Das Thema Geld in Zusammenhang mit dem Beruf Arzt hängt sicher den meisten Patienten und vielen Ärzten langsam zum Hals heraus. Deswegen gibt’s hier keinen weiteren Jammerartikel, sondern ein paar möglichst sachliche Informationen.
Das ärztliche Honorarabrechnungssystem seit dem 1.1.2009
Der Hausarzt staunt, der Kaufmann wundert sich (warum erst jetzt?). Seit dem 1. Januar 2009 wird das Abrechnungssystem für Ärzte vom Kopf auf die Füße gestellt. Zumindest wird es versucht. Das System kippelt noch und hat gute Chancen auf die Nase zu fallen. Aber das bleibt abzuwarten.
Die Honorarabrechnung der Ärzte hat sich seit dem Beginn dieses Jahres komplett geändert. Davon wissen Patienten nichts. Das soll sich mit diesem Artikel ändern. Patienten, die sich für die Sorgen und Nöte ihres Hausarztes interessieren, lesen hier weiter, die anderen haben vielleicht Besseres zu tun. Keine Angst: Dieser Artikel wird keiner der üblichen Jammertexte zum Thema Hausarzt-Honorar mit von Tränen verwischten Buchstaben. Der Text stellt eine möglichst objektive Information zum Thema Honorarabrechnung dar. Der andere Hausarzt ist mit seinen Einkünften zufrieden, nur nicht mit den Umständen, wie er an diese gelangt.
Euro-EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab auf Euro-Basis)
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es also den sogenannten Euro-EBM, darüberhinaus das im Voraus ermittelte RLV (Regelleistungsvolumen) für niedergelassene Ärzte. Das sagt Ihnen nichts? Aber das ist schon fast die ganze Revolution: Die Ärzte erhalten zum ersten Mal nach Jahrzehnten wieder Geld für ihre Leistungen (Euros statt Punkte!), und zum ersten Mal seit 20 Jahren können niedergelassene Ärzte am Tag der Quartalsabrechnung selbst ausrechnen, was sie umgesetzt (nicht verdient!) haben. Sie müssen nicht dreieinhalb Monate auf den Honorarbescheid warten, meist mit mehr oder weniger unliebsamen Überraschungen.
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung
Unabhängig von dem, was am Ende bei diesen Neuerungen herauskommt, ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung seit vielen, vielen Jahren. Denn, einerlei wie es Patienten, Krankenkassen und Ärzte selbst sehen, wir Ärzte sind mit unserer Praxis auch Unternehmer. Dies beinhaltet Arbeitsverträge mit Angestellten, Fixkosten, variable Kosten, Rentabilitätsberechnungen und Investitionsplanungen. Bisher fußten eigene Honorarberechnungen auf schwammigem Grund. Kalkulation und Personalplanung hatten mehr mit einem Blick in eine Glaskugel zu tun als mit vernünftiger geschäftlicher Strategie. Den real erwirtschafteten Umsatz erst mit über einem halben Jahr Verzögerung erkennen zu können, machte Praxisführung schwierig. Darüberhinaus brachte jede Honorarabrechnung Überraschungen und die allermeisten waren nicht positiv.
Arzthonorar soll kalkulierbar werden
Mit dem Euro-EBM und dem vorausberechneten RLV (Regelleistungsvolumen) soll das anders werden. Eine Basis ist geschaffen. Wir Ärzte haben unseren möglichen Grundumsatz für das 1. Quartal 2009 und inzwischen für das 2. Quartal 2009 mitgeteilt bekommen. Ein Rahmen, in dem wir uns bewegen können und eine Summe, die wir bisher raten durften. Dazu kommen Zuschläge je nach Angebot in der Praxis (sprich: Ultraschall, Psychotherapie, kleine Chirurgie, Langzeit-EKG usw.) und Honorare für Leistungen außerhalb des RLV, wie Impfungen, Notdienst und Vorsorgeuntersuchungen. Der Betrag für das 1. Quartal 2009 beruht übrigens auf der Patientenzahl und dem Umsatz des 1. Quartals 2008. Sollten wir mehr oder weniger Patienten im 1. Quartal 2009 behandeln, schlägt das erst im 1. Quartal 2010 zu Buche. Eine der Schwächen dieses Systems.
Das wär’s in groben Zügen! Soweit die Theorie. Wie die Praxis aussieht bleibt abzuwarten. Abzuwarten übrigens bis Mitte Juli 2009, dann kommt die Honorarabrechnung für das 1. Quartal 2009 ins Haus geflattert und wird zeigen, ob Theorie und Praxis übereinstimmen. Ich bin gespannt und mit mir tausende Ärzte.
Aber ein Hausarzt hat mit viel mehr finanziellen Problemen in der täglichen Praxis zu tun, als nur mit seinem eigenen Honorar. Dazu mehr in einem späteren Artikel.