Das Amtsgericht Paderborn in NRW urteilte, dass alte Menschen nur zwei Stunden täglich ein Gebiss brauchen. Manfred Schlüter, Rentner 72 Jahre alt, klagte wegen seines lockeren Gebisses. Im Jahr 2006 lies sich der Rentner einen neuen Zahnersatz im Oberkiefer anfertigen. Eine Vollprothese mit 14 Zähnen sollte es sein. Bei der Fertigstellung, als der schlechte Sitz der Prothese bemängelt wurde verwies der Zahnarzt auf Haftcreme. Das Gebiss hielt trotz Haftcreme nicht und rutschte alle 2 Stunden heraus. Herr Schlüter lispelt seitdem. Der Rentner verweigerte die Zahlung in Höhe von 1750€. Daraufhin verklagte ihn der Zahnarzt. Herr Schlüter konterte mit einer Schmerzensgeldklage und forderte 2000€. Unglaubliches geschah: Die Klage wurde abgewiesen. Die Begründung lautete folgendermaßen: „Der Beklagte ist fast 73 Jahre alt. In diesem Alter ist man (..) nicht darauf angewiesen eine Prothese den ganzen Tag zu tragen.”
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IKK e.V.: Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen lassen hoffen!
Zu den heute erzielten Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD erklärt Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.: „Endlich liegt ein Papier auf dem Tisch und eine handlungsfähige Regierung ist in Sicht. Der Koalitionsvertrag ist eine gute Grundlage für alle Beteiligten, gemeinsam die Versorgung der Patienten flächendeckend zu verbessern. Begrüßenswert sind der Ausbau der Zusammenarbeit und Vernetzung sowie der starke Impuls auf Digitalisierung. Entscheidend ist die hochwertige medizinische und pflegerische Betreuung, die für jeden Patienten – ob in der Großstadt oder auf dem Land – gewährleistet sein muss. Erfreulich ist auch, dass der Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickelt werden soll. Eine Übergangslösung kann hier die richtigen Zeichen setzen. Endlich hat die Politik auch erkannt, dass der Manipulation Einhalt geboten werden muss. Der Einsatz für eine verbesserte Pflege ist positiv, die zusätzlich angewandten Mittel müssen aber auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Damit dies gewährleistet ist, bedarf es nicht nur einer Festlegung von Personaluntergrenzen im Krankenhaus, sondern einer gesicherten dualen Finanzierung. Eine Erinnerung an die Verpflichtung der Länder zur Investitionsfinanzierung im Krankenhaus reicht nicht und führt eher zu einem ´weiter so`. Der Einsatz der Großen Koalition für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht zeitgemäß. Gerade noch hat ein Gutachten des BMWi darauf verwiesen, dass es keine Bestandsgefährdung von Apotheken durch den Versandhandel gibt. Die angekündigte Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage für sogenannte ´kleine Selbstständige` unterhalb des Mindestlohns ist und bleibt ein falsches Signal und befördert nicht auskömmliche Selbstständigkeit. Das kann nicht im Sinne der Sozialversicherung sein.“ Pressemitteilung des IKK e.V.
