Parteien zur "Gesundheitskarte": die GRÜNEN

Herr M.,

Sie sprechen ein Thema an, zu dem wir viel Post erhalten haben. Aus gesundheitspolitischer Sicht spricht viel für die elektronische Gesundheitskarte. Die qualitative Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist ohne übergreifende Kommunikationsnetze kaum denkbar. Behandlungskonzepte für die Versorgung der steigenden Zahl chronisch Kranker und an mehreren Krankheiten leidender älterer PatientInnen funktionieren nicht, wenn sie sich nur auf die einzelne Arztpraxis oder das einzelne Krankenhaus beziehen. Die neuen Versorgungsformen brauchen eine informationstechnische Grundlage, mit der der Datenaustausch zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Gesundheitswesen verbessert werden kann – im Interesse der PatientInnen, denen mangelnde Kooperation, nicht abgestimmte Medikamentenverordnungen und Doppeluntersuchungen erspart werden sollen. Wir befürworten die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Allerdings halten wir es für wichtig nach dem Grundsatz „Sorgfalt vor Schnelligkeit“ vorzugehen. Während der Testphase aufgetretene Defizite müssen behoben und das Sicherheitskonzept muss ständig weiterentwickelt werden.

Viele ÄrztInnen, BürgerrechtlerInnen und DatenschützerInnen wenden sich gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Alternativ werden zum Beispiel Wechseldatenträger in Form von USB-Sticks vorgeschlagen. Für uns Grüne ist das keine Alternative, denn diese Daten sind bei Verlust von jedem einsehbar.

Zustimmend äußern sich die Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern. Außer dem behandelnden Arzt und dem Versicherten habe niemand Zugriff auf die Karte, so ihre Argumentation. Auch für den Bundesverband der Verbraucherzentralen überwiegen die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte, da mit ihr bislang verstreute Patientendaten zusammengeführt werden könnten.

Es gibt etliche Gesetzesregelungen, die die Datensicherheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützen:

– Verpflichtend für die Versicherten sind nur die administrativen Daten und die Anwendung des elektronischen Rezepts. Alle anderen Anwendungen sind freiwillig und dürfen nur mit der Zustimmung des Patienten genutzt werden.
– Personen, die nicht zugriffsberechtigt sind, dürfen vom Versicherten nicht verlangen, Zugriff auf die Daten zu erhalten. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Druck auf Beschäftigte oder Bewerber ausüben, ihren Gesundheitszustand zu offenbaren.
– PatientInnen können einzelne Datensegmente für den Zugriff freigeben, sperren oder auch löschen.
– Die elektronische Gesundheitskarte darf nicht beschlagnahmt werden.

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Diskussion um die elektronische Gesundheitskarte unter anderem in einem Fachgespräch aufgegriffen. Deutlich wurde dabei, dass es den meisten KritikerInnen darum geht, die Schwachstellen des Projekts aufzudecken und zu beheben. Im Protest vieler Ärztinnen und Ärzte bricht sich dagegen eher der Unmut über wachsende administrative, betriebswirtschaftliche und zusätzliche informationstechnische Anforderungen Bahn, als eine Kritik an der Gesundheitskarte an sich.

Wir werden die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte kritisch begeleiten und damit unseren Teil dazu beitragen, die Anwendbarkeit und Sicherheit und damit auch die Akzeptanz der Karte bei Versicherten und ÄrztInnen zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Donate Hochstein
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesgeschäftsstelle
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin

pr@gruene.de

Edit 18.5.2009:

Die gesundheitspolitischen Ansprüche der Grünen.

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