Das Amtsgericht Paderborn in NRW urteilte, dass alte Menschen nur zwei Stunden täglich ein Gebiss brauchen. Manfred Schlüter, Rentner 72 Jahre alt, klagte wegen seines lockeren Gebisses. Im Jahr 2006 lies sich der Rentner einen neuen Zahnersatz im Oberkiefer anfertigen. Eine Vollprothese mit 14 Zähnen sollte es sein. Bei der Fertigstellung, als der schlechte Sitz der Prothese bemängelt wurde verwies der Zahnarzt auf Haftcreme. Das Gebiss hielt trotz Haftcreme nicht und rutschte alle 2 Stunden heraus. Herr Schlüter lispelt seitdem. Der Rentner verweigerte die Zahlung in Höhe von 1750€. Daraufhin verklagte ihn der Zahnarzt. Herr Schlüter konterte mit einer Schmerzensgeldklage und forderte 2000€. Unglaubliches geschah: Die Klage wurde abgewiesen. Die Begründung lautete folgendermaßen: „Der Beklagte ist fast 73 Jahre alt. In diesem Alter ist man (..) nicht darauf angewiesen eine Prothese den ganzen Tag zu tragen.”
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AOK Baden-Württemberg stellt Retaxationsergebnisse 2014 vor: 97 Prozent aller Retaxationen gerechtfertigt
Im Jahr 2013 haben Apotheken aus Baden-Württemberg etwa 26,5 Millionen Rezepte mit der AOK im Südwesten abgerechnet. Auf diesen Rezepten waren circa 40 Millionen Verordnungspositionen verordnet. Im Rahmen der Taxationsprüfung wurden 56.282 dieser Positionen beanstandet. Lediglich rund drei Prozent dieser Beanstandungen hatten letztlich keinen Bestand. Neben berechtigten Einsprüchen der Apotheken ging es dabei auch um Rücknahmen aus Kulanz. „Die Taxationsprüfung erfolgt bei der AOK Baden-Württemberg seit jeher mit Augenmaß und pharmazeutischem Sachverstand“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Den Ruf nach der Politik zur Eindämmung einer angeblichen ‚Retaxationsflut‘ kann er nicht nachvollziehen. „Wenn eines von 500 Rezepten beanstandet wird und lediglich eines von 15.000 Rezepten eine Beanstandungsrücknahme aufweist, spricht dies für ein grundsätzlich korrektes und verantwortungsvolles Abrechnungsverhalten der Apotheken im Land, für eine angemessene Prüfpraxis der AOK Baden-Württemberg und gegen die zuletzt beschworene ‚Retaxationsflut‘“, so Hermann. Eine Trennung in formale und inhaltliche Fehler hält der AOK-Vorstandsvorsitzende für wenig zielführend: „Wenn etwa die Arztunterschrift fehlt und deshalb ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne gültige Verordnung abgegeben wird, dann ist das schon im Sinne der Patientenschützer keine Bagatelle, die nach Belieferung und Abrechnung des Rezepts noch schnell abgeändert werden könnte.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Private Krankenversicherung erweitert Service beim Tarifwechsel
Mit ihren neuen Leitlinien für einen transparenten und kundenfreundlichen Tarifwechsel erweitert die Private Krankenversicherung den Service für ihre Versicherten. Dazu erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbandes Uwe Laue: „Wahlfreiheit und individueller Versicherungsschutz gehören zu den großen Pluspunkten der Privaten Krankenversicherung. Damit unsere Versicherten jederzeit die für sie beste Tarifoption finden und auswählen können, hat die Branche nun einen Leitfaden zum unternehmensinternen Tarifwechsel erarbeitet. Das Tarifwechselrecht gibt den Versicherten den Anspruch auf eine persönliche und bedarfsgerechte sowie kostenlose Beratung durch das Unternehmen beim Wunsch nach einem Tarifwechsel. Der nun vorliegende Leitfaden erläutert und konkretisiert aber nicht nur die geltende Rechtslage, sondern geht auch deutlich über das gesetzliche Tarifwechselrecht hinaus. So verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, bei Anfragen von Versicherten nach Tarifalternativen das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife im Kundeninteresse auszuwählen. Dabei werden die Auswahlkriterien durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer testiert. Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Versicherer, bei Prämienerhöhungen den Versicherten bereits ab dem 55. Lebensjahr (also 5 Jahre früher als nach den gesetzlichen Vorgaben) automatisch konkrete Tarifalternativen mit dem Ziel der Beitragsreduzierung zu nennen. Zugleich verpflichten sie sich, sämtliche Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten. Schon jetzt haben sich Unternehmen mit einem Marktanteil von mehr als 82 Prozent der Privatversicherten verbindlich dazu bereit erklärt, den Leitfaden umzusetzen. Weitere Unternehmen mit nochmals rund 5 Prozent Marktanteil haben ihren Beitritt bereits angekündigt. Bis zur vollen Umsetzung auch der über das geltende Recht hinausgehenden Elemente des Leitfadens ist ein zeitlicher Vorlauf vorgesehen, weil insbesondere der Aufbau eines überprüfbaren Tarif-Auswahlsystems umfangreiche Veränderungen in der Unternehmens-EDV und der internen Organisation erforderlich macht. Spätestens 2016 wird der Leitfaden in vollem Umfang von allen teilnehmenden Unternehmen umgesetzt. Das geltende Tarifwechselrecht gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes ist davon selbstverständlich unberührt.“ Den Leitfaden sowie eine Liste der teilnehmenden Unternehmen finden Sie unter: www.pkv.de/verband/tarifwechselleitfaden-mitgliedsunternehmen Pressemitteilung des Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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IKK classic: Beitragssatz bleibt stabil – Vorstand Frank Hippler für weitere Amtszeit bestätigt
Die IKK classic wird mit stabilem Beitragssatz ins Jahr 2017 gehen. Das hat der Verwaltungsrat der Kasse bei seiner heutigen Sitzung in Dresden beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde, das Mandat des Vorstands zu verlängern: Frank Hippler wird im Anschluss an seine aktuelle Amtsperiode, die am 31. Juli 2017 endet, für eine weitere Amtszeit an der Spitze der größten handwerklichen Krankenkasse stehen. Zum 1. August 2017 soll der Vorstand unter seinem Vorsitz um ein weiteres Mitglied ergänzt werden. Mit Ausgaben von rund 10,075 Milliarden Euro und Einnahmen von rund 10,070 Milliarden Euro erzielte die IKK classic im Jahr 2016 ein annähernd ausgeglichenes Finanzergebnis. Der Zusatzbeitragssatz von aktuell 1,4 Prozent bleibt über den Jahreswechsel hinaus konstant. Für 2017 geht die Kasse von Ausgaben in Höhe von rund 10,357 Milliarden Euro aus. „Nach einem spürbaren Ausgabenüberschuss im Jahr 2015 standen die vergangenen 12 Monate im Zeichen der Konsolidierung. Das ausgeglichene Jahresergebnis 2016 liegt über den Erwartungen und zeigt, dass wir mit unserem Einnahmen- und Kostenmanagement auf dem richtigen Weg sind“, so Frank Hippler. Deutlich ausbauen wird die IKK classic im kommenden Jahr die Leistungen im Bereich des Betrieblichen Gesundheits-managements (BGM). Dazu gehört eine Aufstockung der Bonuszahlungen für Arbeitgeber, die sich erfolgreich im BGM engagieren. Sie erhalten künftig einen Bonus in Höhe von 500 Euro, für bei der Kasse versicherte Arbeitnehmer beträgt der Bonus in diesem Fall künftig 100 Euro. Pressemitteilung der IKK classic
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