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Mehr Geld für Caritas, Diakonie und Co. – Pflegesatzkommission beschließt Plus von fast sechs Prozent für die ambulante Pflege
Die Pflegesatzkommission für die ambulante Pflege in Baden-Württemberg (PSK ambulant) hat eine höhere Vergütung beschlossen: Ab Februar 2017 erhalten Leistungserbringer wie beispielsweise Diakonie und Caritas von den Pflegekassen durch das Anheben der Pflegesätze durchschnittlich 5,89 Prozent mehr für die ambulante Pflege. „Damit kann die Qualität in der ambulanten Pflege weiter verbessert werden. Sie wird durch gut ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger erreicht, die an den richtigen Stellen eingesetzt werden und ausreichend Zeit für ihre wichtigen Aufgaben haben“, so Dr. Christopher Hermann, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und zugleich PSK-Vorsitzender im Südwesten. Angemessene Vergütungssätze der Pflegedienste sowie gute Betreuung und Beratung sind auch ganz im Sinne der Diakonie Württemberg: „Wir sind uns mit der AOK Baden-Württemberg und den anderen Leistungsträgern einig, gemeinsam das neue System zum Wohle der Pflegebedürftigen und ihrer Familien umzusetzen und weiterzuentwickeln“, unterstreicht Adelheid Frank-Winter, Abteilungsleiterin Wirtschaftsberatung bei der Diakonie Württemberg. Die Vereinbarung gilt bis Ende 2017 und ist auch ein deutliches Zeichen für das hohe, regionale Verantwortungsbewusstsein der Verhandlungspartner. Hermann: „Wenig Gespür für Anforderungen und Notwendigkeiten vor Ort können Vertragsverhandlungen zur unendlichen Geschichte werden lassen. Hier war das anders. Die PSK hat mit dem Blick für Realitäten einen tragfähigen Beschluss hinbekommen: Ein guter Tag für die ambulante Pflege im Land.“ Neben erhöhten Pflegesätzen verabschiedete die PSK ambulant auch eine neue Rahmenvereinbarung für die ambulante Pflege. Unter anderem sieht der nun beschlossene Rahmenvertrag neue abrechenbare Leistungen vor: So dürfen Pflegerinnen und Pfleger zukünftig auch bei der ganz praktischen Organisation des Alltags helfen und auf Wunsch der Pflegebedürftigen beispielsweise Friseurtermine vereinbaren oder bei der Suche einer Putzhilfe unterstützen. Vor dem Hintergrund der seit Januar völlig neu geregelten Leistungen der Pflegeversicherung komme dem Abschluss eine besondere Bedeutung zu. Laut AOK-Chef Hermann werden durch das Gesetz der pflegebedürftige Mensch und seine individuelle Situation viel mehr in den Mittelpunkt gerückt: „Information und Beratung stehen hier an erster Stelle. Unsere Expertinnen und Experten in den 230 KundenCentern und den 14 CompetenceCentern Pflege im Land helfen dabei, die Leistungen der Pflegeversicherung schnell und sicher zu organisieren – wenn es die Situation erfordert, auch bei den Menschen zu Hause.“ Die AOK Baden-Württemberg bezahlt als Pflegeversicherung jährlich fast 2,5 Milliarden Euro an Leistungen für ihre Versicherten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Pläne zur Arzneimittelreform mit Luft nach oben – KKH-Chef Kailuweit: “Begrenzung von Mondpreisen ist viel zu halbherzig”
Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur Arzneimittelreform gehen der KKH Kaufmännische Krankenkasse an einigen Stellen nicht weit genug. Anlass zur Kritik bietet aus Sicht der Kasse insbesondere die Tatsache, dass verhandelte Preise für neue Medikamente nur dann rückwirkend gelten, wenn im ersten Jahr der Umsatz für dieses Medikament höher als 250 Millionen Euro ist. „Dieser Wert ist viel zu hoch und somit ein äußerst halbherziger Versuch, die Mondpreise der Pharmaindustrie zu begrenzen“, sagte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. „Konsequent wäre es, den verhandelten Preis rückwirkend vom ersten Tag an gelten zu lassen. Die Gewinnmargen für Arzneimittel mit echtem Zusatznutzen wären dabei immer noch ausreichend.“ Hintergrund: Die Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro wird nur bei sehr wenigen Wirkstoffen überhaupt überschritten. Würden ausgehandelte Preise rückwirkend vom ersten Tag gelten, hätten allein im Jahr 2014 die Krankenkassen 275 Millionen Euro gespart. Ein weiterer Aspekt ist die Frage, wer zukünftig Kenntnis von den verhandelten Preisen haben soll. Hier spricht sich die KKH für größtmögliche Transparenz aus. „Ärzte und Apotheker müssen die Preise kennen“, so Kailuweit. Immerhin: Die geplante Fortführung des Preismoratoriums stößt bei der KKH auf Zustimmung. Das ändert wiederum nichts an der Tatsache, dass die Ausgaben für Arzneimittel unaufhaltsam steigen – bei der KKH in den ersten fünf Monaten dieses Jahres um 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Pressemitteilung der KKH
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