Foto für Versichertenkarte darf nicht erpresst werden

Versicherungsschutz bleibt bestehen – auch ohne Bild

Die elektronische Gesundheitskarte wird kommen – das hören Patienten und Versicherte immer wieder. In diesem Zusammenhang haben viele gesetzliche Kassen bereits jetzt Fotos von ihren Versicherten angefordert – um der Zeit etwas voraus zu sein.

Einige Kassen erpressen aber ihre Mitglieder regelrecht, das Bild einzusenden. So drohen gerade große Kassen an, dass die medizinische Versorgung gefährdet sein könnte, wenn man kein Bild zur Verfügung stellt. Die alte Karte würde die Gültigkeit verlieren und ohne Bild gibt es keine neue Karte – also auch nichts, das man beim Arzt vorweisen kann. Dies ist eine eindeutige Verdrehung der Tatsachen und eine gefährliche Irreführung der Versicherten und Patienten.

Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V. sieht sich gezwungen, nochmals Aufklärungsarbeit zu leisten: Bisher gibt es keinen gesetzlichen Zwang zum Bild und der Versicherungsschutz wird ohne vorhandenes Bild auf der Karte auch nicht ausgeschlossen. Dies wurde gegenüber der DGVP auch von einem Vorstand einer Kasse bestätigt. Die Kassen nutzen lediglich die Unaufgeklärtheit ihrer Mitglieder zur schamlosen Erpressung.

Ein häufig genannter Vorteil der Karte mit Foto ist, dass der Karteninhaber direkt erkannt werden kann und Missbrauch vorgebeugt wird. Das ist zum einen kein konkreter Vorteil für den Versicherten und zum anderen widerspricht dem die Verarbeitungsart des Bildes: die Fotos werden quasi anonym eingeschickt – eine Identifikation des eingeschickten Bildes mit dem Versicherten findet nicht statt, ein Abgleich, etwa über das Einwohnermeldeamt, ist auch gesetzlich nicht vorgesehen. Jeder kann also ein Bild von irgendwem einschicken.

Versicherte, die ihr Foto bereits eingesandt haben, müssen damit rechnen, dass sie auch bei einem Widerspruch nicht ihre „alte Karte“ ohne Bild erhalten: ist das Bild einmal in der Bearbeitung ist eine Rückforderung ausgeschlossen und niemand kann überprüfen, ob das digitalisierte Bild tatsächlich gelöscht wird. Deswegen müssen sich alle Versicherten im Voraus gut überlegen, ob sie ihrer Kasse ein Foto zur Verfügung stellen wollen.

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