Wie konnte es so schnell Freitag werden? Diese Woche ist geflogen! Und wieso ist es immer sooo früh ?(ich muss weg, sollte schon im Auto sitzen!)
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DKG begrüßt Bekenntnis der Koalition zur Förderung der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Koalition in ihrem Eckpunktepapier zur Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft die Förderung der digitalen Infrastruktur von Krankenhäusern als zentralen Punkt benannt hat. „Die vorgesehene Förderung ist ein erster Schritt, um unserer Forderung nach einer besseren Finanzierung für die dringend notwendige Digitalisierung gerecht zu werden. Nicht nur Universitätskliniken, alle Krankenhäuser benötigen diese gezielte Förderung, um sich zukunftsfähig und sicher aufzustellen. Dazu hat die DKG ein mehrjähriges Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr vorgeschlagen“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Im Eckpunktepapier des BMWi werden Förderungen von Investitionen der Universitätskliniken in die Digitalisierung in Höhe von 500 Millionen Euro vorgeschlagen. „Wir begrüßen ausdrücklich diesen Vorschlag. Die genannte Summe macht aber auch deutlich, welche Dringlichkeit bei der Unterstützung der Investitionen für die Krankenhäuser besteht. Es ist auch zu begrüßen, dass im Eckpunktepapier die Vorreiterrolle der Krankenhäuser hervorgehoben wird, die dann in den ambulanten Bereich ausstrahlen kann. Dies betrifft aber alle Krankenhäuser. Digitalisierung geht uns alle an und die stattfindenden Cyber-Attacken gefährden alle Kliniken. Deshalb bedarf es einer Aufstockung der vorgesehenen Förderung, damit alle Krankenhäuser partizipieren können“, erklärt Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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KKH: Arbeitgeber profitieren vom Gesundheitssystem
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bewertet die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aktuell vorgestellten Pläne positiv: „Innerhalb kurzer Zeit nach der Amtseinführung liegt ein Referentenentwurf vor, der Versicherte spürbar entlasten soll. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Ob beim Thema Pflege oder jetzt die Wiedereinführung der Parität – Jens Spahn hat den Handlungsdruck in diesen Bereichen erkannt“, sagt Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Matz. Die KKH befürwortet den Vorschlag, Arbeitgeber zukünftig an der Finanzierung des Zusatzbeitrages zu beteiligen. Denn für die Rückkehr zur Parität hat sich die KKH seit Jahren stark gemacht: „Arbeitgeber sollten ein Interesse an einem gut funktionierenden Gesundheitssystem haben, denn sie profitieren von arbeitsfähigen, gesunden Beschäftigten“, erklärt Dr. Matz. Laut Gesetzentwurf soll der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zukünftig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen aufgeteilt werden. „Bei der Umsetzung ist es besonders wichtig, ein Modell zu finden, das eine Einflussnahme der Arbeitgeber auf den Kassenwettbewerb ausschließt. Versicherte sollten weiterhin ihre Krankenkasse frei wählen können“, mahnt Dr. Matz. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass dieses Vorhaben einen hohen bürokratischen Aufwand für die Arbeitgeber mit sich bringt. Dies wäre dann der Fall, wenn die Arbeitgeber die unterschiedlichen Zusatzbeiträge der 110 Kassen in Deutschland verwalten müssten. Diese sogenannte „Arbeitgeberneutralität“ hätte den Vorteil, dass die Höhe der Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen für die Arbeitgeber keine Rolle spielt und die Versicherten trotzdem entlastet würden. Pressemitteilung der KKH, Hannover
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AOK: Zytostatika-Ausschreibungen erhalten
Zur Kampagne der ABDA und DKG gegen die Zytostatika-Ausschreibungen der AOKs erklärte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch: „Mit falschen Behauptungen und geschickter Desinformation versuchen einzelne Apotheker und Onkologen sowie ihre Verbände derzeit, die vom Gesetzgeber gewünschten Ausschreibungen im Bereich der Zytostatika-Versorgung zu Fall zu bringen. Wie schon zur Einführung der Arzneimittelrabattverträge werden auf dem Rücken der Patienten gezielt Ängste geschürt. Dabei ist es kompletter Unsinn, dass durch Ausschreibungen Chaos entsteht oder die Versorgungsqualität sinkt. Das Gegenteil ist der Fall. Die qualitativ hochwertige Versorgung der Krebs-Patienten ist auch im Rahmen der Ausschreibungen gewährleistet.Denn durch sie gibt es endlich mehr Transparenz und Ordnung in einem bislang weitgehend undurchsichtigen Markt. Zudem verkürzen wir damit die Lieferwege, heben die Qualitätsstandards gegenüber der Regelversorgung und kappen die Riesen-Gewinnspannen der Apotheker, auch der Krankenhausapotheken, für die Versichertengemeinschaft. Dass dieses Vorgehen nicht im Sinne der Lobbygruppen der Apotheker und Onkologen ist, liegt auf der Hand. Die Desinformation der Deutschen Krankenhausgesellschaft setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Dem Instinkt folgend, die Krankenhäuser zu beschützen, wird unsere Ausschreibung mit der stationären Versorgung von Krebs-Patienten verknüpft. Dabei sind die Kliniken von den Ausschreibungen der AOK überhaupt nicht betroffen.“ Mehr Fakten über die Zytostatika-Versorgung in Deutschland finden Sie auf www.aok-bv.de.
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