Wie konnte es so schnell Freitag werden? Diese Woche ist geflogen! Und wieso ist es immer sooo früh ?(ich muss weg, sollte schon im Auto sitzen!)
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Kinderimpfungen: Kleiner Pieks, großer Aufklärungsbedarf
Krankheiten verbreiten sich spielend leicht, besonders schnell geht das in der Kita. Deshalb fordern sowohl in Berlin als auch in Sachsen-Anhalt Träger von Kindertagesstätten, Ärztevereinigungen und auch die Politik eine Impfpflicht ab dem Kleinkindalter einzuführen. Eine aktuelle Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK* gibt zum Thema Impfen bei Kindern interessante Einblicke und zeigt: Fast jeder Zweite unter den befragten Eltern fühlt sich über offizielle Impfempfehlungen für Kinder nicht ausreichend informiert. Die Umfrage belegt aber auch: Der Großteil deutscher Eltern (39 Prozent) lässt sich von offiziellen Impfempfehlungen in ihren Einstellungen zum Impfen nicht beeinflussen, 11 Prozent fühlen sich von ihnen sogar verunsichert. Großer Informations- und Beratungsbedarf „Das Thema Impfen wird zurzeit intensiv diskutiert. Dennoch mangelt es einem großen Teil der deutschen Eltern an Informationen, wenn es um die Frage geht, welche Impfungen für Kinder empfohlen werden“, erklärt Lydia Bodner, Vorsorge-Expertin bei der SBK. So geben 42 Prozent der befragten Eltern an, sich über Änderungen der offiziellen Impfempfehlungen nicht ausreichend informiert zu fühlen.Bei Eltern mit drei Kindern unter 18 zeigt sich ein noch stärkerer Trend – in dieser Elterngruppe sehen 47 Prozent Informationslücken. Interessant ist auch ein Blick auf das Alter der Eltern: Zwischen 25 und 44 Jahren, einem Alter, in dem Eltern tendenziell eher Kleinkinder haben, ist der Mangel an Information mit ebenfalls 47 Prozent am höchsten. Jeder neunte Elternteil (11 Prozent) fühlt sich zudem durch offizielle Empfehlungen sogar verunsichert. „Gerade diejenigen Eltern, die sich aufgrund vieler Impfempfehlungen verunsichert fühlen, benötigen eine individuelle Aufklärung und Beratung. Wir wollen allen Sorgeberechtigten die Unterstützung bieten, die sie brauchen, um die für ihr Kind beste Entscheidung zu treffen. Daher prüfen wir die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO regelmäßig und beraten verunsicherte Eltern dabei, was für die Gesundheit ihres Kindes empfohlen wird“, erklärt Bodner. Klare Positionen 39 Prozent der im Auftrag der SBK befragten Eltern geben an, dass Änderungen der offiziellen Impfempfehlungen für Kinder keinen Einfluss auf ihre Einstellung zum Thema haben. „Jeder siebte Elternteil war sich bisher jedoch über Änderungen der offiziellen Impfempfehlungen gar nicht bewusst“, stellt Lydia Bodner fest und ergänzt: „Das unterstreicht einmal mehr die Wichtigkeit persönlicher Beratung.“ Ständige Impfkommission (STIKO) Um Kinder und auch die Gesamtbevölkerung bestmöglich vor Krankheitswellen zu schützen, veröffentlicht die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, mindestens einmal im Jahr aktuelle Empfehlungen zu Impfintervallen und -quoten basierend auf dem aktuellen Stand der Forschung. Dadurch sollen der Impfschutz schon ab dem Kleinkindalter gewährleistet und Krankheitserreger wie Masern oder Röteln eliminiert werden. *Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2041 Personen zwischen dem 31.03.2017 und 03.04.2017 teilnahmen, davon 481 Personen mit Kindern unter 18 Jahren im Haushalt. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Pressemitteilung der SBK – Siemens Betriebskrankenkasse
