Das Amtsgericht Paderborn in NRW urteilte, dass alte Menschen nur zwei Stunden täglich ein Gebiss brauchen. Manfred Schlüter, Rentner 72 Jahre alt, klagte wegen seines lockeren Gebisses. Im Jahr 2006 lies sich der Rentner einen neuen Zahnersatz im Oberkiefer anfertigen. Eine Vollprothese mit 14 Zähnen sollte es sein. Bei der Fertigstellung, als der schlechte Sitz der Prothese bemängelt wurde verwies der Zahnarzt auf Haftcreme. Das Gebiss hielt trotz Haftcreme nicht und rutschte alle 2 Stunden heraus. Herr Schlüter lispelt seitdem. Der Rentner verweigerte die Zahlung in Höhe von 1750€. Daraufhin verklagte ihn der Zahnarzt. Herr Schlüter konterte mit einer Schmerzensgeldklage und forderte 2000€. Unglaubliches geschah: Die Klage wurde abgewiesen. Die Begründung lautete folgendermaßen: „Der Beklagte ist fast 73 Jahre alt. In diesem Alter ist man (..) nicht darauf angewiesen eine Prothese den ganzen Tag zu tragen.”
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vdek-Statement zum bundesweiten Aktionstag zur Krankenhausreform am 23. September 2015
Zum bundesweiten Aktionstag zur Krankenhausreform am 23. September 2015 in Berlin, zu dem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) aufruft, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Für die morgen anstehenden Proteste der Krankenhäuser gibt es insbesondere vor dem Hintergrund des nun von den Koalitionspartnern beabsichtigten Pflegezuschlages in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr keinen Grund. Diesen Pflegezuschlag sollen die Kliniken zusätzlich zum geplanten Pflegestellen-Förderprogramm (von 2016 bis 2018 insgesamt Mehreinnahmen von 600 Millionen Euro) zur Finanzierung der Kosten für das Pflegepersonal erhalten. Er kompensiert den befristeten Versorgungszuschlag, der laut Absicht der Koalitionspartner künftig entfallen soll. Die Ersatzkassen erwarten, dass dieses Geld nun ausdrücklich dem Pflegepersonal und damit der Pflege am Bett zugutekommt und nicht für andere Zwecke verwendet wird. Insgesamt werden die Krankenhäuser von der Klinikreform finanziell profitieren. Die Kosten für die Reform werden bis 2020 auf mehr als 8 Milliarden Euro ansteigen. Allerdings ist die Finanzierung nicht hinreichend gesichert. Um nicht die Versicherten einseitig mit Zusatzbeitragssätzen zu belasten, sollte den Kassen dafür Geld aus den Rücklagen im Gesundheitsfonds durch Abschmelzung der Liquiditätsreserve zur Verfügung gestellt werden.“ Pressemitteilung des vdek
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Apotheken und Krankenkassen organisieren Impfstoff-Versorgung im Nordosten
Auch wenn nach Expertenansicht die Zahl der Influenza-Infektionen nicht mehr steigen wird, hat die Grippewelle Deutschland weiter im Griff. Den wirksamsten Schutz vor einer Infektion bietet eine Schutzimpfung, für die sich die gesetzlichen Krankenkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Kassen übernehmen bereits heute den von Ärzten verordneten Vierfach-Impfstoff Bereits heute übernehmen die Krankenkassen nach ärztlicher Empfehlung den Vierfach-Impfstoff, auch wenn aktuell der Dreifach-Impfstoff noch Standard ist. Für die nächste Impfsaison ab Herbst 2018 organisieren die Kassen zusammen mit den Apothekerverbänden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zugleich bundesweit als erste Region die Versorgung mit dem neuen Vierfach-Impfstoff, obgleich die offizielle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses dazu noch aussteht. Derzeit gehen die Vorbestellungen der von den Ärzten prognostizierten Impfdosen bei den Apotheken ein. Nach aktuellem Stand läuft das Verfahren reibungslos, sodass die Impfstoffhersteller nun die Impfdosen bis zum Herbst mit dem notwendigen Produktionsvorlauf herstellen können. Das trägt zur Versorgungssicherheit mit ausreichenden Grippeimpfstoffen bei. Grundlage für dieses Vorbestell-System ist eine Vereinbarung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Apothekerverbänden. Kassen tragen Mehrkosten von mindestens 7 Millionen Euro für neuen Impfstoff Während die Krankenkassen für Patienten in den drei Bundesländern in der laufenden