen Eltern zu erreichen“, sagt IKK-Sprecher Michael Förstermann. Begleitet wird der Clip durch eine eigene Microsite mit umfassenden Vorsorge-Informationen. Der Ansatz ist nach Förstermanns Worten ein Versuch: „Ein Erfolg wäre, wenn Kinder den Film witzig finden und ihre Eltern auf die Darmkrebs-Vorsorge ansprechen. Dann wäre ein wichtiges, manchmal aber verdrängtes Thema Alltagsgespräch in der Familie. Und die Vorsorgehürde würde vielleicht für die Eltern ein Stück niedriger.“ Zu sehen ist der Clip hier: www.geht-hin.de Pressemitteilung der IKK classic
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Haus- und Facharztverträge: Aktuelle Umfrage bestätigt erneut überzeugende Alternative zur Kollektivversorgung
Sieben Jahre nach dem Start des Hausarztvertrags mit den Partnern Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg zeigen sich die dort eingeschriebenen Versicherten mit ihrer Versorgung nach wie vor sehr zufrieden. 96 Prozent geben laut der aktuellen Prognos-Befragung an, von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) überzeugt zu sein. 88 Prozent der HZV-Versicherten würden die HZV weiterempfehlen. „Das Ergebnis der Patientenbefragung zeigt, wie nachhaltig unser Hausarztprogramm mittlerweile die Versorgung im Land prägt. Wir sehen uns darin bestätigt, dass wir in Baden-Württemberg 2008 den richtigen Weg eingeschlagen haben“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Auch die Versorgung mit den angeschlossen Facharztverträgen wird überaus positiv bewertet. Das bisherige Zusammenspiel von Hausarztvertrag und Facharztverträgen wird auch unter neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in bewährter Weise weiterlaufen. In den HZV-Vertrag im Südwesten sind nach sieben Jahren weit mehr als 1,3 Millionen Versicherte eingeschrieben, fast 4.000 Haus-, Kinder- und Jugendärzte nehmen teil. Erster Ansprechpartner im Versorgungsfall ist für die Versicherten ihr gewählter Hausarzt. Als wichtigste Gründe für die Teilnahme geben die Befragten auch eine besser koordinierte Versorgung durch den Hausarzt (93 Prozent) und eine bessere Zusammenarbeit der Ärzte untereinander (81 Prozent) an. Außerdem werden die geringen Wartezeiten besonders positiv hervorgehoben. So warten vier von fünf Versicherten beim Hausarzt maximal 30 Minuten auf ihre Behandlung. Der HZV sind die Facharztverträge nach Paragraf 73c SGB V für Kardiologie, Gastroenterologie, Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie sowie Orthopädie angegliedert. An diesen Selektivverträgen (AOK FacharztProgramm) nehmen mehr als 1.400 Fachärzte und Psychotherapeuten teil; die Zufriedenheitswerte sind gleichfalls sehr hoch. 93 Prozent der Versicherten sind von der Alternative zur Kollektivversorgung durch freie Verträge zwischen der AOK Baden-Württemberg und Fachärzten überzeugt. Mit dem vergangene Woche vom Parlament verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat die Politik bestätigt, dass die Facharztverträge nach 73c weiter gelten und das bewährte Zusammenspiel zwischen Hausarztvertrag und Facharztverträgen weiterentwickelt werden kann. Dass durch die freien Verträge die Versorgung bedarfsorientiert und nach regionalen Anforderungen gestaltet wird, steht für Hermann außer Frage: „Wir wollen mit unseren Partnern unsere Handlungsautonomie erhalten und weiter ausbauen. Wir werden trotz Änderungen der Gesetzgeber auch in Zukunft „Kurs halten“. In den nächsten Monaten werden mit der Urologie und der Rheumatologie weitere wichtige Bereiche im AOK-Facharztprogramm starten.“ Die AOK Baden-Württemberg werde mit der HZV und den Facharztverträgen weiterhin die alternative Regelversorgung konsequent zum Vorteil für Versicherte und Ärzte ausbauen. Die aktuelle Versichertenbefragung wurde zum sechsten Mal von Prognos im Auftrag der HZV-Vertragspartner durchgeführt. Zwischen 23. Februar und 9. März 2015 sind 500 zufällig ausgewählte Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die an der HZV teilnehmen, befragt worden. Die repräsentative Umfrage findet seit 2010 regelmäßig statt. Weitere Informationen zu den Haus- und Facharztverträgen unter www.neue-versorgung.de. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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eHealth-Gesetz – Die Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern in der gematik kritisieren die Umsetzung des geplanten Gesetzes.
