Das Amtsgericht Paderborn in NRW urteilte, dass alte Menschen nur zwei Stunden täglich ein Gebiss brauchen. Manfred Schlüter, Rentner 72 Jahre alt, klagte wegen seines lockeren Gebisses. Im Jahr 2006 lies sich der Rentner einen neuen Zahnersatz im Oberkiefer anfertigen. Eine Vollprothese mit 14 Zähnen sollte es sein. Bei der Fertigstellung, als der schlechte Sitz der Prothese bemängelt wurde verwies der Zahnarzt auf Haftcreme. Das Gebiss hielt trotz Haftcreme nicht und rutschte alle 2 Stunden heraus. Herr Schlüter lispelt seitdem. Der Rentner verweigerte die Zahlung in Höhe von 1750€. Daraufhin verklagte ihn der Zahnarzt. Herr Schlüter konterte mit einer Schmerzensgeldklage und forderte 2000€. Unglaubliches geschah: Die Klage wurde abgewiesen. Die Begründung lautete folgendermaßen: „Der Beklagte ist fast 73 Jahre alt. In diesem Alter ist man (..) nicht darauf angewiesen eine Prothese den ganzen Tag zu tragen.”
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Graalmann: In der Pflege geht es voran
(17.10.14). Ausdrücklich begrüßt hat Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, die heute beschlossene Reform der sozialen Pflegeversicherung. Zur abschließenden Lesung im Bundestag sagte er: “Nach langem Stillstand hat die Politik das Thema angepackt und einige richtige Entscheidungen getroffen. Entscheidend ist, dass das erste Pflegestärkungsgesetz mehr Geld ins System bringt. Es begrenzt die Entwertung der sozialen Pflegeversicherung durch Inflation und schafft vor allem mehr Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Angehörige. Das ist wirklich wegweisend, weil damit die Flexibilität bei der Zusammenstellung von Pflegeleistungen erhöht wird.“ Bis zuletzt war um Änderungen am Reformwerk gerungen worden. Nun kommt die sogenannte “Umwidmungsregel” ins Gesetz, die intensiv diskutiert und von der AOK nachdrücklich unterstützt wurde. Danach können 40 Prozent der ambulanten Pflegesachleistungen zukünftig für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden, etwa Einkaufshilfen oder Helfer für Botengänge und Betreuung. “Pflegebedürftige können ihren Alltag dadurch individueller gestalten als heute und gleichzeitig mehr Leistungen einkaufen. So werden ihre Angehörigen entlastet und Pflegekräfte können sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren”, erläuterte Graalmann. Ein weiterer wichtiger Punkt: Die ambulanten Pflegedienste müssen künftig ihre Kalkulationsgrundlagen in den Preisverhandlungen mit den Pflegekassen offenlegen. Auch dies sieht der AOK-Chef positiv: “Mittel, die von den Kassen für Mehrleistungen und eine faire Entlohnung bereitgestellt werden, müssen auch wirklich bei den Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen. Künftig müssen die Anbieter erläutern, wie sie die Mittel aus der Pflegeversicherung genau verwenden. Hier sorgt das Gesetz für mehr Transparenz.” Den größten Sprung für die soziale Pflegeversicherung bedeutet aus Sicht der AOK aber die angekündigte Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der zweiten Stufe im Jahr 2017. Ziel müsse es sein, dass die von der Koalition in Aussicht gestellte Finanzierungsgrundlage für dieses Kernstück der Pflegereform ausreiche, so Graalmann. Die geplante Beitragsanhebung von insgesamt 0,5 Prozentpunkten sei viel für die Beitragszahler. Ein Teil davon, jährlich ungefähr 2,4 Milliarden Euro, fließe in vorgezogene Leistungsverbesserungen, und 2017 seien erneut 0,2 Beitragssatzpunkte vorgesehen für die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Gleichzeitig verwies Graalmann auf den Expertenbeirat, der je nach Ausgestaltung die jährlichen Mehrkosten aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf zwei bis 6,8 Milliarden Euro geschätzt hat. Und er erinnerte daran, dass schon 2017 eine weitere Leistungsdynamisierung anstehe. Bereits die Dynamisierung im Jahr 2015 bringe Mehrkosten von 900 Millionen Euro mit sich. “Für diese Jahrhundertaufgabe sind die Mittel knapp bemessen. Deshalb ist die Enttäuschung vorprogrammiert, wenn am Ende Ankündigungen und Finanzrahmen nicht zusammenpassen.” Mit einem Versichertenanteil von 50 Prozent unter den Pflegebedürftigen ist die AOK die größte Pflegekasse Deutschlands. Bundesweit hat sie rund 700 Pflegeberater im Einsatz, die die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen vor Ort unterstützen. Gleichzeitig baut sie ihre Online-Informationen wie den AOK-Pflegenavigator und das AOK-Pflegeportal weiter aus und engagiert sich in regionalen Projekten, um die Versorgung unserer pflegebedürftigen Versicherten vor Ort zu verbessern. Pressemitteilung des AOK Bundesverband