Impfsaison in den meisten Fällen pro Impfdosis des Dreifach-Impfstoffs jeweils 6,65 Euro bezahlten, investieren sie in der kommenden Saison deutlich mehr. Nach aktuellen Schätzungen gehen die Kassen von Mehrausgaben in der Region Nordost in Höhe von mindestens 7 Millionen Euro aus. Im Rahmen der Vereinbarung mit den Apothekerverbänden beträgt der Dosispreis für den Vierfach-Impfstoff im Regelfall 10,95 Euro. „Die Krankenkassen in Nordost haben sich sehr frühzeitig dafür entschieden, deutlich mehr Geld in die Hand zu nehmen, um einen adäquaten Impfschutz für die Patienten zu gewährleisten“, sagt Susanne Dolfen, Leiterin Arzneimittelversorgung bei der AOK Nordost. Impfstoff-Vereinbarung versorgt Praxen seit 2011 reibungslos Die Apothekerverbände organisieren seit 2011 das reibungslos funktionierende Vorabbestell-Verfahren und stellen die Versorgung der Arztpraxen mit Impfstoffen sicher. „Das Verfahren hat sich bewährt und bildet insbesondere für die Pharmaindustrie eine verlässliche Grundlage. Die Hersteller können somit sehr frühzeitig mit der Produktion starten“, so die Sprecher der Apothekerverbände. „Auf diesem Weg können wir für unsere Patienten eine verlässliche und für die Apotheken und Kostenträger eine zugleich wirtschaftliche Versorgung organisieren.“ Fehlinformation eines Pharmaverbandes verunsichert Patienten Die kritischen Äußerungen eines Pharmaverbandes zur Impfstoffvereinbarung bezeichnen die Apothekerverbände und Krankenkassen gleichermaßen als Panikmache, wodurch Patienten grundlos verunsichert würden. Denn wie in den Vorjahren sieht die Impfstoffvereinbarung vor, dass Ärzte Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen können. Auch wenn ein besonders wirtschaftlicher Festpreis vereinbart ist, werden die Krankenkassen auch für andere Impfstoff-Verordnungen der Ärzte problemlos die Kosten übernehmen. Dies ist bereits langjährige Praxis, z. B. für Impfstoffe mit besonderen Eigenschaften, bei denen Ärzte nicht den Wirkstoff, sondern ein spezielles Präparat verordnen. Wettbewerbszentrale kritisiert irreführende Aussagen des Pharmaverbands Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat vor diesem Hintergrund Äußerungen eines Pharmaverbandes beanstandet, die den Krankenkassen unterstellen, eine Versorgung durch möglichst einen Anbieter anzustreben und dadurch die Versorgungssicherheit zu gefährden. Die Wettbewerbszentrale prüft derzeit, gerichtlich gegen den Verband und seine Aussagen vorzugehen. Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Nordost, des Apothekenverbandes Brandenburg, des Berliner Apotheken-Verein und des Apothekenverbandes Mecklenburg-Vorpommern
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Krankenhauserlöse niedriger als Krankenhauskosten
Zum Finanzergebnis der GKV für 2015 erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Mit lediglich 3,1 Prozent sind die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenkassen deutlich niedriger als die Gesamtausgaben gestiegen. Der tatsächliche Ausgabenanstieg für die Krankenhausleistungen liegt deutlich unter den Werten, die die Krankenkassen prognostiziert hatten. Die 2,5 Milliarden Euro, die die Krankenhäuser als Erlöszuwächse gegenüber dem Vorjahr erhalten haben, liegen wieder einmal unterhalb der Zuwächse der tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser. Alleine die Lohnsteigerungen für die 1,2 Millionen Beschäftigten der Krankenhäuser, sowie die Kosten für über 10.000 Neueinstellungen und die Mehrkosten für die Behandlung von mindestens 200.000 zusätzlichen Patienten übersteigen die Erlöszuwächse. So dass auch für das Jahr 2015 festzustellen ist, dass sich nach wie vor viele Krankenhäuser in einer defizitären Lage befinden. Die finanzielle Gesamtsituation von Gesundheitsfonds und Krankenkassen mit 25 Milliarden Euro Reserve unterstreicht, dass die Verbesserungen für die Krankenhäuser, die mit dem Krankenstrukturgesetz (KHSG) vorgesehen sind (maximal ca. 500 Millionen 2016), ohne Probleme finanziert werden können“. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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