Die Vertreter von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sehen in dem geplanten eHealth-Gesetz positive Ansätze, die einen Mehrwert für die Patienten und ihre Behandlung bringen können. „Das Gesetz eröffnet neue Möglichkeiten und fördert die sichere elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen“, stellten die Gesellschafter fest. Auch wenn in Detailfragen Defizite bestünden, kämen sinnvolle Anwendungen wie zum Beispiel der Medikationsplan und der Notfalldatensatz auf den Weg. Das Gesetz schreibt den Beginn des sogenannten „Online Rollout“ der Telematikinfrastruktur und damit der Vernetzung der Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2016 vor, belegt diesen Termin allerdings mit möglichen Sanktionen für die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, falls die gematik bis dahin nicht die notwendigen Voraussetzungen für den Online-Rollout geschaffen hat. Diese Vernetzung muss jedoch noch mit Industrielösungen erprobt werden, um sicher zu gehen, dass in den Praxen praktikable und funktionierende Technik eingesetzt wird. Allerdings sei das Ende der Erprobung erst für Juli 2016, also nach dem Start des Online Rollouts geplant. „Der Zeitplan lässt keine Auswertung der Erprobungsergebnisse zu. Dabei muss die Erprobung erst einmal zeigen, ob geeignete Lösungen für Praxen und Krankenhäuser entwickelt wurden, bevor ausgerollt werden kann. Bisher gibt es daran noch berechtigte Zweifel“ erklärte Dr. Thomas Kriedel, Vorsitzender der Gesellschafter der gematik und Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Finanzielle Einbußen in Folge der Sanktionen würden darüber hinaus zu einer Unkalkulierbarkeit der Haushalte der betroffenen Körperschaften führen. Des Weiteren kritisierten die Gesellschafter, dass durch die Ausschreibung der Erprobung bereits zwei Industriekonzerne Produkte aus Versichertengeldern entwickeln können, andere Anbieter aber aufgrund des engen Zeitplans kaum eine Chance mehr dazu bekommen, in den Markt einzusteigen und gleichwertige oder gar bessere Produkte anzubieten. Die Gesellschafter befürchten, dass es durch diese Monopolstellung der Industriekonsortien, den Zeitdruck und die Sanktionen dazu kommen kann, dass unreife oder gar schlechte Produkte zu völlig überhöhten Preisen ins Feld gebracht werden müssen und bei den beteiligten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern die Akzeptanz für die Umsetzung dieser grundsätzlich sinnvollen Technik weiter geschmälert wird. Die geplante Form der Umsetzung sei realitätsfern und die Sanktionierung mittels Haushaltskürzungen trifft die Falschen. Massive Kritik geübt wird zudem an den potenziellen Sanktionen in Form von Honorarkürzungen, der vorgesehenen Fristsetzung für die Nutzung der Online-Anbindung und der Anwendung zur Aktualisierung der Versichertendaten durch Leistungserbringer zum 1. Juli 2018. Neben den positiven Aspekten des Gesetzes sind die Sanktionsregelungen aus Sicht der Leistungserbringer das völlig falsche Instrument, um die Telematikinfrastruktur wie erhofft zu fördern. Weder Gesellschafter, noch Ärzte und Zahnärzte haben Einfluss auf die Einhaltung der vorgegebenen Termine. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenverbände der Leistungserbringer und Kostenträger im Gesundheitswesen. Oberstes Entscheidungsgremium ist die Gesellschafterversammlung, der unter anderem die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer die Bundeszahnärztekammer und der Deutsche Apothekerverband angehören. Gemeinsame Pressemitteilung von KBV, KZBV, BÄK, BZÄK, DAV und DKG
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