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Heilkraft des Tanzens" – Doku
Samstag 9. Mai, 16.45 Uhr, ZDF Info
"Dalai Lama – Ein Herz für alle Menschen" – Doku
Sonntag 10. Mai, 13.10 Uhr, Arte
"Ich halte dich, wenn du gehst" – Reportage
Sonntag 10. Mai, 18.03 Uhr, Eins Extra
"Grünes Gold – Heilmittel […]
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Milchmädchenrechnung bei Grippeimpfung
Der Nutzen der Grippe-Impfung ist in die Diskussion gekommen. Der unabhängige Informationsdienst “arznei-telegramm” (a-t) bewertet in der aktuellen Ausgabe die Wirksamkeit der Influenzaimpfung (Wird die Wirksamkeit der Influenzaimpfung überschätzt? arznei-telegramm 2008;39:101-104) und kommt zum Schluss, die häufig geäusserte Annahme, dass die Influenzaimpfung die Gesamtmortalität während einer Virusgrippesaison um bis zu 50% senke, sei unrealistisch. Zwar werde die Unwirksamkeit durch die vorliegenden wissenschaftlichen Studien nicht belegt, diese würden aber das Fehlen valider Wirksamkeitsdaten verdeutlichen.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie hatte einen “healthy user effect” bestätigt, der die Ergebnisse verzerrt. Für die Zeiträume ausserhalb der Influenzasaison konnte eine “Reduktion” der Sterblichkeit bei Geimpften um die Hälfte errechnen werden – die logischerweise nicht durch die Impfung entstanden sein kann.
Die Autoren der Studie halten den Nutzen der Grippeimpfungen gerade für Senioren für überschätzt.
Auch die Autoren einer anderen Studie kommen zu der Empfehlung: “Ein kaum wirksamer Impfstoff ist auf jeden Fall besser als gar keiner.”
Zu kritisieren ist jedoch das massive Marketing der Pharmaindustrie für die Impfung, gemeinsam mit Gesundheitsbehörden und Fachverbänden. Mit welchen zweifelhaften Kalkulationen argumentiert wird, dokumentiert das a-t:
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts hat die Grippeimpfung in den Grippesaisons 2001/02 bis 2006/07 5.300 grippebedingte Todesfälle verhindert. Weitere 2.800 Grippe-Tote hätten verhindert werden können, wenn das WHO-Ziel, eine 75%ige Impfrate bei Älteren, erreicht worden wäre. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass der “Impfstoff zu 30% wirksam in der Verhinderung einer tödlichen Grippeinfektion bei über 60-Jährigen” ist. Grundlage dieser Annahme sind wiederum zwei Observationsstudien aus den Jahren 2004 und 2007. Liest man in diesen Arbeiten nach, ist man verwundert, da in beiden die Zahl der tödlichen Grippeinfektionen gar nicht geprüft wird. Es werden zwar Sterberaten ermittelt. In der ersten Arbeit wird jedoch die Todesrate an allen respiratorischen Erkrankungen gemessen (12%ige Reduktion), in der zweiten die Gesamtmortalität, mit völlig unrealistischem Ergebnis (48%ige Reduktion). Das RKI scheut sich nicht, den Mittelwert aus Äpfeln und Birnen zu bilden und diesen als Rhabarber zu verkaufen: (12% + 48%) : 2 = 30%ige Reduktion tödlicher Grippeinfektionen. Diese in absurder Weise hergeleiteten und daher vermutlich falschen Zahlen werden öffentlich kommuniziert und dienen offenbar als Entscheidungsbegründung für Impfempfehlungen.
ZyprexaKills memos müssen an Lilly zurück
Das Gericht hat entschieden, dass die vertraulichen Dokumente über das Marketing von Zyprexa von David Egilman und Gottstein an Lilly zurückgegeben werden müssen. Der NY Times Journalist, der die Dokumente von den beiden erhalten hat, ist nicht von der Entscheidung betrofffen, genauso wie die Quellen im Internet, wo sie als “ZyprexaKills memos” zu finden sind.
Wenngleich es auf den Zyprexa case keine direkten Auswirkungen hat, fühlt sich Lilly als Gewinner in dem Verfahren, da in Zukunft die Verbreitung solcher als firmenintern klassifizierten Dokumente unterbunden werden kann.
Das sieht nicht wie ein Sieg der Transparenz aus:
Details gibt es wie immer im TortsProf Blog.
Uni Köln weiter schweigsam zur Kooperation mit…
Der Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Universität Köln aufgefordert, genauer darzulegen, welche Kriterien sie an die Frage des Informationszugangs anlegt.
Anlass war das weitreichende Kooperationsabkommen zwischen der Uniklinik Köln und dem Pharmakonzern Bayer, dessen Inhalt auch über einem Jahr nach Unterzeichung unbekannt ist. Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel wird von beiden Vertragspartnern nicht gerne gesehen. Nun muss die Uni begründen, warum bei einer Offenlegung Geschäftsgeheimnisse der Bayer HealthCare offenbart werden könnten.