An der Uni Kiel ist es wohl
üblich, bei ärztlichen Attesten zur Prüfungsunfähigkeit (aufgrund einer Erkrankung) eine
vollständige Diagnoseermittlung zu verlangen. Dazu ist die Entbindung des Arztes von der
Schweigepflicht notwendig. Der Uni-Präsident ließ verlautbaren, dass dies aufgrund der
Bachelor/Master-Studiengänge notwendig geworden wäre und die Entscheidung über die
Prüfungsfähigkeit grundsätzlich nicht die Aufgabe des Arztes, sondern der
Prüfungsbehörde sei. WTF? Entscheiden neuerdings Sesselpubser über den gesundheitlichen
Zustand von irgendwem?