Bei Zahnerkrankungen hilft meistens nur der Gang zum Zahnarzt. Zu den bekanntesten Zahnkrankheiten zählen Parodontose, Parodontitis, Zahnfleischentzündung, Zahnstein, Karies, Zahnbelag, Granulom und der Kieferabszess bzw. -zyste. Werden die genannten Krankheiten nicht behandelt, können die Zähne letztendlich ausfallen und damit zu irreparablen Schäden im Mundraum führen. Darüber hinaus werden die Krankheiten meistens von einem sehr strengen und z.T. auch fauligen Mundgeruch begleitet. Dieser ist nicht nur für den Patienten selbst sehr unangenehm, sondern auch für seine Umwelt. Daher ist bei solchen Zahnerkrankungen schnelles Handeln gefragt. All diese Zahnerkrankungen werden überwiegend durch mangelnde Hygiene bzw. falsche Nahrung verursacht. Dadurch können sich im Mundraum und somit auch am Zahn Bakterien vermehren. Diese produzieren wiederum eine Säure, welche die Zähne angreift und so deren Schutzvorrichtungen, wie Zahnschmelz oder Zahnfleisch schädigen und im schlimmsten Fall sogar zerstören. Des Weiteren gibt es Zahnerkrankungen, deren Ursache orthopädisch bedingt ist. Dazu gehören vor allem die Kiefer- und Zahnfehlstellungen. Diese werden überwiegend mit festen und herausnehmbaren Zahnklammern beseitigt……Weitere Infos finden Sie auf: http://www.zahnersatzguenstig.com/Zahnerkrankungen.html
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Österreichische Klinik zahlte für illegale…
In Österreich braucht es immer etwas länger. So hat die Tiroler Landeskrankenanstalten (TILAK) jetzt erst bemerkt, dass sie für die illegalen Stammzell-Behandlungen an der Uniklinik Innsbruck 1,2 Millionen Euro gezahlt hat. Zwei Professoren versprachen Patienten, die an Harninkontinenz leiden, Heilung, und machten die Patienten zu Probanden in nicht angemeldeten und von der Ethikkommission geprüften Studien. Die TILAK, ein Unternehmen der öffentlichen Hand, hatte über Jahre die Behandlung bezahlt.
Der Skandal hatte auch international für Aufmerksamkeit gesorgt.
Eine Schadensersatzklage eines Ex-Patient gegen die TILAK hatte den Fall ins Rollen gebracht. Schon beim Prozess im April 2008 wurde deutlich, dass die Studien nicht mit der entsprechenden Sorgfalt durchgeführt worden sind und es zu Unregelmässigkeitej kam. Die TILAK hatte daher schon 2006 die Finanzierung der Zellherstellung für die Therapie eingestellt. Nun fühlt sich das Unternehmen selber getäuscht, dabei hatten sich die Verantwortlichen auf die Versprechungen der ehrenwerten Herren Professoren verlassen:
Übrigens wäre ein ähnlicher Fall in Deutschland so nicht denkbar und auch Krankenkassen hätten wohl nicht für die unerprobte Stammzelltherapie gezahlt. Nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG § 8 Abs. 1 Satz 2) können bei Patienten, die im Rahmen einer klinischen Studie behandelt werden, nur die Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden. Versicherte haben in klinischen Studien nur dann einen Leistungsanspruch
und die Krankenkassen eine Leistungspflicht, wenn eine medizinische Behandlung indiziert ist und eine Behandlung auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnissen erfolgt. Die reinen Forschungskosten bzw. ein forschungsbedingter Mehraufwand in der Krankenversorgung können und dürfen nicht von der GKV entgolten werden.
SPON entdeckt Ärztefortbildungen im Internet
Spiegel online hat die von der Pharmaindustrie finanzierten Fortbildungen im Internet als Thema entdeckt.
Danach will das Bundeskartellamt “wahrscheinlich exemplarisch gegen eine der Landesärztekammern vor Gericht ziehen”, da diese die Fortbildungsportale zertifizieren.
Eigentlich nur das, was die Süddeustche Zeitung schon im Juli geschrieben hatte. Wenn das “wahrscheinlich” nicht wäre, hätte der Artikel sogar Neuigkeitswert.
Schmerzhafte frühmorgendliche Erektion bei 4,5-jährigem Jungen
Ein Kollege berichtet von einem 4,5-jährigen Jungen, der mit morgendlichen schmerzhaften Erektionen erwacht. Präputium und Harnröhreneingang seien entsprechend gereizt und auch tägliches Eincremen durch die Mutter bringt keine Besserung. Er &#…