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conhIT: medatixx wird zum Lotsen für medizinische Apps
Mit dem neuen medatixx-AppPoint wird der strukturierte Datenaustausch zwischen Apps auf dem Patientensmartphone und der Praxissoftware möglich. Der Praxissoftwarehersteller medatixx stellt mit dem medatixx-AppPoint auf der conhIT vom 25.-27. April in Halle 2.2 an Stand A-107 ein neues und innovatives Portal für Gesundheits-Apps vor. Ermöglicht wird dies durch eine enge Kooperation von medatixx mit Anbietern medizinischer Apps. Im Fokus stehen dabei keine Fitness-Apps, sondern Apps mit einem echten medizinischen oder therapeutischen Mehrwert. Wie man im Unternehmen betont, möchte man „dem Anwender mit dem medatixx-AppPoint ein Lotse im Dschungel der Gesundheits-Apps sein“. Derzeit gebe es nahezu unüberschaubar viele Gesundheits-Apps. Jedoch sei es Laien kaum möglich zu erkennen, welche App tatsächlich einen medizinischen Nutzen bringt und direkt mit der Praxissoftware des Arztes interagieren kann. Erfasst ein Patient Werte über eine im medatixx-AppPoint gelistete medizinische App, werden diese direkt in die elektronische Krankenakte in der medatixx-Praxissoftware des behandelnden Arztes übertragen. So ist der Patient in der Lage, unabhängig von den Sprechzeiten der Praxis sicher aktuelle Daten zu übermitteln. Ebenso besteht für Arztpraxen die Möglichkeit, Nachrichten an den Patienten zu senden. Auf der conhIT präsentiert medatixx die ersten App-Anbindungen und zeigt, wie der Datentransfer zwischen Arztpraxis und Patient funktioniert. Das conhIT-Messeteam von medatixx präsentiert ebenfalls die etablierten Projekteditionen x.concept Edition MVZ/Ambulanz und x.vianova. Den Online-Terminkalender für diese MVZ- und Ambulanzlösungen gibt es jetzt in einer erweiterten Version. Diese erlaubt es, automatisch Termine, Ressourcen und sogar die passenden Behandler nach vorkonfigurierten Kriterien zu finden. Möglich wird dies durch eine gezielte Eingabe von Informationen durch den Patienten. Trägt dieser beispielsweise Alter und Symptome ein, wird gleich der passende Facharzt zugeordnet. medatixx auf der conhIT: Halle 2.2, Stand A-107 Pressemitteilung der medatixx GmbH
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Expertenrat bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
Die BARMER GEK weitet ihr Angebot bei Zweitmeinungen aus. Sie bietet nunmehr auch bei Zahnersatz und Kieferorthopädie diese Möglichkeit. „Angesichts vieler Behandlungsalternativen im Zahnbereich sind Patienten oft unsicher. Nicht nur wegen der Therapie, sondern auch wegen der Entscheidung, wie hoch ihr Eigenanteil sein wird. Deshalb helfen wir mit unserem Zweitmeinungsverfahren, indem Behandlungsvorschläge durch Zahnärzte und Kieferorthopäden verständlich erklärt werden“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Das neue Angebot ergänzt das umfangreiche Zweitmeinungsangebot der Kasse für ihre 8,4 Millionen Versicherten. Bereits seit längerem gibt es ähnliche Möglichkeiten vor planbaren Eingriffen an Rücken, Knie und Hüfte. Alternativen erschweren Entscheidung Bei Zahnersatz können Versicherte zwischen der Regelversorgung und der sogenannten gleich- oder andersartigen Versorgung wählen. Beide sind zwar nicht unbedingt medizinisch notwendig, um die Zähne fachgerecht zu behandeln. Sie bieten mitunter mehr Komfort und Ästhetik. Ein Beispiel dafür sind die verschiedenartigen Möglichkeiten der Versorgung mit Kronen im Seitenzahnbereich, wo nach einhelligem wissenschaftlichem Urteil in vielen Fällen Metallkronen als Regelversorgung die beste Wahl sind. Ähnlich ist es bei der Kieferorthopädie. Hier gibt es neben der qualitativ hochwertigen vertraglichen Versorgung auf Kassenkosten zahlreiche zusätzliche Möglichkeiten, um falsch stehende Zähne und Kiefer zu behandeln. Sowohl bei Zahnersatz wie bei der Kieferorthopädie können den Versicherten zum Teil hohe Eigenanteile entstehen. Die konkrete Höhe richtet sich nach der gewählten Variante. Um diese Unsicherheit zu beseitigen, erläutern die BARMER GEK Experten die unterschiedlichen Methoden der Behandlung. Sie beraten bei der Wahl der angemessenen Leistung, geben grundsätzliche Hinweise zu den Kosten und Eigenanteilen besonderer Therapieformen und stellen Alternativen vor. Entsprechende Anfragen können Versicherte direkt in der Geschäftsstelle, telefonisch, per Post oder E-Mail stellen. Die Zweitmeinung ist kostenlos. Pressemitteilung der BARMER GEK
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