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Vertreterversammlung der KBS begrüßt neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat sich auf ihrer heutigen Sitzung in Bochum mit den Rechnungsergebnissen für das Jahr 2014 beschäftigt. Das Ausgabevolumen für die Bereiche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung belief sich auf insgesamt rund 30 Milliarden Euro. Zusammen mit den weiteren Aufgabenfeldern wie Minijob-Zentrale, Krankenhäusern und Rehakliniken beträgt das Finanzvolumen der KBS rund 47 Milliarden Euro. Im Bereich der Pflegeversicherung begrüßten die Mitglieder der Vertreterversammlung die für 2017 geplanten gesetzlichen Änderungen in der Pflegeversicherung. Im Zentrum soll künftig der individuelle Unterstützungsbedarf des Einzelnen stehen, der nach dem Grad der Selbstständigkeit zu beurteilen ist. Die drei bestehenden Pflegestufen sollen in fünf Pflegegrade überführt werden, mit denen die individuelle Pflegebedürftigkeit besser berücksichtigt wird. „Wir freuen uns über die vorgesehenen Neuregelungen, die deutliche Verbesserungen für die rund 150.000 bei der Knappschaft versicherten Pflegebedürftigen bedeuten, und werden sicherstellen, dass sämtliche Leistungsverbesserungen schnell bei unseren Versicherten ankommen“, so Knappschafts-Geschäftsführerin Bettina am Orde. Die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See hat im ersten Quartal dieses Jahres erstmals einen spürbaren Rückgang der Minijobber-Zahlen festgestellt. Im gewerblichen Bereich lag die Zahl der Minijobber zum Stichtag 31. März bei rund 6,6 Millionen; was einem Minus von 3,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal beziehungsweise 2,8 Prozent zum Vorjahr entspricht. Ob dieser Rückgang allein aus dem zum Januar 2015 eingeführten Mindestlohn resultiert, lässt sich aus dem Datenmaterial der Minijob-Zentrale nicht herleiten. Mit der Haushaltsjob-Börse hat die Minijob-Zentrale im Herbst 2014 ihren Service erweitert. Unter www.haushaltsjob-boerse.de können Interessenten, die eine Haushaltshilfe oder eine Beschäftigung in Privathaushalten suchen, kostenlos eine Anzeige aufgeben. Mittlerweile nutzen über 12.000 Personen den Service, bei steigender Tendenz. Bislang zählte die Haushaltsjob-Börse fast eine halbe Million Besucher. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten hier Beratung und alle wichtigen Informationen aus einer Hand. Sie fördert damit die Bereitschaft, ein Beschäftigungsverhältnis anzumelden und Schwarzarbeit zu vermeiden. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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Krankenkassen könnten Patienten stärker entlasten: Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel ist zuzahlungsfrei
Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Im Vorjahr war es noch jedes dritte Medikament. Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist die Befreiungsquote zu Jahresbeginn 2017 auf 22,8 Prozent gefallen, nachdem sie Ende 2016 noch bei 31,6 Prozent gelegen hatte. Ursachen dafür sind das Auslaufen alter Rabattverträge und das Inkrafttreten neuer Rabattverträge zum Jahreswechsel. Rabattverträge sind Verträge einzelner Krankenkassen mit bestimmten Pharmaherstellern. Die Krankenkassen verpflichten sich dabei, dass ihre Versicherten auf Rezept nur die Medikamente ihrer Partner erhalten, während die Hersteller für diese Zusage einen Mengenrabatt gewähren. Die Krankenkassen können zudem entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte. „Die Rabattverträge schränken zwar die Versorgungsfähigkeit und Therapiebreite in den Apotheken erheblich ein, helfen aber den Krankenkassen, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Umso unverständlicher ist es deshalb, wenn die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an den Ersparnissen teilhaben lassen.“ Becker sagt auch: „Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich entlasten wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen.“ Zum Hintergrund: Im Jahr 2015 haben die gesetzlichen Krankenkassen durch Rabattverträge mehr als 3,6 Mrd. Euro eingespart; allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beliefen sich die Ersparnisse schon auf mehr als 2,8 Mrd. Euro – ein neuer Jahresrekord für 2016 ist in Sicht. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zu Gunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als 2 Mrd. Euro. Knapp sieben Millionen Menschen – etwa zehn Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – sind nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze generell von Zuzahlungen befreit. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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